ALG II - ab welchem Zeitpunkt (nach Ende der Besch%26auml;ftigung) / bei nachtr%26auml;glicher Lohnzahlung

Frage: ALG II - ab welchem Zeitpunkt (nach Ende der Besch%26auml;ftigung) / bei nachtr%26auml;glicher Lohnzahlung Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von robotroonie am 14.12.2006 < an cla ="time">00:02.
Antwort :
Nicht korrekt aber rechtlich einwandfrei ist es.

Ich ke das auch, bzw. h%26auml;tte es fast ke engelernt aber im letzten Moment von der Anrechnung erfahren.

Der Fall war wie folgt:
2 Monate befristete T%26auml;tigkeit vom 15.3. bis 15.5.

1. Gehalt 15.4. 1/2 (f%26uuml;r 15.3.-31.3.)
2. Gehalt 15.5. 1/1 (f%26uuml;r 1.4.-30.4.) wird komplett angerechnet
3. Gehalt 15.6. 1/2 (f%26uuml;r 1.5. - 15.5.) wird komplett angerechnet
%26Uuml ergangsgeld 500,- Euro (f%26uuml;r Fahrkarte,... zur Arbeitsaufnahme), in 50Euroraten vom ALG2 abzustottern.

Ich h%26auml;tte erst am 1.7. wieder ALG2 erhalten und dieses w%26auml;re, genauso wie die 9 folgenden um je 50 Euro gek%26uuml;rzt worden, wegen des %26Uuml ergangsgeldes.
Im Endeffekt h%26auml;tte ich also 2 Monate gearbeitet und daf%26uuml;r w%26auml;re mein ALG2 10 Monate lang um 50Euro gek%26uuml;rzt worden.

Ich habe dieses am Tag der Vertragsunterzeichnug erfahren und hatte da einen "Unfall" auf dem Weg zum AG, so das es "leider" nix wurde mit dem Vertrag.
Es ist ein Unding, das man we man 2 Monate arbeiten will, 500 Euro Minus macht gege uuml er dem ALG2.

Du hast ebendso Pech, deine Werbungskosten ka t du beim Loh teuerjahresausgleich geltend machen.

Aber grund auml;tzlich w%26uuml;rde ich erstmal Wieder ruch einlegen gegen diese Bescheide!
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G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Me chen verstehen es nur nicht!"

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Loh teuerjahresausgleich ist gut! Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von robotroonie am 14.12.2006 < an cla ="time">00:02.
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Ein Wieder ruch macht allein wegen der Frist Si , eine Begr%26uuml dung ka t du nachreichen, es gibt im Netzt auch sehr viele Musterwieder r%26uuml;che zu hartrz IV, einfach einen au uchen der halbwegs pa t.

Und zu den Werbungskosten mu man nichts weiter sagen, von den Steuern k%26ouml en nur die wirklichen Sozialschmarotzer was a etzen, schlie lich machen sie ja auch die Regeln und Gesetze.

Und den Bescheid zu %26uuml erpr%26uuml;fen macht eh immer Si , es gibt mehr als genug Fehler die immer wieder pa ieren.
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G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Me chen verstehen es nur nicht!"
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Galenit am 23.04.2005 < an cla ="time">15:48.
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Ich w%26uuml;rde nur Wider ruch einlegen, we mir vorher ein gravierender Fehler beka t ist. Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von robotroonie am 14.12.2006 < an cla ="time">00:03.
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Das nach der K%26uuml digung bzw. Arbeitslosmeldung keine der Dir noch zuflie zlig;enden Arbeitsentgelte in der Beme ung des Alg II ber%26uuml;cksichtigt werden, liegt beim Alg I am ect; 130 SGB III, wo Arbeitsverdie te der letzten 52 Kalenderwochen ber%26uuml;cksichtigt werden werden, die in einer Grundrahmenfrist von 2 Jahren anfallen.

D.h. im Klartext: Bringst Du im Regelfall in den 2 letzen Jahren vor der K%26uuml digung nicht mindeste die 52 Wochen sozialpflichtige T%26auml;tigkeit mit Entgeltbezahlung zusammen, erf%26uuml;llst Du nicht die Zugangsvorau etzungen zum Alg I. Mit hartz IV hat man diese Grundrahmenfrist so ganz nebe ei noch von 3 auf 2 Jahre verk%26uuml;rzt. Das f%26auml;llt ja dem Arbeitslosen nicht so schnell auf. Also gibt es dadurch h%26auml;ufiger die Situation, da zlig; man gar nichts bekommt. Unterbrechungen in der Erwer iographie ielen dabei keine Rolle. Die befristeten Arbeitsverh%26auml;ltni e sind den u efristeten Arbeitsverh%26auml;ltni en gleichgestellt. Nur die 52 Wochen m%26uuml en mit Bezahlung zusammenkommen.

Es gibt allerdings im ect; 130 A . 2 und 3 SGB III bestimmte Au ahmetatbest%26auml de.

Von den Zugang edingungen zum Alg I nach ect; 130 SGB III zum Zuflu zlig rinzip der Arbeitsverdie te nach ect; 131 SGB III, vor hartz IV war das ect; 134 SGB III. Das betrifft Deine Anfrage:

ect; 131 Beme ungsentgelt

(1) Beme ungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitrag flichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Beme ungszeitraum erzielt hat. Arbeitsentgelte, auf die der Arbeitslose beim Au cheiden aus dem Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltnis A ruch hatte, gelten als erzielt, we sie zugeflo en oder nur wegen Zahlungsunf%26auml;higkeit des Arbeitgebers nicht zugeflo en sind.

D.h. im Klartext, we Du Dich am 28.02.2005 arbeitslos und arbeit uchend gemeldet hast, am 01.03.2005 faktisch arbeitslos und -suchend warst, gelten nur f%26uuml;r die Beme ung des Alg I alle Dir auf Deinem Girokonto zugeflo enen sozialpflichtversicherten Bruttoarbeitsentgelt bis zum 28.02.2005 als anerka t und werden in die Berechnung der Alg-h%26ouml;he ber%26uuml;cksichtigt. Was ab dem 01.03.2005 Dir noch zuflie zlig;t f%26uuml;r den Februar 2005 intere iert niemanden mehr. Also solte man mit seinem AG schriftlich zur K%26uuml digung die Zusatzverei arung treffen, da zlig; alle noch au tehenden Arbeitsentgelte bis zum letzten Arbeitstag auf Deinem Girokonto mit wirksamer Wertberichtigung bzw. durch Barzahlung am letzten Arbeitstag gegen Quittung beglichen werden. So sichert man den Zuflu zlig; rein rechtlich ab. Sollte der AG sich darauf nicht einla en, k%26uuml digt man vorsorglich Schadenersatzforderungen gegen den AG an wegen entgangener Arbeitsverdie te, entgangenem h%26ouml;heren Alg und entgangenen Sozialversicherung eitr%26auml;ge und -zeiten f%26uuml;r Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Deshalb empfiehlt es sich bei K%26uuml digungen,

- der vom AG ausgehenden K%26uuml digung mit einer K%26uuml digung chutzklage beim Arbeitsgericht zu begegnen (Fristeinhaltung von 3 Wochen ab Erhalt des K%26uuml digung chreibe ),

- am 1. Tag der Arbeitslosigkeit schriftlich mit Ei chreiben die Fortsetzung des Arbeitsverh%26auml;ltni es dem AG unter den alten Vertrag edingungen vorzuschlagen und

- gleichzeitig eine Lohnklage auf Verzugslohn mit 5% Verzugzi en plus Basiszi der Euro auml;ischen Zentralbank beim Arbeitsgericht einzureichen (Beachte dabei die Einhaltung von vorhandenen Au chlu zlig;fristen im Arbeits- und/oder Tarivertrag). Stellst Du Deine Lohnforderungen au zlig;erhalb der Au chlu zlig;frist, da sind Deine Verzugslohna r%26uuml;che verwirkt.

Was hei zlig;t Verzugslohn?

We der AG die Fortsetzung des Arbeitsverh%26auml;ltni es auf Deinem Vorschlag hin ablehnt, kommt er in A ahmeverzug. Er wird bei unrechtm%26auml zlig;iger K%26uuml digung entweder zu einer Weiterbesch%26auml;ftigung zu den alten Bedingungen vom Gericht verdo ert, zumindest bis zur Urteilsverk%26uuml dung oder Vergleichsfindung im Arbeitsrechtsverfahren (betrifft die K%26uuml digung chutzklage) oder er mu zlig; den verzi ten Verzugslohn zahlen.

Ist also die AG-K%26uuml digung rechtwidrig gewesen, wird der K%26uuml digungstermin auf auml;ter verschoben und Dein Dir nach dem vorl%26auml;ufigen K%26uuml digungstermin zugeflo ene Februarlohn 2005 zum 10. M%26auml;rz 2005 mu zlig; die Arbeitsagentur nachtr%26auml;glich in die Beme ung des Alg I mit ei eziehen.

Also parallel mit der K%26uuml digung chutz- und Lohnklage gegen den AG einen Wider ruch gegen den im Alg-Bescheid gena ten Zeitpunkt und h%26ouml;he des Algs gegen die Arbeitsagentur einreichen (Beachte: Einhaltung der Wider ruchsfrist von 1 Monat ab dem Erhalt des Alg-Bescheids. Im Bescheid mu zlig; auf die Wider ruchsfrist und auf die postalische Zustelladre e - gemeint ist die Wider ruch telle in der Arbeitsagentur - in einer Recht ehelf elehrung verwiesen werden.). Verweise sel t im Wider ruch chreiben auf die Erweiterung Deiner Forderungen unter Vorbehalt gegen die Arbeitsagentur, da ja noch die K%26uuml digung chutzklage und die Lohnklage nachtr%26auml;glich Auswirkungen auf die Alg-Berechnung haben. Fehlt die Recht ehelf elehrung ist der Alg-Bescheid rechtsunwirksam und Du ka t auch nach dem abgelaufenen Monat immer noch Wider ruch einlegen.

Steht der entg%26uuml;ltige K%26uuml digungtermin und die h%26ouml;he der verzi lichen Loh achzahlungen aus den Arbeitsrechtsverfahren fest und sind diese erk%26auml;mpten Gelder geflo en, wiederholt sich das ielchen mit dem Wider ruch des Alg-Bescheids, da Du bereits auf die Erweiterungsf%26auml;higkeit Deines ersten Wider ruchs verwiesen hast.

Auf Deinen Wider ruch ka die Arbeitsagentur mit einem Abhilfebescheid oder einem Ablehnung escheid reagieren. Im ersten Fall hat die Arbeitsagentur Deinem Begehren nach %26Auml derung ent rochen und im zweiten Fall steht Dir der Weg offen beim Soziagericht eine Sozialklage einzureichen. Im Abhilfe- bzw. Ablehnung escheid gibt es wieder eine Recht ehelf elehrung mit hinweis auf die einmonatige Klagefrist und auf die Postadre e des zust%26auml digen Sozialgerichts.

Die Lohnforderungen laufen immer auf Bruttobasis plus 5% Verzugszi en %26uuml er den Basiszi abz%26uuml;glich der von der Arbeitsagentur geleisteten Alg-zahlungen. W%26auml;hrend der laufenden Recht treitigkeiten ird Dir im Rahmen der Gleichwohlgew%26auml;hrung vorl%26auml;ufig Alg ausgezahlt.

So l%26auml;uft der hase bei Alg I.

Bei Alg II gilt die gleiche Regel zum Zuflu zlig rinzip. Lohnzahlungen nach der K%26uuml digung und nach der Arbeitslos- und -suchmeldung haben keinen Einflu zlig; auf die Beme ungsh%26ouml;he des Alg II mehr. Nur finde ich im SGB II nicht die dazu pa ende Stelle.
Antwort :
Vielen Dank f%26uuml;r die kompetente Auskunft! Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von robotroonie am 14.12.2006 < an cla ="time">00:03.
Antwort :
Die K%26uuml digung chutzklage dient in diesem Fall nicht u edingt dazu i alte Arbeitsverh%26auml;ltnis zur%26uuml;ckzukehren, sondern um Fristen zu wahren und Zeit zu schinden, sozialrechtliche Forderungen bei der Arbeitsagentur in die h%26ouml;he zu treiben - siehe nachtr%26auml;gliche Lohnzahlungen mit in die Beme ung des Alg zu bekommen.

Bei Werbungskosten gebe ich Dir v%26ouml;llig recht. Man ka nur max. die Lasten in Gegenrechnung zu steuerpflichtigem Einkommen rechnen, sofern man ein ausreichend hohes Einkommen hat. We Werbungskosten, Au zlig;ergew%26ouml;hnliche Belastungen und Sonderausgaben h%26ouml;her als das steuerpflichtige Einkommen sind sieht man alt aus. Aber man ka Werbungskosten, Au zlig;ergew%26ouml;hnliche Belastungen und Sonderausgaben auch in vorherige oder nachfolgende Steuerjahre verlagern, wo man ein h%26ouml;heres steuerpflichtiges Einkommen hatte.

Aber bez%26uuml;glich der Pendelei zum Arbeitgeber w%26auml;hrend eines Praktikums oder Antritts einer Arbeit telle aus der Arbeitslosigkeit heraus:

Es gibt eine Reihe von Mobilit%26auml;tshilfen von der Arbeitsagentur als zeitweilige hilfe. Rechtsgrundlage sind die ect ect; 53 - 55 SGB III - f%26uuml;r Alg-I-Bezieher. Es gibt
  • Reisekoste eihilfe
  • %26Uuml ergang eihilfe
  • Ausr%26uuml tung eihilfe
  • Fahrkoste eihilfe
  • Tre ungskoste eihilfe und
  • Umzugskoste eihilfe
Ich unterstelle einmal, da zlig; die Alg-II-Bezieher die gleichen A ruchrechte auf diesen Beihilfen haben wie die Alg-I-Bezieher. Garantieren ka ich das nicht, da die Brosch%26uuml;re Leitfaden zum Alg II vom Fachhochschulverlag Frakfurt am Main erstmals im Sommer im handel f%26uuml;r die intere ierten Alg-II-Bezieher als Rechtsratgeber zum SGB II erscheinen wird. Siehe auml;here Einzelheiten unter www.fhverlag.de unter uuml;cher und Brosch%26uuml;ren, Bton Arbeitslosigkeit anklicken. Erhalten k%26ouml en diese Beihilfen
  • Arbeitslose, die eine versicherung flichtige Besch%26auml;ftigung aufnehme
  • von Arbeitslosigkeit Bedrohte, die eine versicherung flichtige Arbeit aufnehme
  • bei der Arbeitsagentur (AA) gemeldete Au ildung uchende, die eine Au ildung begi e die Fahrkosten- und Tre ungskoste eihilfe gibt es wegen der BAB-Sonderregelungen f%26uuml;r Au ildung uchende allerdings nicht.
Beachten sie die h%26uuml;rden, die der Ina ruchnahme der Leistungen im Wege stehen (siehe Brosch%26uuml;re Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose, der Rechtsratgeber zum SGB III, 22. Auflage 2005 vom Fachhochschulverlag Frankfrt am Main, S. 61.Arbeitslose, die Alg beziehen, k%26ouml en die gena ten Leistungen auch bei einer Arbeitsaufnahme im Ausland erhaten.Reisekoste eihilfeEs k%26ouml en die Fahrkosten zum Antritt einer Arbeit telle (Reisekoste eihilfe) bis zu 300 %26euro; %26uuml ernommen werden, und zwar pro gefahrenen Kilometer in gleicher h%26ouml;he wie bei der Arbeit uche.Erstattungsf%26auml;hig sind nach ect; 45 Satz 2 Nr. 2 SG III Kosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Beruf eratung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsge r%26auml;che.---------------------------------Zu Vorstellungsge r%26auml;chen bietet sich die be ere Reisekostenerstattung nach dem uuml;rgerlichen Gesetzbuch an:L%26auml;dt der k%26uuml ftige AG einen Bewerber zu einen Vorstellungsge r%26auml;ch ein und schlie zlig;t ausdr%26uuml;cklich nicht die %26Uuml ernahme der Reise- und %26Uuml ernachtungskosten aus, so ist er verpflchtet nach ect; 670 BGB nicht nur in h%26ouml;he der Kostenerstattung der Arbeitsagentur, sondern die vollen Kosten f%26uuml;r hin- und R%26uuml;ckfahrt zu tragen. Die nachwei are Aufforderung des AG verbunden mit Datums-, Uhrzeit- und Treffpunktsangabe und Zusage der Koste uuml ernahme ist zwingend ouml;tig f%26uuml;r die Durchsetzung dieser Variante der R%26uuml;ckerstattung. Am besten, man verlangt eine schriftliche Einladung per Fax oder per Mail oder per Schnecke ost.In der Aufforderung des Arbeitgebers an den Bewerber, nach X zum Vorstellungsge r%26auml;ch zu kommen, liegt auml;mlich eine stillschweigende, konkludente vertragliche Koste uuml ernahme vor. ect; 670 BGB bestimmt, da zlig; der Auftraggeber die Aufwendungen zu ersetzen hat, die durch den Auftrag entstehen.
Dies gilt i esondere f%26uuml;r die Bahnkosten des Bewerbers von Y nach X.

Der Erstattungsa ruch f%26uuml;r die entstehenden Fahrtkosten besteht jedoch nicht u eschr%26auml kt. Er ist durch den Grundsatz der Verh%26auml;ltnism%26auml zlig;igkeit limitiert. Soweit unverh%26auml;ltnism%26auml zlig;ige oder nicht erforderliche Kosten entstehen, mu zlig; der AG nicht zahlen. F%26auml;hrt also der Bewerber %26ldquo tandesgem%26auml zlig rdquo; mit einem gemieteten BMW vor, so mu zlig; ihm der AG gleichwohl nur die Bahnkosten Zweiter Kla e von Y nach X bezahlen.

Der AG hat nach ect; 618/619 BGB auch die Aufwendungen f%26uuml;r die Sel tbeschaffung Arbeits- oder Gesundheit chutzkleidung zu ersetzen oder diese zu stellen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.198, Az. 9 AZR 307/96).

Verdie tausfall/Verzehr- und %26Uuml ernachtungskosten

Der AG, der einen Bewerber zum Vorstellungsge r%26auml;ch auffordert, mu zlig; alle notwendigen Aufwendungen ersetzen, die dem Bewerber durch seine Fahrt zum Vorstellungsort erwachsen.
Die Erforderlichkeit von Aufwendungen ist danach zu beurteilen, was ein ver uuml ftiger und gerecht denkender Me ch an Aufwendungen richtigerweise get%26auml;tigt h%26auml;tte.

Dazu geh%26ouml;ren dash; wie schon ausgef%26uuml;hrt dash; die angeme enen Fahrtkosten. Dazu k%26ouml en aber auch %26Uuml ernachtungskosten z%26auml;hlen bei weiter entfernten Vorstellungsorten, i esondere auch zu auml;tzliche Verzehrkosten.

Taxikosten sind nur zu ersetzen, we der Vorstellungsort ohne Taxi lediglich mit einem unverh%26auml;ltnism%26auml zlig;ig hohen Zeit- oder Kostenaufwand zu erreichen gewesen w%26auml;re.
Zu den zu ersetzenden Aufwendungen ka auch der Verdie tausfall f%26uuml;r Bewerber z%26auml;hlen, die aus einem bestehenden Arbeitverh%26auml;ltnis heraus sich bewerben. Da der Bewerber regul%26auml;r Urlaub genommen hat, hatte er keinen Verdie tausfall erlitten, er ka keinen Ersatz verlangen.

Ein anderer Bewerber mu zlig;te dagegen u ezahlte Freizeit nehmen. Er hatte also Verdie tausfall. Im Zweifel m%26uuml en seine Aufwendungen ersetzt werden. Der Arbeitslose dagegen hat keinen Verdie tausfall durch das Vorstellungsge r%26auml;ch. Auch ihm mu zlig; der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.

Verei arungen

Bewerber und Arbeitgeber k%26ouml en vor Antritt einer Fahrt zum Vorstellungsge r%26auml;ch generell verei aren, wer welche Kosten zu ersetzen hat. Es ist deshalb zul%26auml ig, da zlig; der Arbeitgeber Arbeitslose oder Arbeitnehmer zum Vorstellungsge r%26auml;ch auffordert, von vornherein aber jeden Kostenersatz ablehnt.

Deshalb ist es denkbar und zul%26auml ig, da zlig; der AG dem Bewerber Fahrtkostenersatz nach heilbro a ietet, aber die hotelkosten ablehnt.

Ein solcher Kostenau chlu zlig; oder eine Koste egrenzung mu zlig; jedoch von den Parteien im vorhinein klar und m%26ouml;glichst schriftlich verei art sein. Beruft sich der Arbeitgeber auf eine Koste eschr%26auml kung oder einen Kostenau chlu zlig;, mu zlig; er dies im Zweifel beweisen.

Arbeitsamt

Nach ect; 53 der "Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesa talt f%26uuml;r Arbeit zur F%26ouml;rderung der Arbeitsaufnahme" ka die Arbeitsagentur Vorstellungskosten im Einzelfall %26uuml ernehmen. Die Arbeitsagentur ka auch in bestimmten F%26auml;llen dem Bewerber einen Zuschu zlig; auf die Vorstellungskosten geben.

Dies gilt i esondere f%26uuml;r die F%26auml;lle, in denen die Arbeitsaqgentur eine Vorstellung vermittelt. Deshalb ist es m%26ouml;glich und empfehle wert, vor Antritt eines Bewerbungsge r%26auml;ches mit dem zust%26auml digen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur die Frage der Koste uuml ernahme zu be rechen. We der arbeitslose Bewerber dies tut, ka er mit einer Koste uuml ernahme rechnen, we ihm so t aufgrund seiner Einkomme lage das Vorstellungsge r%26auml;ch und die entstehenden Kosten nicht m%26ouml;glich oder zumutbar w%26auml;re.
Wer unaufgefordert zu einem Vorstellungsge r%26auml;ch ohne mindeste vorher den Reisekostenr%26uuml;ckerstattungsantrag bei der Arbeitsagentur gestellt zu haben, geht v%26ouml;llig leer aus.

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Auch die Kosten einer Begleiperson (z.B. bei Minderj%26auml;hrigen oder Schwerbehinderten) k%26ouml en, m%26uuml en nicht %26uuml ernommen werden.Als Reisekosten k%26ouml en die ber%26uuml;cksichtigungsf%26auml;higen Fahrtkosten %26uuml ernommen werden. ber%26uuml;cksichtigungsf%26auml;hig sind die bei der Benutzung eines regelm%26auml zlig;ig verkehrenden %26ouml;ffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten kla e des zweckm zlig;igsten %26ouml;ffentlichen Verkehrsmittels, wobei m%26ouml;gliche Fahrpreiserm%26auml zlig;igungen zu ber%26uuml;cksichtigen sind.

Bei Benutzung eines PKw wird pro zur%26uuml;ckgelegtem Kilometer eine Wegstreckenentsch%26auml;digung von 0,22 %26euro; gew%26auml;hrt. Fahrrad-, Motorrad- und Trabantfahrer erfragen die niedrigeren auml;tze bei der AA.Bei mehrt%26auml;gigen Fahrten k%26ouml en gem%26auml zlig; ect; 46 a . 2 SGB III Tagegelder und %26Uuml ernachtungskosten %26uuml ernommen werden. auml;heres erfahren Sie bei der AA.Gem%26auml zlig; ect; 5 A-UBV (Anordnung zur Unterst%26uuml;tzung der Beratung und Vermittlung) ka die AA f%26uuml;r Zeiten inte ivierter Betreuung bzw. verst%26auml;rkter Eige em%26uuml;hungen (z.B. in Zusammenhang mit der Ei chaltung Dritter) Reisekosten f%26uuml;r den Tage endelbereich (siehe Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose, 22. Auflage, S. 141) f%26uuml;r einen Zeitraum von bis zu einem Monat im Voraus pauschaliert %26uuml ernehmen, we mit einer ent rechend hohen Zahl von Fahrten zu rechnen ist. Ob eine Pauschalierung f%26uuml;r einen weiteren Zeitraum von bis zu einem Monat erfolgen ka , ist jeweils vom Umfang der durchgef%26uuml;hrten und nachgewiesenen Fahrten im vorherigen Monat abh%26auml gig. Die pauschale richtet sich nach den Kosten f%26uuml;r Wochen- und Monatskarten des %26ouml;ffentlichen Nahverkehrs - unabh%26auml gig vom tat auml;chlich benutzten Verkehrsmittel. Der Arbeitslose ka also auch mit dem Fahrrad Arbeit suchen, ohne die Pauschale zu verlieren.

%26Uuml ergang eihilfe

%26Uuml ergang eihilfe sichert den Lebe unterhalt bis zur ersten Gehaltszahlung. sie kan nur als (zi loses) Darlehen in h%26ouml;he von bis zu 1.000,00 %26euro; gezahlt werden.Die AA l%26auml zlig;t sich in der Regel mindeste drei Wochen Zeit, um %26uuml er den Antrag zu entscheiden. deshalb ka der Antrag auf %26Uuml ergang eihilfe seinen Zweck nur erf%26uuml;llen, we Sie in auml;teste vier Wochen vor Antritt der Arbeit stellen.

Ausr%26uuml tng eihilfe

Ausr%26uuml tung eihilfe erm%26ouml;glicht die A chaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsger%26auml;t (z.B. Werkzeuge). Es k%26ouml en Kosten bis zur h%26ouml;he von 260 %26euro; %26uuml ernommen werden.

Fahrkoste eihilfe

Als Fahrkoste eihilfe k%26ouml en f%26uuml;r de ersten sechs Monate der Besch%26auml;ftigung die Kosten f%26uuml;r t%26auml;gliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit telle %26uuml ernommen werden.

Tre ungskoste eihilfe

F%26uuml;r den Mehraufwand bei getre ter haushaltsf%26uuml;hrung k%26ouml en als monatliche Tre ungskoste eihilfe f%26uuml;r die ersten sechs Monate der Besch%26auml;ftigung die Kosten bis zu einem Betrag von 260 %26euro; monatlich %26uuml ernommen werden.

Umzugskoste eihilfe

Als Umzugkoste eihilfe k%26ouml en die Kosten f%26uuml;r das Bef%26ouml;rdern des Umzugsgutes im Si e des ect; 6 A . 3 Satz 1 des BundesumzugskostenG von der bisherigen zur neuen, au zlig;erhalb des Tage endelbereichs liegenden Wohnung %26uuml ernommen werden, we der Umzug i erhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Besch%26auml;ftigung stattfindet.Es k%26ouml en bis zu 4.500 %26euro; von der AA %26uuml ernommen werden. Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 24.04.2005 < an cla ="time">00:00.
Antwort :
Nochmals Danke Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von robotroonie am 14.12.2006 < an cla ="time">00:03.
Antwort :
Die gena ten Pa agen zu den Mobilit%26auml;tshilfen stehen im Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose, 22. Auflage 2005, S. 59 - 61. Die Brosch%26uuml;re ka t Du f%26uuml;r 11 %26euro; %26uuml er den %26ouml;rtlichen Buchhandel oder direkt beim Fh-Verlag bestellen. Im Sommer soll wie gesagt noch der Leitfaden zum Alg II f%26uuml;r 9 %26euro; folgen. We Du bereits das Jahresmaximum von 260 %26euro; ausgesch%26ouml ft hast, da erfa e alle weiteren oder diese Grenze %26uuml ersteigenden, werbungskoste edingten Fahrten und bringe diese bei der Einkomme teuererkl%26auml;rung in A atz.

Wie gesagt, man ka auch a etzbare Positionen auf Steuerjahre verlagern, wo man mehr steuerpflichtiges Einkommen hatte. Zur Vorgehe weise frage dazu bitte Deinen Loh teuerhilfeverein.

Das Du im Unterschied zu Teilnehmern von Fortbildungs- und Umschulungsma zlig ahmen erstattungsm%26auml zlig;ig anders behandelt wirst, liegt in diesen eziellen Regelungen begr%26uuml det - ect ect; 77, 79 - 83, 421e SGB III.

Leifaden f%26uuml;r Arbeitlose, 22. Auflage 2005, S. 483:

Als Fahrkosten ist gem%26auml zlig; ect; 81 a . 2 SGB III neue Fa ung

"f%26uuml;r jeden Tag, an dem der Telnehmer die Bildung t%26auml;tte aufsucht, eine Entfernung auschale f%26uuml;r jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildung t%26auml;tte von 0,36 %26euro; f%26uuml;r die ersten zehn Kilometer und 0,40 %26euro; f%26uuml;r jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Zur Abgweltung der aufwendungen f%26uuml;r die An- und Abreie bei einer erforderlichen ausw%26auml;rtigen Unternringung sowie f%26uuml;r eine Familienheimfahrt ist die Entfernung auschale von 0,40 %26euro; f%26uuml;r jeden vollen kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen haustands und dem Ort der Weiterbildung anzusetzen. F%26uuml;r die Bestimmung der Entfernung ist die k%26uuml;rzeste Stra zlig;enverbindung ma zlig;gebend"

Die Kosten f%26uuml;r Pendelfahrten k%26ouml en nur bis zu der h%26ouml;he %26uuml ernommen werden, bis zu den Fahrkosten bei ausw%26auml;rtiger Unterbingung und Verpflegung von der AA zu leisten w%26auml;ren. Die h%26ouml;chstgrenze liegt zur Zeit bei 476 %26euro;. Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 24.04.2005 < an cla ="time">01:05.
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