??? "ARGE" unter anderem Namen als "Gmbh"

Frage: hat gestern einer auch den ARD-Report um 21 Uhr geschaut?

Da gings um die fatalen Zust%26auml de (8 Stunden Wartezeit, defekte Geldautomaten usw.) u. a.) auf der ALG-Anlaufstelle (bzw. Arge) in Offe urg (oder Offe ach?) die sich

KommServe %26gt gt gt; Gmbh %26lt lt lt;

ne t. Das hat ja nun mit Arbeitsamt, ARGE usw. DEM NAMEN NACh gar nichts mehr zu tun.

Mir geht%26acute eziell um die Rechtsform und die sich daraus ergebenden A ekte.

Unterliegen DIE nun als %26gt gt gt; Gmbh %26lt lt lt; nicht etwa nur den SG acute sondern rechtlich (haftung, Regre , Gericht tand usw.) etwa auch noch dem BGB bzw. hGB??? (K%26ouml te ja unter Umst%26auml den einen wieder mal verl%26auml gerten bzw. verkomplizierten und somit verteuerten Rechtsweg bedeuten, we DIE als %26gt gt gt; Gmbh %26lt lt lt; nochmal eigene Gesch%26auml;ft edingungen haben und erweiteter Gericht arkeit unterliegen.)

Ist einer bei einer solchen %26gt gt gt; "Gmbh" %26lt lt lt; Kunde??? Erfahrungen??? Legen diese aus ARGE in "xyz-Gmbh" umbena ten Alg-II-Abfertigung tellen auch eigene AGB aus (bzw. f%26uuml;gen diese Ihren Bescheiden bei), wie es f%26uuml;r Gmbh%26acute (und auch andere Privatfirmenformen) ZWINGEND VORGESChRIEBEN??? Wer fungiert da als Gesch%26auml;ftsf%26uuml;hrer - BA, AA oder wer???

Ich vermute %26uuml le Mache chaften ... da man sich namentlich und somit auch "firmenm%26auml zlig;ig" abgrenzt.

(Allerdings: haftungsm%26auml zlig;ig k%26ouml ten DIE sich bez%26uuml;glich Schadenersatz da sehr schlecht stehen! :-0 )
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von auml;tlese am 08.11.2005 < an cla ="time">11:31.
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