%26Uuml;berblick - hartz4 - Gesetz

Frage: 1. Einleitung

hartz IV ist eine Arbeitsmarktreform. Mit ihr wurde die Grundsicherung f%26uuml;r Arbeit uchende reformiert. In Kraft treten wird hartz IV im wesentlichen am 1. Januar 2005. Kernelement ist dabei die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe, beide werden zum Arbeitslosengeld II zusammengef%26uuml;hrt.

In Zukunft wird es also f%26uuml;r erwer f%26auml;hige Arbeit uchende keine dreistufige, sondern eine zweistufige A icherung geben:

Dreistufig: Arbeitslosengeld %26rsquo; Arbeitslosenhilfe %26rsquo; Sozialhilfe .

Zweistufig: Arbeitslosengeld %26rsquo; Arbeitslosengeld II .

Die neue Grundsicherung f%26uuml;r Arbeit uchende soll dabei die Betreuung sowie die Chancen zur Eingliederung in die Arbeit f%26uuml;r Me chen verbe ern, die auf staatliche Unterst%26uuml;tzung angewiesen sind. I esondere Langzeitarbeitslose sollen wieder be er und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden.

2. Wer ist leistung erechtigt?

Ein Recht auf die Grundsicherung f%26uuml;r Arbeit uchende haben alle Me chen zwischen 15 und 65 Jahren die erwer f%26auml;hig und hilfebed%26uuml;rftig sind sowie ihre Angeh%26ouml;rigen.

Als erwer f%26auml;hig gelten dabei Personen, die unter den %26uuml lichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindeste drei Stunden arbeiten k%26ouml en.

Nach Definition ist "hilfebed%26uuml;rftig", wer seinen Lebe unterhalt und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemei chaft lebenden Angeh%26ouml;rigen mit seinen Mitteln und Kr%26auml;ften nicht in vollem Umfang decken ka .

Die Grundsicherung f%26uuml;r Arbeit uchende umfa t neben Geldleistungen auch Die t- und Sachleistungen. Die Geldleistungen hei zlig;en f%26uuml;r die erwer f%26auml;higen Arbeit uchenden Arbeitslosengeld II, f%26uuml;r die Angeh%26ouml;rigen Sozialgeld.

Dar%26uuml er hinaus erhalten auch Ausl%26auml deri en und Ausl%26auml der, die ihren gew%26ouml;hnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, Zugang zu der neuen Grundsicherung f%26uuml;r Arbeit uchende. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang gesonderte Bestimmungen und Au ahmen.

3. Wer erbringt die Leistungen?

Mit hartz IV wurde beschlo en, da in der Regel die Bundesagentur f%26uuml;r Arbeit und die kommunalen Tr%26auml;ger (also Landkreise und kreisfreie St%26auml;dte) in Arbeitsgemei chaften bei der Eingliederung und der Erbringung der Geldleistung zusammenarbeiten.

Die Bundesagentur f%26uuml;r Arbeit soll dabei zum Bei iel alle Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Leistungen zur Sicherung des Lebe unterhalts (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) erbringen.

Die kommunalen Tr%26auml;ger sind ab dem 1. Januar 2005 u.a. f%26uuml;r die Leistungen f%26uuml;r Unterkunft und heizung, die Kinderbetreuungsleistungen und die Schuldner- und Suchtberatung zust%26auml dig.

Durch ein bundesweites Netzwerk von Pilot-Arbeitsgemei chaften wird die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den regionalen Agenturen f%26uuml;r Arbeit seit Mai 2004 vorbereitet und erprobt.

4. Wie werde ich gef%26ouml;rdert?

Ein zentrales Element der Reform ist, da erwer f%26auml;hige hilfebed%26uuml;rftige be er und schneller betreut werden, damit diese ihren Lebe unterhalt m%26ouml;glichst bald wieder ganz oder zumindest zum Teil selber verdienen k%26ouml en. Des Weiteren werden mehr finanzielle Variatio m%26ouml;glichkeiten geschaffen.

4.1 Eingliederungsleistungen

hartz IV hat zum Ziel, da erwer f%26auml;hige hilfebed%26uuml;rftige mit Arbeit dash; auch Mini-Jo dash; mehr Geld zur Verf%26uuml;gung haben als solche ohne Eigeninitiative. Diese Arbeitsanreize erh%26ouml;hen sich deutlich bei einem Monatsverdie t von %26uuml er 400,-%26euro;. Der Bereich, in dem der hinzuverdie t in voller h%26ouml;he auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, wird k%26uuml ftig erst bei Bruttoei ahmen von mehr als 1500,-%26euro; erreicht.

4.3 Das Ei tiegsgeld

Das sogena te Ei tiegsgeld ka ab dem 1. Januar 2005 beantragt werden und bietet die M%26ouml;glichkeit eines Lohnzuschu es. Es ist f%26uuml;r erwer f%26auml;hige hilfebed%26uuml;rftige vorgesehen, die eine Arbeit a ehmen, deren Bezahlung aber nicht zur Deckung des Lebe unterhalts ausreicht. Dabei besteht kein Rechtsa ruch auf das Ei tiegsgeld, ob es notwendig ist und in welcher h%26ouml;he es geleistet wird entscheidet der zust%26auml dige dquo;Fallmanager%26ldquo;.

4.4 Kinderzuschlag f%26uuml;r Familien

Eltern, deren Arbeitseinkommen zur Deckung f%26uuml;r ihren Lebe unterhalt, aber nicht zur Deckung des Lebe unterhalts ihrer Kinder reicht, erhalten einen Kinderzuschlag. Dieser wird mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Des Weiteren wird Erwer einkommen der Eltern, das ihren eigenen Bedarf an Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld %26uuml ersteigt, nur zu 70% auf den Kinderzuschlag angerechnet.

4.5 Soziale Sicherung

F%26uuml;r alle erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen werden k%26uuml ftig dash; soweit nicht eine Familienversicherung vorliegt dash; Beitr%26auml;ge in die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Au zlig;erdem sind sie nach hartz IV auf der Basis des Mindestbeitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

5. Was wird von mir gefordert?

Im Zuge der Arbeitsmarktreformen hartz IV mu der erwer f%26auml;hige hilfebed%26uuml;rftige mehr Verantwortung %26uuml ernehmen und wird dement rechend, st%26auml;rker als fr%26uuml;her, in die Pflicht genommen.

5.1 K%26uuml;rzung des Arbeitslosengeldes II

Es besteht mit hartz IV die M%26ouml;glichkeit, da bei einer Arbeitsablehnung das Arbeitslosengeld gek%26uuml;rzt wird. Wer eine zumutbare Arbeit, Au ildung, Arbeitsgelegenheit oder Eingliederungsma zlig ahme ablehnt oder fehlende Eigeninitiative bei der Jo uche zeigt, dem wird das Arbeitslosengeld f%26uuml;r drei Monate um ca. 100,-%26euro; gek%26uuml;rzt.

Gleichzeitig entf%26auml;llt auch der befristete Zuschu , der beim %26Uuml ergang von Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Allerdings k%26ouml en in diesen F%26auml;llen erg%26auml zend Sach- oder geldwerte Leistungen erbracht werden.

Jugendliche unter 25 Jahren, die eine zumutbare Erwer t%26auml;tigkeit, Au ildung, Eingliederungsma zlig ahme oder Arbeitsgelegenheit ablehnen, erhalten f%26uuml;r drei Monate keine Geldleistung. In dieser Zeit werden Kosten f%26uuml;r Unterkunft und heizung unmittelbar an den Vermieter gezahlt, es k%26ouml en aber auch in diesen F%26auml;llen erg%26auml zend Sach- oder geldwerte Leistungen erbracht werden.

5.2 Zumutbare Arbeit

Eine Arbeit darf allein aus folgenden Gr%26uuml den nicht abgelehnt werden:

Weil sie nicht dem fr%26uuml;heren Beruf oder der Au ildung ent richt.
Weil der Besch%26auml;ftigungsort weiter entfernt ist als der fr%26uuml;here.
Weil die Bedingungen ung%26uuml tiger sind als bei der letzten T%26auml;tigkeit.
Auch eine Entlohnung unterhalb des Tarifloh oder des ort uuml lichen Entgelts steht der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme grund auml;tzlich nicht entgegen.

6. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Erwer f%26auml;hige hilfebed%26uuml;rftige erhalten Arbeitslosengeld II, nicht erwer f%26auml;hige hilfebed%26uuml;rftige, die mit dem erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen in einer Bedarfsgemei chaft leben, erhalten Sozialgeld.

6.1 Wesentliche Bestandteile

Bundesweit gibt es zwei unterschiedliche Pauschalen f%26uuml;r Regelleistungen (345,-%26euro; monatlich, West und 331,-%26euro; monatlich, Ost). Die Regelleistungen umfa en laufende und dash; soweit sie pauschalierbar sind dash; einmalige Bedarfe.

Des Weiteren werden in besonderen Lebe ituationen (z.B. Schwangerschaft, Behinderung) Betr%26auml;ge zu auml;tzlich zur Regelleistung gezahlt. Die Unterkunftskosten und die heizkosten werden, soweit sie angeme en sind, in h%26ouml;he der tat auml;chlichen Aufwendungen %26uuml ernommen.

6.2 Befristeter Zuschlag

Um den %26Uuml ergang vom Arbeitslosengeld i Arbeitslosengeld II abzufedern, wird ein auf zwei Jahre begrenzter Zuschlag eingef%26uuml;hrt. Dieser wird im zweiten Jahr halbiert und entf%26auml;llt mit Ablauf des zweiten Jahres nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld.

7. Anrechnung von Einkommen und Verm%26ouml;gen

Mit hartz IV wurde ein gewi es Einkommen und Verm%26ouml;gen bestimmt, da die Geldleistungen mindern ka . Dabei gibt es Einkommen und Verm%26ouml;gen, die von der Anrechnung ausgenommen sind und bestimmte Freibetr%26auml;ge.

7.1 Nicht zu ber%26uuml;cksichtigendes Einkommen/vom Einkommen a etzbare Betr%26auml;ge

Als Einkommen nicht zu ber%26uuml;cksichtigen sind zum Bei iel Leistungen nach dem SGB II, Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Erziehungsgeld und Entsch%26auml;digungen, die wegen eines Schade , der nicht Verm%26ouml;ge chaden ist, nach ect; 253 A . 2 des uuml;rgerlichen Gesetzbuches geleistet werden.

7.2 A etzbare Betr%26auml;ge

A etzbare Betr%26auml;ge f%26uuml;hren zu einer Verminderung des anreche aren Einkomme , so da ent rechend mehr Arbeitslosengeld II/Sozialgeld zu zahlen ist.

Es handelt sich dabei um:

Pflichtbeitr%26auml;ge zur Sozialversicherung ei chlie zlig;lich der Beitr%26auml;ge zur Arbeitsf%26ouml;rderung.
Die mit der Erzielung des Einkomme verbundenen notwendigen Ausgaben.
Beitr%26auml;ge in angeme ener h%26ouml;he zu %26ouml;ffentlichen oder privaten Versicherungen oder %26auml;hnlichen Einrichtungen.
Unter bestimmten Vorau etzungen gef%26ouml;rderte Altersvorsorgebeitr%26auml;ge.
Auf das Einkommen entrichtete Steuern.
F%26uuml;r Erwer t%26auml;tige ein ezieller Freibetrag.

7.3 Gesch%26uuml;tztes Verm%26ouml;gen

Bestimmte Teile des Verm%26ouml;ge k%26ouml en nicht auf das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld angerechnet werden und stehen der ent rechenden Person auch weiter zur Verf%26uuml;gung.

F%26uuml;r Barverm%26ouml;gen wird ein Grundfreibetrag bis zu einem Betrag von 200,-%26euro; je Lebe jahr einger%26auml;umt. F%26uuml;r jeden erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen und seinen Partner betr%26auml;gt er mindeste 4.100,-%26euro; und maximal jeweils 13.000,-%26euro;.

Bei erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen, die bis zum 1. Januar 1948 geboren sind, werden deutlich h%26ouml;here Verm%26ouml;ge freibetr%26auml;ge ber%26uuml;cksichtigt (520,-%26euro; pro Lebe jahr, maximal 33.800,-%26euro;).

Verwendet der Inhaber seine Riester-Anlageformen, also Verm%26ouml;gen, das auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften ausdr%26uuml;cklich als Altersvorsorge gef%26ouml;rdert wird, nicht vorzeitig, wird dieses ei chlie zlig;lich seine Ertr%26auml;ge bei erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen nicht ber%26uuml;cksichtigt.

Ka der Inhaber das Verm%26ouml;gen vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Verei arung nicht verwerten, ist weiteres Verm%26ouml;gen, da der Altersvorsorge dient, bis zu einer h%26ouml;he von 200,-%26euro; je vollendetem Lebe jahr des erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen und seines Partners anrechnungsfrei (Max. Freibetrag: 13.000,-%26euro;).

Des Weiteren steht jedem in der Bedarfsgemei chaft lebenden hilfebed%26uuml;rftigen ein Freibetrag von 750,-%26euro; f%26uuml;r notwendige A chaffungen zu.

Ein sel t genutztes hausgrundst%26uuml;ck von angeme ener Gr%26ouml zlig;e oder eine ent rechende Eigentumswohnung werden nicht als Verm%26ouml;gen ber%26uuml;cksichtigt, ebe o zum Bei iel ein angeme enes Kraftfahrzeug.

7.4 Unterhaltsa r%26uuml;che gege uuml er Dritten

In der Grundsicherung f%26uuml;r Arbeit uchende gibt es grund auml;tzlich keinen Unterhaltsr%26uuml;ckgriff gege uuml er Verwandten. Dabei gibt es aber Au ahmen.

8. hartz IV-%26Auml derungen

Der Bundestag hat am 24. September den %26Auml derungen der Arbeitsmarktreform hartz IV zugestimmt.

8.1 h%26ouml;herer Freibetrag f%26uuml;r Kinder

Eine Teil der %26Auml derungen ist die Erh%26ouml;hung des Verm%26ouml;ge freibetrages auf 4.100,-%26euro; f%26uuml;r Kinder, die einer Bedarfsgemei chaft von Empf%26auml gern von Arbeitslosengeld II angeh%26ouml;ren. Dadurch ist bei Kindern i gesamt ein Verm%26ouml;gen von 4.850,-%26euro; gesch%26uuml;tzt.

Verm%26ouml;gen oberhalb dieses Freibetrages werden nur auf die Leistungen f%26uuml;r das Kind angerechnet, nicht jedoch auf die Leistungen f%26uuml;r die Eltern.

8.2 %26Auml derungen beim Zuschu f%26uuml;r Existenzgr%26uuml dungen

K%26uuml ftig wird die Vorlage einer Kurzbeschreibung des Vorhabe zur Vorau etzung f%26uuml;r den Existenzgr%26uuml derzuschu . Au zlig;erdem mu eine fachkundige Stelle die Gesch%26auml;ftsidee auf ihre Tragf%26auml;higkeit %26uuml erpr%26uuml;fen.

Des Weiteren wird die Erprobung des Vermittlungsgutschei bis zum 31. Dezember 2006 verl%26auml gert. Ein Arbeit uchender ka in Zukunft schon nach sechs Wochen einen Vermittlungsgutschein bekommen, der Wert wird f%26uuml;r jede und jeden 2.000,-%26euro; betragen (1.000,-%26euro; werden nach sechs Wochen, weitere 1.000,-%26euro; nach sechs Monaten ausgezahlt).

8.3 Auszahlung des Arbeitslosengeldes II am Monatsanfang
Das Gesetz beinhaltet keine neue Regelungen zum Auszahlungstermin des Arbeitslosengeldes II. Es gilt somit die Praxis, die bisher im Bereich der Sozialhilfe angewandt wurde.

9. Inkrafttreten

Die Regelungen zur Grundsicherung f%26uuml;r Arbeit uchende treten stufenweise in Kraft. Die wichtigsten, wie zum Bei iel die Regelungen zur Durchf%26uuml;hrung der Leistungen der Grundsicherung f%26uuml;r Arbeit uchende und die %26Auml derungen des Wohngeldgesetzes, treten aber erst am 1. Januar 2005 in Kraft.

10. Berechnung ei iele

Ausf%26uuml;hrlichere Informationen zu hartz IV und diverse Berechnung ei iele finden Sie beim Bundesministerium f%26uuml;r Wirtschaft und Arbeit.

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