Frage:
hallo,
ab 1.1.2007 mu zlig; man f%26uuml;r einen Internetf%26auml;higen PC auch GEZ bezahlen, was ich aber nicht machen werde, weil ich sowieso schon Ge uuml;hren f%26uuml;r meinen Provider bezahlen mu zlig;.
Was werdet ihr machen? Chefduzen nur noch auf GEZ-Basis?
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"Fakten %26uuml er die "Internet-Rundfunkge uuml;hr" ab 2007
Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind %26quot euartige Rundfunkger%26auml;te". Damit wird es gerade f%26uuml;r Freiberufler wie Webdesigner teuer, de auch we nicht mal ein Radio im uuml;ro steht: Ab 2007 m%26uuml en sie f%26uuml;r ihr Arbeitsger%26auml;t, den PC, Fer ehge uuml;hren zahlen. Zu auml;tzlich zur privaten Glotze, versteht sich.
Auch we heide Simonis von ihrer eigenen Partei im Stich gela en wurde und ihres Amtes als schleswig-holsteinische Ministerpr%26auml identin verlustig ging - es kam zu auml;t, der Schaden ist angerichtet: Frau Simonis war eine der Verfechter der oft "Internet-GEZ" gena ten Regelung, da ab 1. Januar 2007 f%26uuml;r PCs (und ja, liebe A le-Nutzer, ihr werdet nicht diskriminiert: nat%26uuml;rlich auch f%26uuml;r Macs) mit Internetzugang Rundfunkge uuml;hren f%26auml;llig werden.
Damit war Frau Simonis den %26ouml;ffentlich-rechtlichen Intendanten immer ein gern gesehener Gast, da diese mit der Internetge uuml;hr ihre We eiten finanzieren wollten, um dem privaten finanziell nur schwach versorgten "Wildwuchs im We quot; endlich den Garaus machen zu k%26ouml en. Dabei ist ihnen die EU-Kommi ion in Br%26uuml el zwar mittlerweile etwas im Weg, doch die von den Intendanten seit vielen Jahren ersehnte Rundfunkge uuml;hr f%26uuml;r Internet-Chat und E-Mail ( Kommt die Rundfunkge uuml;hr f%26uuml;r E-Mail? (1)) wurde de och ohne ne e werte Widerst%26auml de vera chiedet - von Juristen und Politikern, die E-Mail und Web entweder gar nicht nutzen oder zumindest nicht sel t daf%26uuml;r zahlen und wirklich glauben, da Internetzug%26auml ge vorwiegend zum Radio h%26ouml;ren und Fer ehen benutzt werden. Und ist (auch private) E-Mail erst einmal ganz offiziell als Rundfunk definiert - und ebe o Telefonie, we es sich um Voice over IP handelt - so ist auch das den Juristen der %26ouml;ffentlich-rechtlichen A talten schon lange l%26auml tige (2) Brief- und Fernmeldegeheimnis Geschichte, sobald IP-Technik zur %26Uuml ertragung verwendet wird.
Chaos und Unke tnis in der Politik
Die Unke tnis ist erschreckend, so meint ein baden-w%26uuml;rtembergischer Minister der CDU bei ielsweise, die Rundfunkge uuml;hren sollten sich doch bitte nach den Kosten des verwendeten Ger%26auml;ts richten und weil TV-Karten (auch jetzt schon) fer ehge uuml;hre flichtig sind, was auch niemand in Frage stellt, solle der Internet-Zugang dies nun auch werden:
--Aus meiner Sicht ist dies auch ein Akt der Gerechtigkeit, da nicht einzusehen ist, da etwa ein technisch veraltetes Kofferradio oder ein Schwarz-Wei zlig;-Fer eher eine Rundfunkge uuml;hr ausl%26ouml t, w%26auml;hrend ein hochmoderner Multimedia-PC mit analogem und digitalem TV-Zugang keine Ge uuml;hre flicht begr%26uuml det-- Dr. Christoph E. Palmer (3)
Es ist unklar, was an einem Kofferradio "technisch veraltet" sein soll, solange es funktioniert: Die Nachrichten werden auch auf einem modernen Ger%26auml;t nicht aktueller. Oder sollte die Ge uuml;hr etwa nach der Wattanzahl der angeschlo enen Laut recher gestaffelt werden? Aber: Ein Kofferradio ka nur zum Radio h%26ouml;ren benutzt werden und wird deshalb auch genau hierzu angeschafft, der Internetzugang dient dagegen %26uuml licherweise anderen Zwecken als Radio oder Fer ehen zu empfangen und ist auch hierzu nicht wirklich bestimmt.
Versucht man de och im Internet fernzusehen, so sind viele Fer ehsender %26uuml erhaupt nicht mit einem Livestream vertreten. Bei den verbliebenen Stationen gibt es nur wenige freie Verbindungen, die im Falle einer kritischen Nachrichtenlage sofort belegt sind, und man erh%26auml;lt ein schlechteres Bild als mit dem erw%26auml;hnten Schwarzwei zlig;fer eher. Auch Radio ist im Netz nicht in gleicher Qualit%26auml;t und Aktualit%26auml;t (die %26Uuml ermittlung l%26auml;uft mit Zeitverz%26ouml;gerungen bis in den Minute ereich!) wie %26uuml er UKW, DAB oder Satellit zu empfangen und sowohl von Tonqualit%26auml;t als auch Zuverl%26auml igkeit eher noch mit Kurzwellenempfang zu vergleichen.
Internet ka schon technisch nicht die Rolle von Broadcast-Medien %26uuml ernehmen
We man technisch nicht f%26uuml;r Rundfunk sondern f%26uuml;r individuelle Telekommunikation ausgelegte und bestimmte IP-Netze auf diese Weise f%26uuml;r Broadcasting-Zwecke vergewaltigt, so sind sie zudem schon bei reinen Text- und Bild%26uuml ertragungen echtem Rundfunk %26ouml;konomisch und %26ouml;kologisch unterlegen ( Elektronische Papiertiger (4)), Audio- und erst recht Video%26uuml ertragungen sind a olute Notl%26ouml ungen - w%26uuml;rde die Mehrheit der Radio- und Fer ehzuschauer auf Internet%26uuml ertragungen umsteigen, so w%26uuml;rde sich nicht nur der Bedarf an IP-Telekommunikatio andbreite, sondern auch an Kraftwerken vervielfachen und das %26ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunksystem in k%26uuml;rzester Zeit in den Bankrott dr%26auml gen, obwohl dort lediglich Server und Traffic auszubauen w%26auml;ren: Im Gege atz zu Radio und Fer ehen liefern ARD und ZDF ja im Internet keine eigene Infrastruktur, sondern setzen sich einfach i - we auch nicht f%26uuml;r sie - gemachte Nest bzw. Netz.
Auch eine weitere Fehlinformation wird von den Politikern immer wieder verbreitet (5):
--Eine Rundfunkge uuml;hr f%26uuml;r diese PCs wird [...] nur unter der engen Vorau etzung f%26auml;llig, da in dem Privathaushalt oder in dem Betrieb kein Radio- oder Fer ehger%26auml;t vorhanden ist-- Dr. Christoph E. Palmer (6)
Dem ist nicht so: Ein Radio im haus befreit nicht davon, f%26uuml;r den PC ab 1. Januar 2007 ein Fer ehger%26auml;t anmelden zu m%26uuml en! Es ist dem Gesetzgeber sehr wichtig, gegen jede technische Vernunft per Gesetz festzulegen, da schon ein Uralt-PC ohne Soundkarte und mit einem Online-Zugang per Modem mit nur 9600 Bit/s nicht nur als Radio - was ebenfalls so ein Ger%26auml;t technisch nicht leisten ka - sondern sogar als teuerer Fer ehen anzumelden ist. Und der Grund f%26uuml;r die teure Fer ehge uuml;hr sind nach A icht der D-Abgeordneten wiederum die %26ouml;ffentlich-rechtlichen We eiten (7). Also genau das, was Br%26uuml el eigentlich verhindern sollte.
Nur die Gr%26uuml en waren gegen die Internet-TV-Ge uuml;hr (
, der Rest der Parteien war sich einig: Diese Strafe eziell f%26uuml;r Internetnutzer mu sein. Doch gerade diese haben allein schon aus Zeitgr%26uuml den oft keinen Fer eher mehr, zahlen daf%26uuml;r aber f%26uuml;r Mitgliedschaften im Internet und den Provider, m%26uuml en nun also do elt zahlen. Man ka halt nach Feierabend nur entweder fer ehen oder chatten - und wer im Netz gar arbeitet, ka mit dem Fer ehen oft noch weniger anfangen als Me chen in internetfernen Berufen.
Internet und Fer ehen sind wie Tag und Nacht
Die einzige Gemei amkeit des Fer ehe mit der Internetnutzung besteht darin, da daf%26uuml;r %26uuml licherweise ein Bildschirm benutzt wird, doch a o ten unterscheiden sich beide wie Tag und Nacht - die Webdesignerin Claudia Klinger rach hier schon vor Jahren (9) von der Wei zlig;en Glotze - dem aktiv genutzten Internet-Computer - und der Schwarzen Glotze - dem pa iv ko umierten Fer ehen. Weder ist es Firmen wie AOL oder T-Online bislang gelungen, mit Breitband-Zug%26auml gen das Internet in einen Video-A ielkanal zu verwandeln, noch ist das Pantoffelkino interaktiv geworden - wer fer ieht, will pa iv zuschauen, wer im Netz ist, will sel t etwas tun. Man sucht sich sein Medium nach den per ouml lichen W%26uuml chen und wird sich das jeweils andere weder vom Gesetzgeber noch Ger%26auml;ten mit technischen M%26auml;tzchen aufdr%26auml gen la en. Nat%26uuml;rlich mag es tat auml;chlich Webdesigner geben, die bei der Arbeit fer ehen wollen, die Mehrheit w%26uuml;rde dies jedoch nur st%26ouml;ren und von der Arbeit abhalten.
Die schwarze Glotze, das FERN-SEhEN, bedeutet pa ives berieselt-werden, genie zlig;en oder sich %26auml;rgern, jedenfalls nichts sel t tun.
Die wei zlig;e Glotze, der vernetzte Computer, ist aktives FERN-ARBEITEN und KOMMUNIZIEREN, hier bin ich am Zug.
Ich glaube nicht, da zlig; es gelingt, diese beiden Dinge zu vermischen. Genauso wenig, wie man Nacht %26am Tag vermischen ka .
Claudia Klinger (10)
Telepolis hat der Pre estelle der GEZ deshalb einige konkrete Fragen von Mitarbeitern und Autoren des heise-Verlags gestellt, die dieseauch sofort beantwortete, als der neue Rundfunkge uuml;hre taatsvertrag (11) mit den das Internet betreffenden Neuerungen dieser Tage schlie zlig;lich vera chiedet war. Angesichts des komplexen Sachverhalts k%26ouml en sich allerdings noch %26Auml derungen im Detail ergeben, so herr Rees im Interview.
We ich von zuhause aus am Samstag arbeite und Textdateien in meinem steuerlich anerka ten Arbeitszimmer schreibe und a chlie zlig;end %26uuml ers Internet auf den Verlag erver stelle, in dem Arbeitszimmer aber weder Radio noch TV stehen, wird damit eine zu auml;tzliche TV-Ge uuml;hr f%26auml;llig? (Im haus befindet sich ein Radio im Privatbereich).
GEZ:
Ab 01.01.2007 gilt: Der PC ist anmelde- und ge uuml;hre flichtig, d.h. eine Fer ehge uuml;hr zu auml;tzlich, die Grundge uuml;hr f%26uuml;r das privat genutzte h%26ouml;rfunkger%26auml;t wird angerechnet. Die monatliche Ge uuml;hr erh%26ouml;ht sich von EUR 5,52 um die zu auml;tzliche Fer ehge uuml;hr auf EUR 17,03
Wie ist die Situation, we ich im Wohnzimmer arbeite, also im Privatbereich, wo das Radio steht? Gilt der PC da als Zweitger%26auml;t oder mu ich trotzdem noch ein Fer ehger%26auml;t anmelden, weil E-Mail und FTP als Fer ehen gelten und nicht als Radio?
GEZ:
Ab 01.01.2007: Auch hier ist der PC zu auml;tzlich anmelde- und ge uuml;hre flichtig, da kein anderes Fer ehger%26auml;t im haus vorhanden ist. Eine Fer ehge uuml;hr zu auml;tzlich, die Grundge uuml;hr f%26uuml;r das h%26ouml;rfunkger%26auml;t wird angerechnet.
Wie ist die Situation als Freiberufler, also we ich dieselbe Sache ohne Arbeitsvertrag aus meinem eigenen uuml;ro tue, privat im selben haus ein Radio angemeldet habe, jedoch nicht im uuml;ro?
GEZ:
Ab 01.01.2007: hier ist der PC ebenfalls zu auml;tzlich anmelde- und ge uuml;hre flichtig, da kein anderes Fer ehger%26auml;t im haus. Eine Fer ehge uuml;hr zu auml;tzlich, die Grundge uuml;hr f%26uuml;r das h%26ouml;rfunkger%26auml;t wird angerechnet.
Wie ist es, we eine Lebe artnerin, die sel t weder Radio noch Fer ehen hat, als Webdesignerin sel tst%26auml dig von zuhause arbeitet und somit ihr eigenes Arbeitszimmer hat? In dem auch keine Radios oder Fer eher des haushalts stehen?
GEZ:
Ab 01.01.2007: Der PC im Arbeitszimmer der Lebe gef%26auml;hrtin ist zu auml;tzlich anmelde- und ge uuml;hre flichtig, da der Raum zu anderen als privaten Zwecken genutzt wird. Keine Anrechnung von Rundfunkger%26auml;ten des gemei amen haushalts. Jedoch besteht die M%26ouml;glichkeit einer Anreche arkeit mit dem Radio in einem auf die Lebe artnerin zugela enen Kfz. In diesem Fall w%26auml;re, wie in den Bei ielen vorher, nur die zu auml;tzliche Fer ehge uuml;hr zu entrichten.
Einige Formulierungen der Antworten sind nat%26uuml;rlich schon leicht irref%26uuml;hrend: So macht das Radio im Auto der Lebe artnerin den Webdesign-PC sel tverst%26auml dlich ge uuml;hrentechnisch nicht billiger; es mu lediglich nicht mehr separat bezahlt werden, we es de existieren w%26uuml;rde. Dumm nur, da die Dame nicht mal einen F%26uuml;hrerschein hat, geschweige de ein Auto. Und folglich auch kein Autoradio.
Zwei Freiberufler: Zehnfache Rundfunkge uuml;hren ab 2007!
Es k%26ouml en also zumindest bei Angestellten i erhalb eines Grundst%26uuml;cks die beruflich und privat genutzten Ger%26auml;te zusammengerechnet werden, auch we dabei Arbeitszimmer definiert sind. Bei Freiberuflern, die einen Raum in der Wohnung zur Arbeit abgetre t haben, gilt dies dagegen nicht. Besonders dumm l%26auml;uft dies da in einer Familie, in der er als freiberuflicher Journalist und sie als sel tst%26auml dige Webdesignerin arbeitet, weil beide angesichts des Arbeitsmarkts keine feste A tellung gefunden haben und so zusammen effektiv weniger verdienen, als ein einzelner Angestellter. Bislang haben sie als monatliche Kosten f%26uuml;r Rundfunk und Internet Radios in den Privatr%26auml;umen f%26uuml;r 5,52 Euro im Monat - Fer ehger%26auml;te gibt es wegen der Kinder nicht - und eine 1%26am 1-City-Flatrate zu 6,99 Euro im Monat, die %26uuml er WLAN an PCs in beiden Arbeitszimmern und ein altes, privat genutztes Ger%26auml;t im Kinderzimmer geleitet wird.
Ab 1. Januar 2007 werden hier gleich drei TV-Ge uuml;hren f%26auml;llig und somit werden mit 51,09 statt zuvor 5,52 Euro im Monat ab 1. Januar 2007 in diesem haushalt fast die zehnfachen Rundfunkge uuml;hren f%26auml;llig! Da diese da wieder teilweise als Betrie ausgaben bei der Steuererkl%26auml;rung mindernd geltend gemacht werden k%26ouml en, tr%26ouml tet nur, we die Ei ahmen auch hoch genug sind. Au zlig;erdem k%26ouml te es zu auml;chst einmal schwierig werden, als Webdesigner Fer ehge uuml;hren steuerlich anerka t zu bekommen und dem Finanzbeamten klar zu machen, da nur ein %26quot euartiges Fer ehger%26auml;t" imstande ist, E-Mail abzurufen und zu versenden. W%26uuml;rde die "Internet-GEZ" korrekter als "Telekommunikatio -Zusatzsteuer zur Unterst%26uuml;tzung von ARD und ZDF" bezeichnet und nicht sachlich falsch als "Rundfunkge uuml;hr", so w%26auml;re dies sicherlich einfacher. Die Rechtslage ist allerdings klar:
--Zweifelsfrei sind diese Ge uuml;hren f%26uuml;r Internetzug%26auml ge an Computern, die betrieblich genutzt werden und in betrieblich genutzten Arbeitszimmern stehen, als Betrie ausgaben abzugsf%26auml;hig, we der Internetzugang beruflich veranla t ist. Diese Ge uuml;hren geh%26ouml;ren zu den Telekommunikatio aufwendungen.
Soweit ein Internetzugang an einem Computer in Privatr%26auml;umen besteht, sind die hierf%26uuml;r anfallenden Ge uuml;hren keine Betriebausgaben, es sei de , man ka nachweisen, da auch dieser Internetzugang beruflich genutzt wird.
Analog zu ect; 9 LSt R 33. "Werbungskoste quot; A . 5 w%26auml;re hier der Anteil der beruflich veranla ten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen f%26uuml;r einen repr%26auml entativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachzuweisen. Dieser nachgewiesene berufliche Anteil ka da f%26uuml;r den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. Die Internet-Fer ehge uuml;hr w%26auml;re also ent rechend der beruflichen Nutzung prozentual als Betrie ausgabe a etzbar.-- Steuerberater Peter Freudenthal, F%26uuml;rstenfeldbruck
Wer als Freiberufler oder Kleingewerbler vorsteuerpflichtig ist, ist mittlerweile ja sogar verpflichtet, diese dem Finanzamt online zu melden, Papierpost wird hier nicht mehr akzeptiert. Es kommt also keine Berufsgru e schon aus steuertechnischen Gr%26uuml den mehr an dem %26quot euartigen Fer ehger%26auml;t" im uuml;ro vorbei, egal, welcher Art der Beruf sel t ist und ob dieser nach einem Internet-PC verlangt. Man k%26ouml te glatt glauben, die Steuerbeh%26ouml;rden h%26auml;tten sich hier mit ARD und ZDF ver uuml det.
Die sel terna te Konkurrenz mit den eigenen Arbeitsmitteln reich machen?
Doch noch etwas anderes l%26auml;uft gewaltig schief: Zumindest die ARD-Intendanten sehen ja jede nicht %26ouml;ffentlich-rechtliche We eite, unabh%26auml gig von der Gr%26ouml zlig;e der dahinter stehenden Firma bis hinunter zu Einzelpersonen, als zu bek%26auml;mpfende Konkurrenz - weit schlimmer als beim %26quot rivate quot; (also kommerziellen) Radio und Fer ehen, mit dem sich der %26ouml;ffentlich-rechtliche Rundfunk inzwischen abgefunden hat. Andererseits m%26uuml en die Inhaber dieser We ites da aber an ihre sel terna te Konkurrenz eine Fer ehge uuml;hr abdr%26uuml;cken, we sie die Aktualisierungen nicht gerade per Diskette an den Provider schicken wollen. Das hei zlig;t, ein We eite etreiber macht per Gesetz ab 1. Januar 2007 mit seiner We ite erst einmal die %26ouml;ffentlich-rechtliche Konkurrenz reich, bevor er sel t auch nur irgendetwas davon hat.
Dies ist unfairer Wettbewerb - nichts Neues, was das Verhalten von ARD und ZDF betrifft und genau das, was die EU-Wettbewer kommi ion in Br%26uuml el dem %26ouml;ffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Last legt. Bei Rundfunk und Fer ehen sind deshalb kommerzielle A ieter nach ent rechenden Verfa ungsklagen inzwischen ausdr%26uuml;cklich von Radio- und Fer ehge uuml;hr f%26uuml;r in den Betrie ge auml;uden stehende Ger%26auml;te befreit, da sie imstande sein m%26uuml en, ihre eigenen Au trahlungen zu kontrollieren, ohne damit ihren %26ouml;ffentlich-rechtlichen Wettbewerber finanzieren zu m%26uuml en. Es w%26auml;re deshalb logisch, we dies im Internet genauso liefe. Aber nein: hier ist wohl noch eine weitere Verfa ungsklage notwendig, damit die neue Ge uuml;hre flicht am 1. Januar 2007 nicht in dieser gerade zum Gesetz gewordenen unfairen Version g%26uuml;ltig wird. Eine weitere konkrete Nachfrage an die GEZ:
Das betrifft nun den Verlag: Private Fer eh- und Radioa ieter m%26uuml en f%26uuml;r in den Firmenge auml;ude stehende Empfangsger%26auml;te keine GEZ (Rundfunkge uuml;hren) zahlen, weil sie damit ihre %26ouml;ffentlich-rechtliche Konkurrenz finanzieren w%26uuml;rden, was unfairer Wettbewerb w%26auml;re. Die Kritereien hierf%26uuml;r liegen mir nicht vor (bestimmte Gr%26ouml zlig;e des Rundfunkunternehme erforderlich?). We ab 2007 Internet ebenfalls Rundfunk ist und u er Verlag ohne Zweifel gro zlig;e Online-Auftritte hat, so werden wir ja zum privaten Rundfunka ieter. Damit entf%26auml;llt da auch die Rundfunkge uuml;hre flicht i erhalb der Verlagsge auml;ude. Ab welcher Gr%26ouml zlig;e eines Medienunternehme gilt dies?
GEZ:
Ab sofort: Der Verlag ist kein Rundfunkvera talter im Si e des Rundfunkge uuml;hre taatsvertrags. Dies sind nur nach Landesrecht von der zust%26auml digen Landesmediena talt als Rundfunkvera talter zugela ene A ieter ( ect; 5 A . 5 RGe tV). Ab 01.01.2007: Bez%26uuml;glich der Rundfunkge uuml;hre flicht f%26uuml;r die PCs des Verlages gilt folgendes: Die Rundfunkge uuml;hre flicht f%26uuml;r PC kommt nur zum Tragen, we der Verlag nicht schon ein herk%26ouml;mmliches Fer ehger%26auml;t angemeldet hat. Gibt es in dem Verlag kein anderes Fer ehger%26auml;t, f%26uuml;r das Ge uuml;hren entrichtet werden, sind f%26uuml;r alle PCs des Verlages lediglich eine Grundge uuml;hr und eine Fer ehge uuml;hr zu zahlen ( ect; 5 A . 3 RGe tV). Diese Regelung gilt jedoch nur f%26uuml;r die PCs, die auf ein und demselben oder zusammenh%26auml genden Grundst%26uuml;cken bereitgehalten werden.
Nun ist der heise-Verlag sogar Mitinhaber eines Radiosenders im Si e des Rundfunkge uuml;hre taatsvertrags, allerdings stehen die betreffenden Sendestudios nicht auf demselben Gel%26auml de wie die anderen Verlagsge auml;ude. Andererseits existiert tat auml;chlich bereits ein - sel tverst%26auml dlich auch angemeldeter - Fer eher im Verlagsge auml;ude. hier bringt das neue Gesetz also keine Nachteile. Teuer wird es aber eben f%26uuml;r Kleingewerbler, die sich m%26uuml;hselig mit Webdesign oder anderen unlukrativen Internet-Jo %26uuml er Wa er halten.
Radios und Fer eher in uuml;ros z%26auml;hlen weiterhin einzeln
2001, als die geplante "Internet-Offe ive" der ARD mit einem Budget von 350 Millionen DM wegen eines Votums der KEF baden ging, machte der damalige ARD-Vorsitzende Fritz Pleitgen ja noch einmal einen unerwarteten R%26uuml;ckzieher: Eine Ge uuml;hr pro PC in Firmen wie noch 1997 geplant h%26auml;tte ein Protestwelle ausgel%26ouml t und durch A chalten der Internetverbindungen in den meisten Unternehmen Deutschland im Kontakt und Wettbewerb mit dem Rest der Welt auf den Stand von vor 10 Jahren zur%26uuml;ckgeworfen. Eine einzige Ge uuml;hr f%26uuml;r alle Radios, Fer eher und PCs in einem Unternehmen wiederum h%26auml;tte einen Ge uuml;hrenr%26uuml;ckgang zur Folge gehabt, de Radios und gar Fer eher im uuml;ro sind heute eine gro zlig;e Ei ahmequelle von Rundfunkge uuml;hren, auch we die Fer eher meist nur Besuchern das Unternehme video zeigen: Firmen, bei denen man statt zu arbeiten auch wahlweise fer ehen ka , existieren erfahrungsgem%26auml zlig; nicht lange.
Nun ist das Ge uuml;hrenloch von 2001 gestopft, ohne den %26ouml;ffentlich-rechtlichen hunger auf das Internet und das Melken der Konkurrenz endlich aufgeben zu m%26uuml en. Es gelten nun zusammengefa t folgende Regeln:
Im Privathaushalt wird f%26uuml;r beliebig viele Ger%26auml;te nur eine Ge uuml;hr f%26auml;llig, die sich nach dem "teuerste quot; Ger%26auml;tetyp bemi t. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fer eher 17,03 Euro. Es k%26ouml en da beliebig viele Radios beziehungsweise Radios und Fer eher aufgestellt werden, sofern alle Familienmitglieder keine eigenen Einkommen haben beziehungsweise miteinander verheiratet sind. Bei nichtehelichen Lebe gemei chaften, Wohngemei chaften etc. mu dagegen jeder einzeln zahlen, der Ger%26auml;te besitzt. Besitzt nur ein Bewohner Rundfunkger%26auml;te und stehen diese nur in seinem Zimmer und in Gemei chaftsr%26auml;umen, f%26auml;llt nur eine Radio- beziehungsweise Fer ehge uuml;hr an.
Ein Computer mit Internetzugang z%26auml;hlt im Privathaushalt ge uuml;hrentechnisch als Fer eher und kostet somit 17,03 Euro monatlich. Weitere Radios, Fer eher und Computer im haushalt sind da ge uuml;hre efreit.
In Firmen z%26auml;hlt jedes Radio und jeder Fer eher einzeln. Allerdings enth%26auml;lt die Fer ehge uuml;hr die Radioge uuml;hr; f%26uuml;r jeden Fer eher in Unternehmen darf also noch ein Radio gratis aufgestellt werden. Gibt es mehr Radios als Fer eher, so wird f%26uuml;r die %26uuml erz%26auml;hligen Radios die monatliche Radioge uuml;hr f%26auml;llig. Ein Videorekorder hat ein eigenes Empfangsteil und gilt somit je nach Auslegung als eigener Fer eher, auch we ihm ein Di lay fehlt. Eine TV-Karte im Computer ist ein %26auml;hnlicher Grenzfall; bei Fer eher plus TV-Karte am Arbeit latz k%26ouml ten zwei Ge uuml;hren f%26auml;llig werden, auf jeden Fall wird aber wie bisher pro Computer mit TV-Karte weiterhin eine Fer ehge uuml;hr f%26auml;llig. Auch enth%26auml;lt die TV-Karte %26uuml licherweise auch ein Radioteil - ein weiteres Radio ka man hier demnach nicht mehr anrechnen.
Computer mit Verbindung zum Internet z%26auml;hlen als Fer eher, doch wird unabh%26auml gig von der Anzahl der Computer nur eine Fer ehge uuml;hr f%26auml;llig. F%26uuml;r diese darf da auch ein Radio und ein Fer eher aufgestellt werden. Weitere Radios und Fer eher z%26auml;hlen allerdings - im Gege atz zur 2001 geplanten Regelung - wieder extra. 35 Computer mit Internet-Zugang, 3 Fer eher und 5 Radios ergeben somit bei ielsweise eine Ge uuml;hre flicht von 3 x 17,03 Euro plus 2 x 5,52 Euro monatlich.
All dies betrifft nur von der Firma aufgestellte Ger%26auml;te. Wer seine eigenen Radios oder Fer eher i uuml;ro mitbringt, mu f%26uuml;r diese privat eine zu auml;tzliche Radio- oder Fer ehge uuml;hr zahlen. F%26uuml;r einen i uuml;ro mitgebrachten Fer eher darf da vom selben Mitarbeiter gratis auch noch ein Radio im uuml;ro aufgestellt werden.
Wer einen privat angeschafften Computer in die Firma mitbringt und dort i Firme etz einklinkt, das mit dem Internet Verbindung hat, mu daf%26uuml;r privat eine zu auml;tzliche Fer ehge uuml;hr zahlen. Er darf daf%26uuml;r da auch noch ein Radio und einen Fer eher gratis im uuml;ro aufstellen. Dies betrifft die regelm%26auml zlig;ige Nutzung des privaten Computers im uuml;ro; wer nur einmalig ein Notebook mitbringt und i Netz h%26auml gt, um Dateien zu %26uuml er ielen, wird ebe o wenig ge uuml;hre flichtig wie jemand, der einmalig zur Fu zlig all-WM einen tragbaren Fer eher a chle t und am Abend auch wieder mit nach hause nimmt. Das gelegentliche Benutzen tragbarer Ger%26auml;te au zlig;er haus ent richt ihrer Bestimmung, dieser Vorteil geht jedoch verloren, we sich das Ger%26auml;t regelm%26auml zlig;ig an einem anderen Standort befindet. Private Notebooks werden allerdings selten %26uuml er Nacht im uuml;ro gela en, da die Die tahlsgefahr zu hoch ist. Ein Ger%26auml;t, das man jeden Abend ei ackt und mit nach hause nimmt, ist ein Grenzfall, um den gerne gestritten wird - bei Radios ging dies meist zu Gu ten der Radiobesitzer aus (= keine Ge uuml;hre flicht). Wie in solchen F%26auml;llen verfahren wird, ist noch nicht a chlie zlig;end gekl%26auml;rt, so herr Rees von der GEZ zu Telepolis, da dieses Thema ja - wie der ganze Internet-Ge uuml;hren-Komplex - erst in mehr als 1 1/2 Jahren akut wird.
Bei Angestellten z%26auml;hlen auch steuerlich anerka te Arbeitszimmer zum Privathaushalt, bei Sel tst%26auml digen nicht: es werden weitere TV-Ge uuml;hren f%26auml;llig.
Radios oder gar Fer eher in beruflich von Sel tst%26auml digen genutzten Autos z%26auml;hlen als zu auml;tzliche Ger%26auml;te. Dies ist der Fall, we das Auto von Sel tst%26auml digen und Freiberuflern steuerlich abgesetzt wird; nicht jedoch, we ein Angestellter mit seinem Auto und Musikbegleitung i uuml;ro f%26auml;hrt und auch nicht, we ein Sel tst%26auml diger mit seinem Privatauto nur gelegentlich beruflich unterwegs ist. Einige Rundfunka talten versuchen hier sehr streng zu unterscheide so soll bei ielsweise aktuell ein Angestellter dem uuml;dwestrundfunk f%26uuml;r sein Autoradio vier Jahre r%26uuml;ckwirkend eine zu auml;tzliche Radioge uuml;hr zahlen, nur weil er das Auto im Lauf der Jahre einige Male f%26uuml;r ein paar Stunden seiner Frau geliehen hatte, die damit Ton f%26uuml;r ihre (sel tst%26auml dige) T%26ouml ferei herangeschafft hatte. %26Uuml rige , ohne dabei das Radio zu benutzen, das zudem erst in 2004 angeschafft wurde.
Die Ge uuml;hreneinzugszentrale in K%26ouml;ln sel t trifft an dieser Misere %26uuml rige keine Schuld; sie ist nur ausf%26uuml;hrendes Organ. Auch die GEZ-We ite wurde %26uuml erarbeitet, das drohende dunkle Schwarz ist verschwunden und hat in der Schrift dem erfrischenden Lindgr%26uuml der Anmeldeformulare Platz gemacht. Es wird recht %26uuml ersichtlich (12) %26uuml er die rechtliche Lage aufgekl%26auml;rt - we auch noch nach dem Stand vor dem neuen Staatsvertrag, der ja erst wenige Tage G%26uuml;ltigkeit hat.
Die "Kontrolleti quot;, die mitunter pl%26ouml;tzlich vor der T%26uuml;r stehen und dabei manchen %26uuml errumpeln, werden ebe o wenig aus K%26ouml;ln auf Tour geschickt, sondern von der lokal zust%26auml digen %26ouml;ffentlich-rechtlichen A talt. Auch we man sich mit der GEZ um einen Ge uuml;hrenfall streitet, wird die Angelegenheit nach dem ersten Wu ch, einen Beitrag nicht zahlen zu m%26uuml en, wie er bei ielsweise durch eine Abmeldung entsteht, %26uuml licherweise an die lokal zust%26auml dige %26ouml;ffentlich-rechtliche A talt "zur endg%26uuml;ltigen Entscheidung" verwiesen.
Wer auf die "GEZ" schimpft, meint meist seinen Lande ender
Daraus resultieren besonders viele "GEZ-Probleme" in Baden-W%26uuml;rtemberg, da die Ge uuml;hrenabteilung des uuml;dwestrundfunks im Inka o sehr hart auml;ckig ist und sel t die Abmeldung eines defekten Fer ehers mit der Argumentation ablehnt, man k%26ouml e diesen ja schlie zlig;lich reparieren la en - klar entgegen den Regeln, die eine Zahlung nur f%26uuml;r technisch empfangsf%26auml;hige Ger%26auml;te fordert. Da es keine Programmversorgung gibt - bei ielsweise nach der A chaltung der terrestrischen Fer ehsender oder einer Umstellung auf DVB-T - gilt dagegen nicht als Grund, aus der Ge uuml;hrenzahlung au teigen zu k%26ouml en.
Nicht einmal an eine Abmeldung denken sollte man allerdings als Mitarbeiter einer %26ouml;ffentlich-rechtlichen Sendea talt: Zwei Mitarbeitern eines %26ouml;ffentlich-rechtlichen Senders wurde die Tatsache, da sie keine Fer ehger%26auml;te besa zlig;en, zum Verh%26auml gnis, da dies als Desintere e am eigenen Unternehme rodukt verstanden wurde. K%26uuml digungen dieser Mitarbeiter war die Folge. Nur ein ouml es Ger%26uuml;cht ist dagegen, da Mitarbeiter %26ouml;ffentlich-rechtlicher Sender f%26uuml;r Forenkritik an Artikeln wie diesem eine Belobigung erhalten, Tatsache jedoch, da jene - auch i erhalb ihrer Arbeitszeit und von ihrem Arbeit latz aus - aktiv in den heise-Foren sich gegen die "Internet-GEZ" au rechende Autoren und Forenteilnehmer angreifen. Bei Privatunternehmen z%26auml;hlt so etwas als h%26ouml;chst peinliches Eigentor (13), doch ARD und ZDF ist a cheinend nichts peinlich.
Ihr seid Deutschland. Ihr, die ihr im Jahr 2005 immer noch nicht verstanden habt, wie man ein inzwischen Jahrzehnte altes %26quot eue quot; Medium chancenreich nutzt und euch stattde en weiterhin mit dem l%26auml;cherlichen Versuch der Kontrolle desgleichen besch%26auml;ftigt."
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20115/1.html
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"Die herrschende Meinung ist die Meinung der herrschenden Kla e und die herrschende Kla e im Kapitalismus ist das Monopolkapital"
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MichahB64 am 21.12.2005 < an cla ="time">03:46. an>
Antwort :
www.gez-a chaffen.de
Ich zahle nie die GEZ-Ge uuml;hren, weil ich keine Mitbestimmungsrecht zum Fer ehprogramm habe, und ohnehin schon zu teuer !
Wir sind die einzigen komischen Ge uuml;hrenzahler in der ganzen EU !
Wir zahlen schon %26uuml erall zuviel, und verdienen viel zu wenig !!!!!!!!
Fuck GEZ !!!
Antwort :
Zitat:
Die einzige Gemei amkeit des Fer ehe mit der Internetnutzung besteht darin, da daf%26uuml;r %26uuml licherweise ein Bildschirm benutzt wird, doch a o ten unterscheiden sich beide wie Tag und Nacht