Arbeitsbescheinigung und Umzug

Frage: Ein Thema ausm IE cache [tid=1723]:


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jan



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beitr%26auml;ge: 25

Verfa t am: 08.11.04 um 08:05 Titel: Arbeit escheinigung und Umzug

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Guten Morgen,

ich habe z. Z. einen befristeten AV, der am 28.2.05 ausl%26auml;uft. Ende Februar werde ich w%26auml;hrend meines Resturlaubes von NRW nach Bayern umziehen.

Ich werde mich diese Woche bei meinem AA in NRW arbeit uchend melden (3-Monats-Frist).

Da ich denke, das mir mein jetziger AG die Arbeit escheinigung erst nach dem Ende meines AV aush%26auml digen wird/ka , stellt sich f%26uuml;r mich nun die Frage, wo ich ALG beantragen mu zlig;? In Bayern oder NRW?

I erhalb welcher Frist nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ka ich ALG beantragen? Wird es auch nachgezahlt? Wieviel Zeit darf sich der AG mit dem Aush%26auml digen meiner Papiere la en?

Viele Fragen in der hoffnungf auf viele Antworten...

freundliche Gr%26uuml zlig;e

Jan



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Farnmausi



Anmeldungsdatum: 04.04.2004
Beitr%26auml;ge: 47
Wohnort: Berg. Land
Verfa t am: 10.11.04 um 22:56 Titel:

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hallo Jan,

so schnell wie m%26ouml;glich an deinem k%26uuml ftigem Wohnort die drohende Arbeitslosigkeit melden um eine erre zu vermeiden. Da schnellste e o einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen damit du keine Ausfallzeit hast, de durch AGII haben die Leute viel zu tun. We noch Fragen da noch mal posten oder die Suchfunktion nutzen. Gr%26uuml zlig;ele Farnmausi


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jan



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beitr%26auml;ge: 25

Verfa t am: 11.11.04 um 00:00 Titel:

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Danke f%26uuml;r Deine Antwort.

%26Uuml er Suchfunktion habe ich nix konkretes gefunden.

Ka mich doch aber immer nur bei dem AA melden wo ich gmeldet bin (in der Stadt).

Also mu zlig; ich mich doch, solange ich noch nicht umgezogen bin, eventl. noch in meiner alten Stadt arbeitslos melden???

Gru zlig;



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milo



Anmeldungsdatum: 18.01.2004
Beitr%26auml;ge: 397
Wohnort: PISAisten-Pampa
Verfa t am: 11.11.04 um 10:07 Titel:

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Moin !

zuerst meldest du dich in dem Ort arbeitslos bzw. suchend, wo du noch gemeldet bist. Parallel ka t du dich schon einmal arbeit uchend an deinem neuen Wohnort melden, das geht auch per mail, indem du direkt die Situation mitteilst, in der du jetzt steckst.

Ende Februar ziehst du um, meldest dich bei deiner jetzigen AA ab und das erste was du machst an deinem neuen Wohnort machst, bevor du nur einen Karton au ackst, ist dort den Antrag abgeben. Die Akten werden da sowieso vom alten AA angefordert - bzw. we sie clever waren aufgrund deiner Vorank%26uuml digung wurde das bereits gemacht hat - und fehlende Unterlagen ka t du da noch nachreichen.

Gru zlig;, Milo
P.S.: auf die Cleverne der AA-ler w%26uuml;rde ich mich allerdings nicht verla en ...


Zuletzt bearbeitet von milo am 11.11.04 um 15:25, i gesamt 1-mal bearbeitet

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jan



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beitr%26auml;ge: 25

Verfa t am: 11.11.04 um 11:41 Titel:

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Ich ka doch aber nur bei dem AA was unternehmen wo ich auch beh%26ouml;rdlich gemeldet bin oder?

Also ka ich mich doch auch erst nach dem Umzug beim neuen AA arbeit uchend und auml;ter das arbeitslos melden.

Und eh ich von meinem AG alle Unterlagen habe, wohne ich ich bestimmt schon ne Weile in der neuen Whg.

De der AG ka ja fr%26uuml;heste mit Beendigung des AV die Unterlagen fertig machen. Und da ich im Feb. noch ca. 3 Wochen Resturlaub habe, wollte ich in dieser Zeit umziehen.

Gr%26uuml zlig;e



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milo



Anmeldungsdatum: 18.01.2004
Beitr%26auml;ge: 397
Wohnort: PISAisten-Pampa
Verfa t am: 11.11.04 um 15:31 Titel:

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Arbeit suchend melden ka t du dich bei zig AA egal wo du gemeldet bist. Geld bekommst du aber nur von dem an dem Ort, an dem du gemeldet bist. Und we du umziehst ist die neue AA f%26uuml;r dich zust%26auml dig.

Normalerweise hat dein AG dir am letzten Arbeitstag Auml;MTLIChE Papiere auszuh%26auml digen incl. Arbeit escheinigung, auml;teste im Laufe der darauf folgenden Woche. Die AB ka t du ja bereits bei der Suchendmeldung holen, de du wei t doch wa dein Vertrag ausl%26auml;uft. Das Formular dr%26uuml;ckst ihm in die hand, der f%26uuml;llt es aus bzw. die Buchhaltung und gut ist's.

Bei der einen AA ab- und bei der anderen anmelden. Das sollte es eigentlich gewesen sein ...

Gru zlig;, Milo


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jan



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beitr%26auml;ge: 25

Verfa t am: 11.11.04 um 15:48 Titel:

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Eine Frage noch Milo:

Abmelden mu zlig; ich mich doch nicht, ich werd doch automatisch abgemeldet, we ich mich an meinem neuen Woh itz beim AA anmelde oder???

Und beim AA sagte man mir das der AG mir erst die Arbeit escheinigung geben ka we das AV beendet ist, und er auch keine Fristen hat bis wa .

Ach noch was:
Wie ist das eigentlich, we mir mein AG sagt ihr Vertrag wird nicht verl%26auml gert ich meine Whg. k%26uuml dige mir am neuen Woh itz ne neue nehme und der AG da pl%26ouml;tzlich 2-3 Wochen vor Ablauf des Vertrages (vielleicht weil ein gro zlig;er Auftrag rein gekommen ist) sich es anders %26uuml erlegt. Was ka ich da machen? Kriege ich da ne erre we ich nicht verl%26auml gere???

Gru zlig;



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milo



Anmeldungsdatum: 18.01.2004
Beitr%26auml;ge: 397
Wohnort: PISAisten-Pampa
Verfa t am: 11.11.04 um 16:22 Titel:

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Zitat:
Abmelden mu zlig; ich mich doch nicht, ich werd doch automatisch abgemeldet, we ich mich an meinem neuen Woh itz beim AA anmelde oder???
Nein, den Service ke en die AA nicht ... Dazu m%26uuml te auml;mlich die Vernetzung funzen Erst abmelden, so t unterstellen die dir noch, we du Pech hast, du wolltest zu Unrecht Leistungen beziehen.Zitat:
Und beim AA sagte man mir das der AG mir erst die Arbeit escheinigung geben ka we das AV beendet ist, und er auch keine Fristen hat bis wa .
Tolle Au age der AA. Mit dem letzten Tag ist das AV beendet und we du ihm vorher die AB in die hand dr%26uuml;ckst, gibt es keinerlei Grund diese nicht zusammen mit deinen Unterlagen, wie Lst.-Karte, Zeugnis, Gehaltsabrechnung etc. zuzusenden.Zitat:
der AG da pl%26ouml;tzlich 2-3 Wochen vor Ablauf des Vertrages (vielleicht weil ein gro zlig;er Auftrag rein gekommen ist) sich es anders %26uuml erlegt. Was ka ich da machen? Kriege ich da ne erre we ich nicht verl%26auml gere???
La dir am besten das Ende des AV nochmals schriftlich best%26auml;tigen, auch we er dich da vermutlich f%26uuml;r meschugge h%26auml;lt. Aber in dem Fall w%26auml;re es be er, weil du ja aufgrund dieser Au age deine %26quot ieben Sache quot; gepackt hast.

Noch eine Frage habe ich jetzt: ziehst du so auf Gl%26uuml;ck um oder weil du mit jemandem zusammen ziehst?! We letzteres der Fall ist, droht dir auml;mlich in gar keinem Fall eine erre, gibt es ge uuml;gend Urteile dar%26uuml er

Gru zlig;, Milo


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jan



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beitr%26auml;ge: 25

Verfa t am: 11.11.04 um 21:46 Titel:

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hi,

also beim AA sagte man mir ich soll mich im feb. nochmal melden (Vertrag l%26auml;uft im Feb. aus) und denen sagen wies au ieht mit Verl%26auml gerung etc.

Zum Umzug sagten die je nachdem wo ich meinen Woh itz da habe, die AA ist zust%26auml dig f%26uuml;r mich.
Also jetzt arbeit uchen (3 Monate vorher) habe ich mich jetzt an meinem alten Wohnort. Anfang Feb. wie gesagt wieder dahin.

Und we ich mich arbeitslos melden will ( auml;teste 1.3.05) ka ich auch am neuen Wohnort, we ich schon umgezogen bin.

habe im Feb. ca. 3 Wo. Resturlaub in denen ich da umziehen will.

Wegen abmelden beim alten AA ka ich ja im Feb. bei der AA in meinem alten Wohnort nochmal fragen.

zu Deiner Frage:
Ja ich ziehe um, um mit meiner Freundin mit der ich schon ca. 1,5 Jahre zusammen bin (haben keine Kinder) zusammen zu ziehen.
We die Firma den Vertrag nicht verl%26auml gert, w%26uuml;rde mich das wie gesagt nicht st%26ouml;ren, ich meinerseits w%26uuml;rde ihn u. U. auch von mir aus nicht verl%26auml gern. hoffe nur die machen mir da keine Schwierigkeiten.

Was mei t Du f%26uuml;r Urteile bzgl. keine erre bekommen. Gibts da auch ect; ?

Gru zlig;



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milo



Anmeldungsdatum: 18.01.2004
Beitr%26auml;ge: 397
Wohnort: PISAisten-Pampa
Verfa t am: 11.11.04 um 22:36 Titel:

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Zitat:
Was mei t Du f%26uuml;r Urteile bzgl. keine erre bekommen. Gibts da auch ect; ?
Guckst du hier ... In dem Fall ka t du auch auf eine Verl%26auml gerung des AV verzichten, weil das Umziehen zu deiner Freundin ein wichtiger Grund ist.

Deshalb meine neugierige Frage bzw. mein hinweis, da du dich jetzt auch schon arbeit uchend an deinem neuen Wohnort melden solltest. Arbeit uchend ka t du dich wie gesagt bei allen AA melden, dazu mu t du dort nicht am Ort gemeldet sein. Sel t schon gemacht, bringt nur nix au er dem guten Eindruck bei der AA und der ist in F%26auml;llen wie deinem besonders entscheidend in Bezug auf die Eige em%26uuml;hungen ...

Gru zlig;, Milo


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jan



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beitr%26auml;ge: 25

Verfa t am: 11.11.04 um 23:26 Titel:

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hallo,

mei t ne kurze email an das zust%26auml dige AA reicht, wo ich angebe was ich ka und was ich suche zum soundsovielten?
Noch ein paar Angaben zu erlernten F%26auml;higkeiten etc.?

Mit der Ablehnung der Verl%26auml gerung des AV meinerseits k%26ouml te auch schiefgehen, da ich mit meiner Freundin erst 1,5 Jahre zusammen bin, wir keine Kinder haben und auch noch nicht zusammen gewohnt haben, d.h. wir lebten schon immer mit der Entfernung.

K%26ouml te also sein das dieser Grund von der AA nicht akzeptiert wird und der Schu zlig; nach hinten losgeht.

Be er w%26auml;re doch schon jetzt daf%26uuml;r zu %26quot orge quot;, das der AG das AV nicht verl%26auml gern m%26ouml;chte (unmotiviert sein, %26ouml;fter krank sein, %26Uuml erstunden ablehnen etc.)...

Was mei t???

Gru zlig;



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milo



Anmeldungsdatum: 18.01.2004
Beitr%26auml;ge: 397
Wohnort: PISAisten-Pampa
Verfa t am: 12.11.04 um 10:11 Titel:

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Moin Jan,

du ka t dich auch direkt bei deiner zuk%26uuml ftigen AA suchend melden, we du dieses Jahr noch zu deiner Freundin f%26auml;hrst oder alternativ per mail. Gro er Aufstand ist ouml;tig, da reicht es si gem%26auml zu schreiben, da du dich %26uuml er Unterst%26uuml;tzung bei der Suche freuen w%26uuml;rdest, weil blablablal du zu deiner Freundin umziehst blabla, packst deinen Lebe lauf als pdf-file dazu und fertig ist die Kiste.Zitat:
K%26ouml te also sein das dieser Grund von der AA nicht akzeptiert wird und der Schu zlig; nach hinten losgeht.
Das hinterl%26auml t den Eindruck als ob du das Urteil nicht gelesen h%26auml;ttest Was soll da f%26uuml;r ein Schu nach hinten losgehen?!

Ein bi chen mutiger, bitte!!!

Milo


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jan



Anmeldungsdatum: 30.06.2004
Beitr%26auml;ge: 25

Verfa t am: 12.11.04 um 13:28 Titel:

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Ich habe schon die Urteile gelesen, aber entweder waren die da glaub ich 3 Jahre zusammen und im anderen Fall hatte die glaube ich ein Kind...

Und au zlig;erdem wei t Du ja genauso gut wie ich, da es nur ein Urteil ist und kein Gesetzestext. Ein anderer Richter ka die Sache wieder ganz anders sehen.

Mei t nicht das die Chancen da h%26ouml;her stehen, we ich darauf gehe das die Firma nicht verl%26auml gern wollte bzw. auf der Arbeit escheinigung nichts weiter eintr%26auml;gt. De direkt ne Abfrage nach dem Grund der Nichtverl%26auml gerung besteht ja auf der Arbeit escheinigung nicht.

We der AG sie %26quot flichtgem%26auml zlig quot; ausf%26uuml;llt, rich ohne zu auml;tzliche hinweise, merkt die AA das doch gar nicht. So gesehen habe ich doch schonmal nen Vorteil, da mein Vertrag ausl%26auml;uft und ich nicht k%26uuml digen mu zlig;.

Aber vielleicht bin ich ja auch noch was krank und zeige mich etwas unmotiviert die letzten 3 Monate... De bisher wurde ich da nur ausgenutzt (u ezahlte %26Uuml erstunden in Menge etc.). Das ist da der 2. Grund warum ich da nicht bkeiben will.

Gr%26uuml zlig;e



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joachimkuehnel



Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beitr%26auml;ge: 29
Wohnort: Riesa (Sachsen)
Verfa t am: 12.11.04 um 13:33 Titel: Re: Arbeit escheinigung und Umzug

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jan hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen,

ich habe z. Z. einen befristeten AV, der am 28.2.05 ausl%26auml;uft. Ende Februar werde ich w%26auml;hrend meines Resturlaubes von NRW nach Bayern umziehen.

Ich werde mich diese Woche bei meinem AA in NRW arbeit uchend melden (3-Monats-Frist).

Da ich denke, das mir mein jetziger AG die Arbeit escheinigung erst nach dem Ende meines AV aush%26auml digen wird/ka , stellt sich f%26uuml;r mich nun die Frage, wo ich ALG beantragen mu zlig;? In Bayern oder NRW?

I erhalb welcher Frist nach Eintritt der Arbeitslosigkeit ka ich ALG beantragen? Wird es auch nachgezahlt? Wieviel Zeit darf sich der AG mit dem Aush%26auml digen meiner Papiere la en?

Viele Fragen in der hoffnungf auf viele Antworten...

freundliche Gr%26uuml zlig;e

Jan


Die Pflicht zur Arbeitslosmeldung obliegt Dir allein und wird nicht automatisch auf den AG %26uuml ertragen, nur weil es sich um einen Zeitarbeitsvertrag oder befristeten Vertrag handelt. Sobald Dir das Ende beka t ist, ka t Du Dich schon bei der Arbeitsagentur arbeitslos und -suchend melden. Auf die herausgabe der ausgef%26uuml;llten Arbeit escheinigung hast Du auml;teste am letzten Arbeitstag einen A ruch, a o ten meldest Du das Deiner Arbeitsagentur. Die leiten da gegen den AG ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Welche Arbeitsgentur zust%26auml dig ist, bleibt sich gleich. Melde Dich bei beiden Arbeitsagentur arbeitslos und -suchend. Normalerweise w%26auml;re die letzte Arbeitsagentur zust%26auml dig.

Pre e Info 005/2004 vom 15/01/2004, Bundesagentur f%26uuml;r Arbeit
Meldepflicht bei drohender Arbeitslosigkeit - auch Arbeitgeber in Pflicht

Fr%26uuml;hzeitige Meldepflicht bei der Agentur f%26uuml;r Arbeit bei drohender Arbeitslosigkeit, auch Arbeitgeber in der Pflicht

Seit dem 1. Juli 2003 gibt es eine fr%26uuml;hzeitige Meldepflicht f%26uuml;r gek%26uuml digte Arbeitnehmer ( ect; 37 b Sozialgesetzbuch III). Danach mu sich jeder unverz%26uuml;glich nach Ke tnis von der Beendigung seines Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltni es per ouml lich bei der Agentur f%26uuml;r Arbeit arbeitsuchend melden. handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag, mu die Meldung bereits drei Monate vor Vertragsablauf erfolgen. Keine Meldepflicht vor Ende des Versicherung flichtverh%26auml;ltni es besteht, - we ein betriebliches Au ildungsverh%26auml;ltnis endet.
K%26uuml digungen und Befristungen sind nur wirksam, we sie schriftlich erfolgen.

Eine ver auml;tete Meldung f%26uuml;hrt automatisch zu einer K%26uuml;rzung des Arbeitslosengeldes bis zu 1.500 Euro. Die Minderung betr%26auml;gt bei einem Beme ungsentgelt

* bis zu 400 Euro sieben Euro (h%26ouml;chste 210 EUR),
* bei einem Beme ungsentgelt bis zu 700 Euro 35 Euro (h%26ouml;chste 1.050 EUR) und
* bei einem Beme ungsentgelt %26uuml er 700 Euro 50 Euro f%26uuml;r jeden Tag der ver auml;teten Meldung (h%26ouml;chste 1.500 EUR). Die h%26ouml;chstsanktion betr%26auml;gt 30 Tage auml;tze.

Die neue Meldepflicht gilt f%26uuml;r alle sozialversicherung flichtigen Arbeitnehmer. Das Ziel dieser Regelung liegt darin, mit der Suche nach einer neuen Besch%26auml;ftigung m%26ouml;glichst fr%26uuml;h zu begi en und Arbeitslosigkeit gar nicht erst entstehen zu la en.

Auch die Arbeitgeber sollen einen Beitrag zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit leisten, indem sie z.B. die von Entla ung betroffenen Arbeitnehmer %26uuml er die Meldepflicht informieren und ggf. zur Stelle uche und Teilnahme an Ma zlig ahmen der Agentur f%26uuml;r Arbeit f%26uuml;r eine angeme ene Zeit freistellen ( ect; 2 SGB III).

Wer Nachteile vermeiden will, sollte sich daher rechtzeitig informieren unter
Kunden-hotline: 01805 - 2200 (t%26auml;glich 7.00 - 22.00 Uhr, 12 Cent pro Minute im Festnetz)

Pre e Info 105 vom 29/12/2003
Nr. 105 - K%26uuml digung erhalten? Gleich zum Arbeitsamt

Diese Pre einformation zur neuen Meldepflicht steht am Ende des Textes auch zum download als pdf-datei zur Verf%26uuml;gung !

Arbeitnehmer m%26uuml en sich seit dem 1. Juli 2003 mit dem Zugang der K%26uuml digung oder Unterzeichnung von Aufhebungsvertr%26auml;gen unverz%26uuml;glich beim Arbeitsamt melden. Personen, die in einem u efristeten Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltnis stehen, m%26uuml en nach Ke tnis der K%26uuml digung sofort ihrer Meldepflicht beim Arbeitsamt nachkommen.

Wer sich nicht an die Meldepflicht h%26auml;lt, mu mit finanziellen Ei u zlig;en rechnen. Es ka zu einer kalendert%26auml;glichen K%26uuml;rzung des Arbeitslosengeldes kommen, deren Umfang von der h%26ouml;he der Leistungen abh%26auml gt und die auf 30 Tage beschr%26auml kt ist. Mit bis zu 1.500 Euro ka das zu Buche schlagen.

Der Meldepflicht unterliegen alle, die in der Arbeitslosenversicherung A r%26uuml;che erwerben, daran eri ert das Arbeitsamt Elmshorn. Also auch Wehr- und Zivildie tleistende, Bezieheri en von Mutterschaftsgeld, Bezieher von Kranken-, Verletzten- und %26Uuml ergangsgeld, Empf%26auml ger von vollen Erwer minderungsrenten und %26auml;hnlichen Leistungen, Auszubildende in au zlig;erbetrieblichen Einrichtungen sowie Jugendliche in bestimmten Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation.

Personen, die einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlo en haben, m%26uuml en sich ebenfalls melden, allerdings erst drei Monate vor dem Ende des Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltni es.

Behinderte Me chen, die eine K%26uuml digung erhalten, unterliegen ebenfalls dieser Meldepflicht, auch we die Zustimmung des Integratio amtes noch nicht vorliegt.

Auch wer zu auml;chst davon ausgeht, da die K%26uuml digung unwirksam sei oder eine Klage dagegen a trebt, ist zur fr%26uuml;hzeitigen Meldung verpflichtet.

Das Arbeitsamt Elmshorn bittet auch Betriebe und Personalleitungen, ihre von der Entla ung betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiteri en auf die Meldepflicht hinzuweisen.

Wenig beka t ist auch, da die Meldung in jedem Arbeitsamt in Deutschland m%26ouml;glich ist.

Pre einfo 105/2003 (14.5kB )

aus dem "Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose", 21. Auflage 2004, S. 23:

Welche Agentur f%26uuml;r Arbeit ist zust%26auml dig? ect; 327 SGB III

Zust%26auml dig ist die AA, in de en Bezirk Sie am ersten Tag der Arbeitslosigkeit wohnen oder sich gew%26ouml;hnlich aufhalten.

Ziehen sie w%26auml;hrend der Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit in einen anderen AA-Bezirk um, so m%26uuml en Sie dies mittels der rosafarbenen "Ver%26auml derungsmitteilung" der bisherigen AA mitteilen. Ab dwem Umzugstag wird die neue AA zust%26auml dig. Sie m%26uuml en sich auml;teste am TZag nach dem Umzug bei der nun zust%26auml digen AA per ouml lich melden, so t erhalten Sie kein Alg.
Auch we Sie i erhalb des Wohnorts umziehen, m%26uuml en Sie die mit der Ver%26auml derungsmitteilung der AA beka t machen. Zwar hat die BA bei Umzug i erhalb des Wohnorts einen rechtzeitigen Post-Nachsendeantrag ge uuml;gen la en (Erla vom 25.11.199 . Da aber das G diesen Erla f%26uuml;r unverei ar mit der Erreichbarkeitsanordnung h%26auml;lt (Urteil vom 20.06.2001 - Aktenzeichen B 11 AL 10/01 R), sch%26uuml;tzt nur die sofortige Meldung des Umzugs vor dem Rechtsverlust.

Auf Antrag des Arbeitslosen ka die zust%26auml dige AA eine andere AA f%26uuml;r zust%26auml dig erkl%26auml;ren, we die Arbeitsmarktlage nicht dagegen richt oder die Zust%26auml digkeit der bisherigen AA f%26uuml;r den Arbeitslosen eine u illige h%26auml;rte bedeuten w%26uuml;rde.

aus dem "Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose", 21. Auflage 2004, S. 27:

Die Arbeit escheinigung

Den Vordruck der AA "Arbeit escheinigung" mu der Arbeitgeber ausf%26uuml;llen. Wir mpfehlen, soweit m%26ouml;glich, den von der AA erhaltenen Vordruck "Arbeit escheinigung" per ouml lich beim arbeitgeber abzugeben und darauf zu bestehen, da Ihnen die arbeit escheinigung sogleich ausgef%26uuml;llt wieder ausgeh%26auml digt wird. Gem%26auml zlig; ect; 312 A . 1 Satz 3 SGB III ist die Arbeit escheinigung dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltni es auszuh%26auml digen.
K%26ouml en Sie die Arbeit escheinigung nicht per ouml lich bei Ihrem fr%26uuml;heren Arbeitgeber ageben, so schicken Sie die Arbeit escheinigung dem Arbeitgeber mit der Bitte um sofortige R%26uuml;cksendung. M%26uuml en Sie bef%26uuml;rchten, da Ihr fr%26uuml;herer Arbeitgeber Ihnen Schwierigkeiten bereiten m%26ouml;chte und deshalb die Arbeit escheinigung nicht oder ver auml;tet ausf%26uuml;llen wird, schicken Sie die Bescheinigung per Ei chreiben mit R%26uuml;ckschein.

Verz%26ouml;gert oder verweigert der Arbeitgeber das Auf%26uuml;llen der Arbeit escheinigung, so mu die AA sich sel t um die (rechtzeitige) Beibringung der Arbeit escheinigung durch den Arbeitgeber k%26uuml;mmern, notfalls durch Verh%26auml gung einer Geldbu zlig;e von bis zu 1.500 %26euro; ( ect; 404 A . 2 Nr. 19 A . 3 SGB III).
Manchmal hilft ein Anruf des Arbeitslosen bei der Krankeka e, um schneller zu den Nachweisen f%26uuml;r die Beitragszahlung zu kommen.

Die praxis vieler AA, den Arbeitslosen auzufordern, dfie Arbeit escheinigung zu beschaffen und die Bearbeitung des Alg-Antrags bis dahin ruhen zu la en, "ist rechtswidrig bedenklich, jedenfalls unverbindlich" (so Steinmeyer, in Gagel, SGB III, RandNr. 16 zu ect; 312).

In der Arbeit escheinigung sind i esondere zu bescheinigen
- die Art der T%26auml;tigkeit des Arbeitnehmers,
- Begi , Ende, Unterbrechungen und Grund f%26uuml;r die Beendigung des Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltni es,
- das versicherung flichtige Bruttoarbeitsentgelt.

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