Frage:
K%26ouml en ALG II-Empf%26auml ger
ihren Strom noch zahlen?
Nachdem die Bundesregierung mit Inkrafttreten des Fortentwicklungsgesetzes zum 1. August die Kosten f%26uuml;r Strom und Warmwa er als Bestandteil der Regelleistung festgesetzt hat, mu so mancher hartz IV Empf%26auml ger f%26uuml;rchten, da seine Wohnung dem auml;chst za enduster bleibt. Ob die Stromrechnungen auf Dauer, mit dem in der Regelleistung festgesetzten Satz von 20,74 Euro monatlich, noch zu bezahlen sind, ist fraglich.
Die Bundesregierung begr%26uuml det die Festsetzung der Stromkosten kurioserweise damit, da Kosten f%26uuml;r Strom und Warmwa erbereitung aus der Regelleistung zu tragen seien. Nach einem ent rechenden Urteil des Sozialgerichtes Ma heim sind - anders als in der bisherigen Sozialhilfe %26quot trom" und "Warmwa erbereitung" den Kosten f%26uuml;r Unterkunft und Wohnung (KdU) zuzuordnen.
Quelle/Linkszeitung:
hier diersten Ti :
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Es zeigt sich immer wieder, da hartz IV von Me chen gemacht wurde, die durch ihre %26uuml erh%26ouml;hten Bez%26uuml;ge dem realen Leben entfremdet sind. Eine Reform, die zum Ziel hatte, Millionen von Me chen wieder in Arbeit zu bringen und f%26uuml;r die Zeit der Erwer losigkeit ein me chenw%26uuml;rdiges Leben zu garantieren, entpu t sich jeden Tag durch Diffamierungen, Kriminalisierung und immer sch%26auml;rferen Ei chnitten, zu einem Mahnmal f%26uuml;r eine soziale Ungerechtigkeit, wie sie in Europa bei iellos ist.
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das system macht keine fehler, es ist der fehler
Antwort :
Zitat:
K%26ouml en ALG II-Empf%26auml gerihren Strom noch bezahlen ?
Zitat:
Original von klaus72
...Am G%26uuml tigsten ist es, das gesamtes Volk gegen die Verarmung olitik vorgehen, und zwar notfalls auf "franz%26ouml isch".
Mmmmh
also ich verstehe es so, da evtl eine Strompauschale von 20,74 ZU Auml;TZLICh zu den bisherigen Kosten anerka t wird ?!
Somit mu ein Leistungsempf%26auml ger nicht mehr den vollen Strompreis von seiner hilfe zum Leben abziehen, sondern nur die Differenz zwischen 20,74 und seinem realen Preis ?!
So w%26auml;re es zumindest vom Denka atz noch logisch irgendwie.
Ich bekomme zZT Aufstockung %26uuml er G XII - ab NOV da Grundsicherung.
habe zum August einen neuen Bewilligungsantrag erhalten, aber von STROMpauschale ist keine Rede....
Gibt es irgendwie auch eine Seite, wo man den konkreten Erla zlig; der Regierung nachlesen ka ??
Gru zlig;
der Kaefer
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< an style="color: blue;">Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Per%26uuml;cke a immt und hape Kerkeling steht da. (u eka ter Autor) an>
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rentenkaefer am 02.09.2006 < an cla ="time">12:03. an>
Antwort :
Zitat:
Mmmmh
also ich verstehe es so, da evtl eine Strompauschale von 20,74 ZU Auml;TZLICh zu den bisherigen Kosten anerka t wird ?!
Somit mu ein Leistungsempf%26auml ger nicht mehr den vollen Strompreis von seiner hilfe zum Leben abziehen, sondern nur die Differenz zwischen 20,74 und seinem realen Preis ?!
So w%26auml;re es zumindest vom Denka atz noch logisch irgendwie.
Gru zlig;
der (renten)Kaefer
jo, so ke e ich das auch
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< an style="color: blue;">Ich warte immer noch auf den Tag, an dem Merkel die Per%26uuml;cke a immt und hape Kerkeling steht da. (u eka ter Autor) an>
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Antwort :
@Rentenkaefer
es gab ein - ei ames - Urteil des Sozialgerichts Ma heim, das sich f%26uuml;r die %26Uuml ernahme der Strom- und Warmwa erkosten au rach. Inzwischen ist diese Entscheidung wohl in h%26ouml;herer I tanz wieder aufgehoben worden.
Gru zlig;, Kater