%26Uuml;berpr%26uuml;fungsantrag

Frage: ...bei mir wurde wieder kein "Warmwasergeld" und Strom %26uuml ernommen
deswegen hier ein "Vordruck"...



A ender

An die
Gesch%26auml;ftsf%26uuml;hrung der
ALG-II-Antrag telle
Stra zlig;e

PLZ Ort

Datum Tag/Monat/Jahr

BG-Nummer XXXXXXXXXXX


1. %26Uuml erpr%26uuml;fungsantrag
nach ect; 44 SGB X Ihres/r Bescheid/e vom Tag/Monat/Jahr (2004/2005)
sowie dem Bescheid %26uuml er Fortzahlung vom Tag/Monat/Jahr


2. Auskunft und Beratung
nach ect ect; 13, 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. ect ect; 20, 33, 35, 44 SGB X;
hinweis auf Art. 34 GG; ect; 839 BGB


Begr%26uuml dung


%26Uuml erpr%26uuml;fung der Kosten f%26uuml;r Unterkunft:

1. Bei einer Mietwohnung umfa en die tat auml;chlichen Aufwendungen die nach dem Mietvertrag f%26uuml;r den bestimmungsgem%26auml zlig;en Gebrauch der Mietsache geschuldeten Kosten. Dies sind neben dem Kaltmietzi grund auml;tzlich alle mietvertraglich geschuldeten Betrie kosten.

2. Alle Aufwendungen, die mit einer Unterkunft und deren Beheizung in untre arem Zusammenhang stehen und die f%26uuml;r den bestimmungsgem%26auml zlig;en Gebrauch der Unterkunft erforderlich sind (wie z.B. Versorgung mit warmen Wa er und Strom), sind im Rahmen des SGB 2 von den kommunalen Tr%26auml;ger zu tragen und sind zu auml;tzlich zu der Regelleistung zu zahlen.

3. Werden die Nebenkosten nach Kopfanteilen auf alle Mieter umgelegt, hat der kommunale Tr%26auml;ger in ent rechender Anwendung von ect; 22 A 1 S 2 SGB 2 etwaige %26uuml erh%26ouml;hte Aufwendungen, die auf dieser Abrechnungsform beruhen, so lange zu tragen, wie es dem hilfebed%26uuml;rftigen nicht m%26ouml;glich oder zumutbar ist, eine %26Auml derung des Abrechnungsmodus herbeizuf%26uuml;hren.

4. Da auch das SGB 12 zwischen den Regelleistungen ( ect; 27 SGB 12) und den Aufwendungen f%26uuml;r Unterkunft und heizung ( ect; 29 SGB 12) differenziert, stellt die Zuweisung der Kosten f%26uuml;r Warmwa er und Strom zum Regelsatz durch die RSV mit dieser Differenzierung nicht in Einklang und ist daher nicht erm%26auml;chtigungskonform.


Auch die Versorgung mit Strom geh%26ouml;rt in Deutschland zum sozialen Mindeststandard, der f%26uuml;r die Benutzung einer Wohnung erforderlich ist. Ohne Stromversorgung ka eine Mietwohnung nicht bestimmungsgem%26auml zlig; genutzt werden, da da eine ausreichende Beleuchtung, aber auch eine Versorgung mit Wa er (Wa erpumpen) sowie eine Beheizung der Wohnung (auch eine %26Ouml;lheizung be ouml;tigt zu ihrem Betrieb Strom) nicht m%26ouml;glich w%26auml;re.


Sie haben in Ihren Bescheiden bei ielsweise von Anfang an die Stromkosten nicht ber%26uuml;cksichtigt und eine Pauschale f%26uuml;r Warmwa er abgezogen.

Aus den vorgena ten Gr%26uuml den beantrage ich, mir die zustehenden Leistungen f%26uuml;r die Kosten f%26uuml;r Unterkunft unter Ber%26uuml;cksichtigung der zuvor gena ten Nr. 1 bis 4 r%26uuml;ckwirkend bis zum Tag/Monat/Jahr (Datum der Erstbewilligung, z.B. 01.01.2005) in voller h%26ouml;he zu bewilligen.



Ihren rechtsmittelf%26auml;higen Bescheid erwarte ich bis
zum Tag/Oktober 2005


Sollten Sie meinen Antrag nicht ent rechen, bitte ich um ausf%26uuml;hrliche Begr%26uuml dung unter Ber%26uuml;cksichtung aller relevanten Vorschriften des Sozialgesetzbuches.

hierauf besteht A ruch. So ent richt die Begr%26uuml dung flicht bei belastenden Verwaltungsakten den recht taatlichen Grundsatz, wonach der uuml;rger A ruch auf Ke tnis der Gr%26uuml de hat, weil er nur da seine Rechte sachgem%26auml zlig; verteidigen ka (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; G, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).

Ent rechend den Anforderungen gem%26auml zlig; ect ect; 33, 35 A . 1 SGB X sind in der Begr%26uuml dung die wesentlichen tat auml;chlichen und rechtlichen Gr%26uuml de anzugeben, die die Beh%26ouml;rde zur Entscheidung bewogen haben. Die Beh%26ouml;rde ist ebenfalls verpflichtet, bei Erme ungs-entscheidungen die Gesicht unkte der pflichtgem%26auml zlig;en Erme ungsau uuml ung darzulegen.


Ich bitte um Eingang est%26auml;tigung




Gez. %26helli helli helli helli helli helli helli helli helli helli .
(Unterschrift)

TI :

Sollte die Wider ruchsfrist bereits abgelaufen sein, dies ist bei allen Bescheiden, die %26auml;lter als 4 Wochen sind, der Fall:

%26Uuml erpr%26uuml;fungsantrag nach ect; 44 SGB X stellen und "vorsorglich" r%26uuml;ckwirkend bis zum 1. ALG-II-Bescheid alle Kosten einfordern, also auch Strom und Warmwa er !

Der %26Uuml erpr%26uuml;fungsantrag ist im Gegenteil zum Wider ruch an keine Fristen gebunden und ka i erhalb 4 Jahren (Verj%26auml;hrungsfrist) f%26uuml;r alle Bescheide i erhalb diesem Zeitraum gestellt werden. Er mu mit einer Rechtsmittelbelerung beschieden werden. Danach ka da bei ablehnden Bescheid Klage vor den Sozialgerichten erhoben werden.

WIChTIG: Man ka sich auf das Urteil des SG Ma heim zwar bundesweit berufen, jedoch sind Urteile der Sozialgerichte in 1. (SG) und 2. (LSG) Rechtszug f%26uuml;r die Kommunen nicht bindend. Also die Entscheidung im I tanzenweg beobachten. Es ist damit zu rechnen, da die Sache vor dem Bunde ozialgericht landet.
__________________
das system macht keine fehler, es ist der fehler

Copyright © 2007 - 2008 www.quizcollection.com