Eingliederungsvereinbarung

Frage: erg%26auml zend: rechtlich - man mu dazu kein Jurist sein - ist es in der tat so, da eine unter Zwang unterschriebene Verei arung null und nichtig ist. Ein kurzer Blick i BGB verschafft da Aufkl%26auml;rung.

Das Argument ist angesichts der realen MAChTverh%26auml;ltni e jedoch so gut wie das Argument "Die tahl ist aber verbote quot; gege uuml er einem Dieb. Gewi ist Die tahl verboten...

Deswegen: EGV unterschreiben und zu Protokoll geben, da man unter Zwang unterschrieben habe.
Antwort :
We man was von einem Arbeitslosen fordert, da hat das zur Ko equenz, da zlig; er auch Rechte hat und die Arbeitsagentur nicht nur das Recht zum Schikanieren, sondern auch Pflichten zu erf%26uuml;llen hat, die dem Arbeitslosen nutzen.

So sehe ich die Einheit von FORDERN und FORDEN. Beides ist bindend f%26uuml;r AN, AG, Bildungseinrichtung, Arbeitsagentur, Jobcenter u.a.m.

A o ten ka man sich den Schmus mit der "....verei arung" schenken. Verei aren kommt von sich geeinigt haben. Und we der Willen des Arbeitslosen nicht vorhanden ist, sondern durch Zwang ersetzt wird, ist es juristisch vom Inhalt und der Form keine Verei arung. Auf beh%26ouml;rdliche Willk%26uuml;rma zlig ahmen geh%26ouml;rt der Wider ruch und die Sozialklage.

Und im Wider ruch und in der Klage sollte man juristisch feststellen la en, ob ein derart schriftliches Zwangsmittel %26uuml erhaupt rechtm%26auml zlig;ig ist.

Auch die Fachleute der Arbeitsgru e TuWas vom Fachhochschulverlag Franfurt am Main, die dem Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose herau ringen, bezweifeln in fr%26uuml;heren und in der aktuellen 22. Auflage an, da zlig; sie Eingliederungsverei arung zul%26auml ig ist.

Dazu Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose, 22. Auflage 2005, S. 32 - 34:

"... IV Die Arbeitsvermittlung durch die Agentur f%26uuml;r Arbeit
1 Zwei I trumente
1.1 %26raquo rofiling%26laquo; / %26raquo;A e ement%26laquo;

Solange ge uuml;gend Arbeit l%26auml;tze da sind, erleichtert, eine %26raquo a genaue%26laquo; Vermittlung das Finden und Behalten eines Arbeit latzes. Solange ge uuml;gend Arbeitsvermittler da sind, bleibt Ihnen Zeit, einzusch%26auml;tzen, welcher Arbeit latz f%26uuml;r welchen Arbeitslosen pa t. das setzt voraus, da Arbeitsvermittler und Arbeitslose sich ein genaues Bild davon machen, welche Chancen der einzelne Arbeitslose angesichts des erreichbaren Arbeitsmarktes hat. Diese individeuelle Chancenei ch%26auml;tzung ne t der Gesetzgeber %26raquo rofiling%26laquo; (Bundestagsdrucksache - BT-DRS. 14/6944, S. 28). Dieses %26raquo rofiling%26laquo; regelt ect; 6 A . 1 SGB III.

%26raquo;Die Agentur f%26uuml;r Arbeit hat auml;teste nach der Arbeitslosmeldung zusammen mit dem Arbeitslosen die f%26uuml;r die Vermittlung erforderlichen beruflichen und per ouml lichen Merkmale des Arbeitslosen, seine beruflichen F%26auml;higkeiten und seine Eignung festzustellen. Die Feststellung hat sich auch darauf zu erstrecken, ob eine berufliche Eingliederung erschwert ist und welche Umst%26auml de sie erschweren.%26laquo;

%26raquo;Ka die Agentur f%26uuml;r Arbeit nicht feststellen,
- in welche berufliche Au ildung der Au ildung uchende oder

-in welche berufliche T%26auml;tigkeit der arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeit uchende vermittelt werden ka oder welche Ma zlig ahmen der aktiven Arbeitsf%26ouml;rderung vorgesehen werden k%26ouml en, soll es die Teilnahme an einer Ma zlig ahme der Eignungsfeststellung vorsehen.%26laquo; ( ect; 35 A . 3 SGB III.)

Beauftragte mit der Ma zlig ahme der Eignungsfeststellung werden h%26auml;ufig private %26raquo;A e mentcenter%26laquo; ( auml;her -> S. 66).

1.2 %26raquo;Eingliederungsverei arung%26laquo;

%26raquo;Die Eingliederungsverei arung basiert auf dem Profiling des Arbeitslosen und seinen Vorstellungen %26uuml er seine berufliche T%26auml;tigkeit in Verbindung mit M%26ouml;glichkeiten des f%26uuml;r ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes. Sie wird in der Regel f%26uuml;r einen Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten abgeschlo en und ist gegebenenfalls fortzuschreiben.%26laquo; (BT-Drs. 14/6944, S. 31)

Nach ect; 6 A . 1 Satz 3 i.V.m. ect; 35 A . 4 SGB III mu zlig; die Eingliederungsverei arung schriftlich festhalten:

- die Eige em%26uuml;hungen des Arbeitslose

- die Vermittlung em%26uuml;hungen der AA;

- k%26uuml ftige Leistungen der aktiven Arbeitsf%26ouml;rderung, soweit der Arbeitslose die Vorau etzungen erf%26uuml;llt.

In der Gesetze egr%26uuml dung werden Si und Inhalt der Eingliederungsverei arung auml;her beschrieben:

%26raquo;Eine vom Arbeitsamt und der/dem Arbeitslosen gemei am erarbeitete Eingliederungsverei arung stellt einerseits sicher, da die Arbeit auml;mter Angebote bereit stellen, die den individuellen Intere en, Ke tni en und F%26auml;higkeiten der/des Arbeitslosen sowie den geschlecht ezifischen Besch%26auml;ftigungschancen ent rechen, soweit dies der jeweilige Arbeitsmarkt zul%26auml t. Andererseits wird mit jeder/jedem Arbeitslosen verei art, welche A trengungen von ihr/ihm sel t bei der Stelle uche und der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Ma zlig ahmen erwartet werden. Der Grundsatz des %26raquo;F%26ouml;rder und Forder laquo; wird ko equent und f%26uuml;r beide Seiten fair umgesetzt.%26laquo; (BT-Drs. 14/6944, S. 25.)%26raquo;

Der Deutsche Bundestag fordert (...) die Bundersregierung auf, daf%26uuml;r Sorge zu tragen, da der Grundsatz des F%26ouml;rder in einem mindeste gleichwertigen Verh%26auml;ltnis zu dem (...) Grundsatz des Forder angewandt wird. Dabei sind die individuellen Rechte und Bed%26uuml;rfni e des erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen angeme en zu ber%26uuml;cksichtigen. Die Bundesregierung hat i esondere darauf hinzuwirken. da

- die (...) Eingliederungsverei arung in einem partnerschaftlichen Umgang zwischen Agentur f%26uuml;r Arbeit und erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen zustande kommt und

- in der Eingliederungsverei arung diejenigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit verei art werden, die unter Ber%26uuml;cksichtigung der Umst%26auml de des Einzelfalls zur Eingliederung in Arbeit erforderlich und vertretbar sind.

Dar%26uuml er hinaus soll die Bundesa talt durch geeignete Ma zlig ahmen (z.B. durch hinzuziehen eines zweiten Fallmanagers) gew%26auml;hrleisten, da im Falle von Differenzen bei A chlu zlig; und Einhalten der Eingliederungsverei arungen die Intere en des erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen gewahrt werden.%26laquo; (BT-Drs. 15/1728, S. 14.)

Lehnt der Arbeitslose den A chlu zlig; einer Eingliederungsverei arung ab, weil er seine Intere en nicht gewahrt sieht, darf keine errzeit verh%26auml gt werde auch eine Ei tellung der Leistung w%26auml;re unzul%26auml ig.Das stellt die Gesetze egr%26uuml dung klar:

%26raquo;Die Eingliederungsverei arung wird vom zust%26auml digen Mitarbeiter des Arbeitsamtes und dem Betroffenen gemei am erarbeitet. Bei Differenzen %26uuml er die vorzusehenden Ma zlig ahmen ka der Arbeitslose eine Beratung und eine Entscheidung des Vorgesetzten verlangen. hierbei ka er zu seiner Unterst%26uuml;tzung auch einen Berater seines Vertraue hinzuziehe . Ka auch bei diesem Einigungsversuch kein Einvernehmen erziehlt werden und kommt deshalb eine Eingliederungsverei arung nicht zustande, bleibt es dabei, da das Arbeitsamt Vermittlungsvorschjl%26auml;ge unterbreitet und %26uuml er Ma zlig ahmen der aktiven Arbeitsf%26ouml;rderung entscheidet.%26laquo; (BT-Drs. 14/6944, S. 31.)

Wer vom Alg i Alg II %26uuml erwechselt, mu die Eingliederungsverei arung a chlie zlig;en. Lehnt er sie ab, droht ihm gem%26auml zlig; ect; 31 A . 1 Satz 1 Nr. 1a SGB III die K%26uuml;rzung des Alg II.

Im Unterschied zur Eingliederungsverei arung sollte man bei ei eitiger Festlegung durch die AA, von %26raquo;Eingliederung la laquo; rechen. Der %26raquo;Eingliederung la laquo; d%26uuml;rfte rechtlich als Verwaltungsakt einzustufen sein, gegen den Wider ruch und Klage m%26ouml;glich sind (so Steinmeyer, Zeitschrift "Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht" - info also - 2002, heft 1, S. 5). Das ist aber nicht u treitig.

h%26auml;lt sich ein Arbeitsloser nicht an die in der abgeschlo enen Eingliederungsverei arung %26uuml ernommenen Pflichten, ka die AA

- gem%26auml zlig; ect; 38 A . 2 SGB III die Vermittlung ei tellen mit der Folge, da er - weil er den Vermittlung em%26uuml;hungen der AA nicht mehr zur Verf%26uuml;gung steht - gem%26auml zlig; ect; 119 A . 1 Nr. 3 SGB III kein Alg mehr erh%26auml;lt oder
- gem%26auml zlig; ect; 144 A . 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. ect; 119 A . 4 Satz 2 Nr. 1 SGB III eine errzeit verh%26auml gen.

Unklar ist, was pa iert, we die AA die in der Eingliederungsverei arung seinerseits zu %26uuml ernehmenden Pflichten nicht erf%26uuml;llt. W%26auml;re die Eingliederungsverei arung wirklich ein Vertrag - wie der Gesetzgeber auf den ersten Blick vor iegelt - m%26uuml te der Arbeitslose auf Erf%26uuml;llung oder Schadenersatz klagen oder vom Vertrag zur%26uuml;cktreten k%26ouml en. Diese Forderungen scheint der Gesetzgeber gef%26uuml;rchtet zu haben. Anders l%26auml t es sich nicht erkl%26auml;ren, da er - eher beil%26auml;ufig - in der Gesetze egr%26uuml dung erkl%26auml;rt:

%26raquo;Die Eingliederungsverei arung hat nicht die Funktion eines neuen Rechtsverh%26auml;ltni zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosen zu begr%26uuml den.%26laquo; (BT-Drs. 14/6944, S. 31). Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 17.07.2005 < an cla ="time">08:07.
Antwort :
wunderbar gesungen, Joachim.

Der Arbeitslose za elt de och im errzeite chwitzkasten.

Willst Du es nicht begreifen?
Antwort :
Ich habe anhand der zitierten Pa agen aus dem Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose die Begr%26uuml dungen gelieferte mit hinweis auf die rechtlichen Quellen und sogar auf die Gesetze egr%26uuml dungen des Gesetzgebers aus den BT-Drs.

We die uuml;r erger BA die Einheit des F%26Ouml;RDER und FORDER nur au chlie zlig;lich auf das Fordern der Arbeitslosen beschr%26auml kt anwendet, dan verst%26ouml zlig;t sie gegen die Vorgabe der rechtliche Anwendung der Eingliederungsverei arung. Man sollte die Argumente aus dem Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose bei Mi rauch der Eingliederungsverei arungen in Wider r%26uuml;chen und Sozialklagen durchsetzen. Der sel therrlichen BA und Arbeitsagenturen m%26uuml en die Grenzen ihrer Willk%26uuml;r und die Nichterf%26uuml;llung ihrer Pflichten aufgezeigt werden und sie mu zlig; endlich f%26uuml;r nichterbrachte zumutbare Arbeitsvermittlungen Schadenersatz an die Arbeitslosen zahlen. Meiner Meinung nach handelt es sich bei der Eingliederungsverei arung um einen Eingliederungsvertrag, der beiderseits Pflichten und Rechte enth%26auml;lt. Da dies zur Zeit von der BA und den Arbeitsagenturen in sel therrlicher Weise bestritten wird, bedarf es endlich eindeutiger Grundsatzentscheidungen durch die Sozialgerichte, die ein f%26uuml;r allemal den Rechtscharakter dieses Eingliederungswisches kl%26auml;ren und den Arbeitsagenturen die Strafe androhen, we sie ihrerseits ihre Pflichten nicht erf%26uuml;llen.

Die BA und ihre Arbeitsagenturen versto zlig;en regelm%26auml zlig;ig gegen folgende Pa agen aus dem Leitfaden durch ei eitiges Festlegen und Fordern:

Solange ge uuml;gend Arbeitsvermittler da sind, bleibt Ihnen Zeit, einzusch%26auml;tzen, welcher Arbeit latz f%26uuml;r welchen Arbeitslosen pa t. das setzt voraus, da Arbeitsvermittler und Arbeitslose sich ein genaues Bild davon machen, welche Chancen der einzelne Arbeitslose angesichts des erreichbaren Arbeitsmarktes hat.

Die Agentur f%26uuml;r Arbeit hat auml;teste nach der Arbeitslosmeldung zusammen mit dem Arbeitslosen die f%26uuml;r die Vermittlung erforderlichen beruflichen und per ouml lichen Merkmale des Arbeitslosen, seine beruflichen F%26auml;higkeiten und seine Eignung festzustellen.

Nach ect; 6 A . 1 Satz 3 i.V.m. ect; 35 A . 4 SGB III mu zlig; die Eingliederungsverei arung schriftlich festhalten:
  • die Eige em%26uuml;hungen des Arbeitslose
  • die Vermittlung em%26uuml;hungen der AA;
  • k%26uuml ftige Leistungen der aktiven Arbeitsf%26ouml;rderung,
soweit der Arbeitslose die Vorau etzungen erf%26uuml;llt. In der Gesetze egr%26uuml dung werden Si und Inhalt der Eingliederungsverei arung auml;her beschrieben: %26raquo;Eine vom Arbeitsamt und der/dem Arbeitslosen gemei am erarbeitete Eingliederungsverei arung stellt einerseits sicher, da die Arbeit auml;mter Angebote bereit stellen, die den individuellen Intere en, Ke tni en und F%26auml;higkeiten der/des Arbeitslosen sowie den geschlecht ezifischen Besch%26auml;ftigungschancen ent rechen, soweit dies der jeweilige Arbeitsmarkt zul%26auml t. Andererseits wird mit jeder/jedem Arbeitslosen verei art, welche A trengungen von ihr/ihm sel t bei der Stelle uche und der Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Ma zlig ahmen erwartet werden. Der Grundsatz des %26raquo;F%26ouml;rder und Forder laquo; wird ko equent und f%26uuml;r beide Seiten fair umgesetzt.%26laquo; (BT-Drs. 14/6944, S. 25.)%26raquo;

Der Deutsche Bundestag fordert (...) die Bundersregierung auf, daf%26uuml;r Sorge zu tragen, da der Grundsatz des F%26ouml;rder in einem mindeste gleichwertigen Verh%26auml;ltnis zu dem (...) Grundsatz des Forder angewandt wird. Dabei sind die individuellen Rechte und Bed%26uuml;rfni e des erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen angeme en zu ber%26uuml;cksichtigen. Die Bundesregierung hat i esondere darauf hinzuwirken. da
  • die (...) Eingliederungsverei arung in einem partnerschaftlichen Umgang zwischen Agentur f%26uuml;r Arbeit und erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen zustande kommt und
  • in der Eingliederungsverei arung diejenigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit verei art werden, die unter Ber%26uuml;cksichtigung der Umst%26auml de des Einzelfalls zur Eingliederung in Arbeit erforderlich und vertretbar sind.[/list.] Dar%26uuml er hinaus soll die Bundesa talt durch geeignete Ma zlig ahmen (z.B. durch hinzuziehen eines zweiten Fallmanagers) gew%26auml;hrleisten, da im Falle von Differenzen bei A chlu zlig; und Einhalten der Eingliederungsverei arungen die Intere en des erwer f%26auml;higen hilfebed%26uuml;rftigen gewahrt werden.%26laquo; (BT-Drs. 15/1728, S. 14.)
Lehnt der Arbeitslose den A chlu zlig; einer Eingliederungsverei arung ab, weil er seine Intere en nicht gewahrt sieht, darf keine errzeit verh%26auml gt werde auch eine Ei tellung der Leistung w%26auml;re unzul%26auml ig.
Das stellt die Gesetze egr%26uuml dung klar:

%26raquo;Die Eingliederungsverei arung wird vom zust%26auml digen Mitarbeiter des Arbeitsamtes und dem Betroffenen gemei am erarbeitet. Bei Differenzen %26uuml er die vorzusehenden Ma zlig ahmen ka der Arbeitslose eine Beratung und eine Entscheidung des Vorgesetzten verlangen. hierbei ka er zu seiner Unterst%26uuml;tzung auch einen Berater seines Vertraue hinzuziehe . Ka auch bei diesem Einigungsversuch kein Einvernehmen erziehlt werden und kommt deshalb eine Eingliederungsverei arung nicht zustande, bleibt es dabei, da das Arbeitsamt Vermittlungsvorschjl%26auml;ge unterbreitet und %26uuml er Ma zlig ahmen der aktiven Arbeitsf%26ouml;rderung entscheidet.%26laquo; (BT-Drs. 14/6944, S. 31.)

Wer vom Alg i Alg II %26uuml erwechselt, mu die Eingliederungsverei arung a chlie zlig;en. Lehnt er sie ab, droht ihm gem%26auml zlig; ect; 31 A . 1 Satz 1 Nr. 1a SGB III die K%26uuml;rzung des Alg II.

Unklar ist, was pa iert, we die AA die in der Eingliederungsverei arung seinerseits zu %26uuml ernehmenden Pflichten nicht erf%26uuml;llt. W%26auml;re die Eingliederungsverei arung wirklich ein Vertrag - wie der Gesetzgeber auf den ersten Blick vor iegelt - m%26uuml te der Arbeitslose auf Erf%26uuml;llung oder Schadenersatz klagen oder vom Vertrag zur%26uuml;cktreten k%26ouml en. Diese Forderungen scheint der Gesetzgeber gef%26uuml;rchtet zu haben. Anders l%26auml t es sich nicht erkl%26auml;ren, da er - eher beil%26auml;ufig - in der Gesetze egr%26uuml dung erkl%26auml;rt:

%26raquo;Die Eingliederungsverei arung hat nicht die Funktion eines neuen Rechtsverh%26auml;ltni zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosen zu begr%26uuml den.%26laquo; (BT-Drs. 14/6944, S. 31).

Ich liefere Euch die Argumente regelrecht maulgerecht frei haus. Wer sich nicht mit rechtlichen Mitteln gegen die Willk%26uuml;r der BA und der Arbeitsagenturen verteidigt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Ich sehe die Mi zlig t%26auml de und sehe reale Chancen sich erfolgreich dagegen wehren zu k%26ouml en. Wer diese realen Chancen nicht sehen will, der sollte sich doch gleich ei argen la en. Wir brauchen ma enhaft Wider r%26uuml;che und Sozialklagen gegen die mi zlig r%26auml;uchliche Anwendung der Eingliederungsverei arungen und des fortgesetzten Versto zlig;es der fairen Anwendung von F%26ouml;rdern und Fordern f%26uuml;r beide Vertrag arteien.

So wie jetzt die Eigliederungsverei arungen von der BA und Arbeitsagenturen genutzt werden, versto zlig;en sie auch gegen die guten Sitten des BGB, da sie nur einer Seite einen ungerechtfertigten Ei arungsvorteil an zu zahlenden Lohnersatzleistungen verschaffen, der auf einer windigen Begr%26uuml dung beruht - die willk%26uuml;rliche, nicht objektiv ermittelte Feststellung, da zlig; der Arbeitslose seine Vertrag flichten nicht oder nicht ausreichend erf%26uuml;llte. Es fehlt die Feststellung, was die Arbeitsagentur von sich aus ausreichend (nicht) unternommen hat, um den Arbeitslosen durch geeignete Ma zlig ahmen in seiner Arbeit uche zu unterst%26uuml;tzen. Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 17.07.2005 < an cla ="time">14:57.
Antwort :
Zitat: Original von xvb44
wunderbar gesungen, Joachim.

Der Arbeitslose za elt de och im errzeite chwitzkasten.

Willst Du es nicht begreifen? Wer den Rechtsweg und die m%26ouml;gliche Argumantation von in sozialrechtlichen Dingen versierten Fachleuten der Fachhochschule in Frankfurt am Main zwar sieht, vorgekaut bekommt und nicht einmal den Versuch unternimmt, sich gegen die Willk%26uuml;r Eingliederungsverei arung zu wehren, es be er als realit%26auml;tsfremd abtut, der ist nicht auf der h%26ouml;he der Zeit.

Die Arbeitsgru e TuWas unter Leitung von Prof. Rainer Roth, sind keine i erten Phantasten, die in ihren Rechtsratgebern u i ige und u raktikable Ideen von sich geben. We Ihr deren Darstellungen und Argumente mit einem handwisch vom Tisch fegen wollt, ist es Eure Sache.

Ich ne e es leichtfertig, guten Rat abweisen und nicht nutzen.

Link et: Rede von Prof. Rainer Roth, Fachhochschule Frankfurt

Euro auml;ischer Aktio tag: A chlu kundgebung des DGB 3.4.2004 Berlin

(05.04.2004) Euro auml;ischer Aktio tag A chlu kundgebung des DGB 3.4.2004 Berlin


A) Bis 2010 will Deutschland mit der Agenda an die Welt itze, z.B. indem es Arbeitslosen die St%26uuml;tze unter die heutige Sozialhilfe k%26uuml;rzt, indem es sie in untertarifliche Armuts-Arbeit pre t und indem es alte Me chen zu Sozialhilfeempf%26auml gern macht.

Deutschland will gewi en, indem Millionen verlieren. Wer ist eigentlich Deutschland? Deutschland ist immer noch die Mehrheit der arbeitenden Me chen und nicht eine Minderheit von Besitzenden, die ihrem Profit hinterherjagt. Ka man %26uuml erhaupt im Namen Deutschlands rechen, we man eine Politik gegen die Mehrheit des Volkes macht?

B) Dem Kapital reicht die Agenda nicht. ha -Werner Si fordert die Senkung aller Bruttol%26ouml;hne um 10-15%. F%26uuml;r's Erste. Das wollte die Deutsche Bank auch schon mal, auml;mlich 1929. Die A chaffung der Tarifvertr%26auml;ge und das Ende der Gewerkschaften folgte nach 33. Solche Krisenl%26ouml ungen wollen wir nicht.

Arbeitgeberver auml de verlangen die Senkung der Sozialhilfe um 25%. Und die Bundesregierung hat das er thaft %26uuml erlegt.

Beim Abri der Sozialhilfe geht es nicht um Florida-Rolf. Es geht um das Loh iveau aller. Die Sozialhilfe wirkt wie ein Mindestlohn. Sie mu genauso verteidigt werden wie Tarifvertr%26auml;ge. Wir brauchen den Schulterschlu von Arbeitslosen und Besch%26auml;ftigten, nicht ihre altung.

C) Es hei zlig;t, Arbeitslose sind faul. Ist nicht ein Wirtschaft ystem sel t faul, das mit so vielen Me chen so wenig anfangen ka , besonders mit %26Auml;lteren, mit Jugendlichen oder mit Frauen?

D) hauptzweck der Agenda ist Lohndumping. De och haben fast alle Gewerkschaftsmitglieder im Bundestag daf%26uuml;r gestimmt. Das ist eine Schande f%26uuml;r die Gewerkschaft ewegung. Und: Demo trationen wie die heutige h%26auml;tte es auch schon vor der Vera chiedung der Agenda geben m%26uuml en.

E) Das Kapital macht st%26auml dig Arbeitskr%26auml;fte arbeitslos. Mit revolutio auml;rer Technik, %26Uuml erproduktio krisen und Kapitalexport. Und es hat auch die L%26ouml ung daf%26uuml;r: Der Preis der Ware Arbeitskraft mu in einem internationalen Schlu verkauf so lange fallen, bis eben jeder wieder Arbeit hat. We es dabei %26uuml erhaupt eine Grenze nach unten gibt, da nur, we wir sie durchsetzen.

F) L%26ouml;hne und Sozialhilfe, die nicht bis zum Ende des Monats reichen, sind asozial. Wir brauchen gesetzliche Mindestl%26ouml;hne oberhalb der Sozialhilfe. Denkbar w%26auml;ren zehn Euro die Stunde. Und we das Kapital schon so viele Me chen nicht mehr braucht, da soll es wenigste zahlen, damit sie a t%26auml dig leben k%26ouml en.

G) Die Armut von Besch%26auml;ftigten, Arbeitslosen und Rentnern zu verhindern, ist Wirtschaftsmanagern zu teuer, die es sel t auf Stundenl%26ouml;hne von %26uuml er 1.000 Euro bringen. Da werden lieber Dutzende Milliarden verbra t: in Aktiencrashs, Immobilie lasen, Fehlinvestitionen oder abenteuerlichen Krediten.

Me chen sind Nebe ache. Treten wir daf%26uuml;r ein, da Me chen sich sel t zur hauptsache machen, statt ielzeug von M%26auml;rkten zu sein.

h) Kapitalgesellschaften ka ierten dank der Steuerreform bisher 60 Mrd. Euro Steuersozialhilfe. Ohne jede Gegenleistung, einfach f%26uuml;rs Nichtstun. hier klagt keine BILD-Zeitung %26uuml er Mi zlig rauch. Diese Steuersozialhilfe mu gestrichen werden.

I) Die Lohnabh%26auml gigen in Europa wollen keinen Wirtschaftskrieg gegeneinander. Letztlich hat keiner etwas davon, sich im Namen der Wettbewer f%26auml;higkeit gege eitig zu unterbieten. Wir brauchen verst%26auml;rkte internationale Zusammenarbeit.

Wir brauchen auch viele %26ouml;rtliche uuml dni e auf einer klaren Grundlage. Ich m%26ouml;chte Sie aufrufen, den Frankfurter A ell gegen Sozial- und Lohna au zu unterst%26uuml;tzen. Man ka vom Kapital auch lernen.

auml;mlich: entschlo en die eigenen Intere en zu vertreten. Sorgen wir daf%26uuml;r, da es in diesem Si e %26uuml erall eine Aufbruchstimmung gibt. Kanzler Schr%26ouml;der fordert u auf, an u ere Kinder zu denken. Genau das tun wir!

05.04.2004 %26copy; 2005. Alle Rechte liegen bei den AutorI en bzw. bei den Publikationen/Verlagen

Prof. Dr. Rainer A. Roth



Vita:

Geboren 1942. Beide Staatsexamina f%26uuml;r das Lehramt an Volk chulen. Sechs Jahre Schuldie t. Zweitstudium der Politikwi e chaft, Bayerischen Geschichte, auml;dagogik und Soziologie an den Universit%26auml;ten Erlangen- uuml;r erg und M%26uuml chen. 1970/71 F%26ouml;rdera istent an der auml;dagogischen hochschule M%26uuml chen. Ab 1971 wi e chaftlicher A istent f%26uuml;r Politikwi e chaft an der Kath. Universit%26auml;t Eichst%26auml;tt. 1973 Promotion zum Dr. phil. an der Universit%26auml;t M%26uuml chen. 1976-1978 habilitatio tipendiat der Deutschen Forschungsgemei chaft. 1982 Ruf an die Universit%26auml;t Pa au. Seit 1990 Profe or f%26uuml;r politische Bildung und Didaktik der Sozialkunde an der Universit%26auml;t
Aug urg. Im Sommersemester 1993 Gastprofe or f%26uuml;r Politikwi e chaft und politische Bildung
an der Ph/Universit%26auml;t Erfurt. Seit dem Wintersemester 1993/94 Profe or an der hochschule f%26uuml;r Politik in M%26uuml chen.

Prof. Rainer Roth im Verein KLARTEXT e.V.

Klartext e.V.
Rainer Roth
Berger Str. 195
60385 Frankfurt
E-Mail: info@klartext-info.de

Klartext hat jeden 2. Mittwoch im Monat ab 19.30 Uhr einen offenen Treff
in der Gastst%26auml;tte Munderich, Ringelstr./Mainkurstr. In Frankfurt-Bornheim (U4 Bornheim-Mitte 3 Minuten).

Rainer Roth
Nebe ache Me ch
DVS Frankfurt/M., Mai 2003, 600 Seiten, Preis 15 Euro, I 3-932246-39-X

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Der erste Leitfaden der Sozialhilfe entstand 1976. Bis 2002 sind 22 Auflagen erschienen. Da die Sozialhilfe f%26uuml;r Erwer f%26auml;hige in das neue SGBII aufgegangen ist, haben wir im Mai 2005 einen komplett neu bearbeiteten Leitfaden AlgII/Sozialhilfe herausgegeben. Er informiert auch %26uuml er die Grundsicherung im Alter und bei Erwer minderung. Rainer Roth und harald Thom%26eacute; (Tacheles Wu ertal) haben ihn geschrieben.



AG TuWas (hg.),
Autoren: Rainer Roth und harald Thom%26eacute;
Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A -Z,
Stand: M%26auml;rz 2005, 364 Seiten, 7,50 Euro
I 3-932246-50-0



Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose
Der Rechtsratgeber zum SGB III
22. Auflage %26middot; Erscheinungsjahr: 2005 %26middot; 592 Seiten %26middot; Buch/kartoniert
I : 3-936065-35-7 %26middot; Preis: 11.00 %26euro; inkl. 7.00% MwSt.



Leitfaden zum Arbeitslosengeld II
Der Rechtsratgeber zum SGB II
Erscheinungsjahr: 2005 %26middot; 496 Seiten %26middot; Buch/kartoniert
2-farbig %26middot; I : 3-936065-36-5 %26middot; Preis: 9,00 %26euro; inkl. 7.00% MwSt.
Antwort :
und noch einmal (aber da verweigere ich das hamsterrad!):

ich unterschreibe jeden Satz!

Den protest gegen zB die sog Eingliederungsverei arung zu Protokoll geben!

aber: keinen Anla zlig; geben! Keinen!

De :

Die haben die Macht, den AL den saft abzudrehen! (Die Macht, Joachim, nicht das Recht!)

Mir liegt vor die pdf-Brosch%26uuml;re %26quot errzeit" von beamte4you. Da wird u.a. die mehr oder weniger offizi%26ouml e Sicht geschildert.

errzeiten m%26uuml ten, so steht dort zu lesen, nicht als ratenzahlung sondern sofort und vollkommen verh%26auml gt werden, weil so t die Sanktion (hold on your seat!) nicht streng genug w%26auml;re. Zur Eri erung: Den Strabefehl wegen einer Trunkenheitsfahrt ka man in 30 Euzro Raten a tottern. AL, die im zweifelsfall eine l%26auml zlig;liche uuml de begangen haben (zB eine bewerbung EINEN Tag zu auml;t losgeschickt!) werden unvergleich h%26auml;rter sanktioniert als Trunkenheitsfahrer, die die k%26ouml;rperliche Unversehrtheit anderer riskiert haben.

Ist das eine Schweinerei?

Aber sicher ist es das!

Mu man gegen diese Sauerei ank%26auml;mpfen?

Ja!

Sind die errzeitendrescher mit ihrer Verfolgung etreuung und Schikaniererei Mistkerle?

Sind sie! Und sind sogar Recht recher, de Schikane ist verboten (den link na te ich).

ABER, JOAChIM, ES IST DERZREIT EBEN LEIDER SO! Aufgrund der - in meinen Augen skandal%26ouml en - rechtslage hat ein AV die Macht, Strafen h%26auml;rtester Art zu verh%26auml gen. hat die totale Macht %26uuml er den zu infantilisierenden AL. Nie h%26ouml;rte ich ver uuml ftigeres als Deine Postings. ich unterschreibe alles.

Nur das eine nicht: Den Rat an AL, nicht zu kooperieren. Ich habe - als jemand, der derzeit nicht arbeitslos ist - auml;mlich nicht den tristen Mut, von den Loge l%26auml;tzen aus die AL bequem und Sekt schl%26uuml;rfend anzufeuern, doch ne errzeit zu riskieren.

begreifste das jetzt endlich?

An alle AL: Auch errzeitvermeidendes verhalten ist Widerstand! Die rechnen auml;mlich mit diesen errzeiten!
Antwort :
Zitat: Ich habe - als jemand, der derzeit nicht arbeitslos ist - auml;mlich nicht den tristen Mut, von den Loge l%26auml;tzen aus die AL bequem und Sekt schl%26uuml;rfend anzufeuern, doch ne errzeit zu riskieren.
wir wollen ruhig dazusagen, besorgter uuml;rger und geishapunk, da Joachim inhaltlich nat%26uuml;rlich meiste recht hat. Nur eben: So what, we der miese kleine , der seine Impotenz per Machtgeilheit kompe ieren mu oder aus gottwei zlig;was f%26uuml;r Gr%26uuml den dem AL die Miete wegdrischt, durchzieht.

Dazu ein aktuelles bei iel:

seit einiger zeit macht AA ja profiling. Mir liegen interne Infos vor, da die seit einiger zeit verwendete Unterteilung Markt/beratung/Betreuung-Kunde nunmehr ab sofort bindend wie folgt angewandt werden soll:

- Marktkunde (findet selber was, top ausgebildet)
- beratungskunde aktivieren (ka was finden, mu animiert werden), wird eingeladen, erh%26auml;lt inte ive beratung, 1/2 Std / ge r%26auml;ch
- Beratungskunde f%26ouml;rdern (ggfls Fortbildung), ebenfalls inte ive beratung, 1/2 Std / ge r%26auml;ch
- Betreuungskunde (keine re ourcen verschwenden, nur viertelstunde Ge r%26auml;chszeit alle 3 Monate blo zlig;, nix machen, nach einem Jahr final in hartz IV entsorgen. Ist am billigsten. O-Ton eines AVs: Die werden verka ert, aber so, da sie es nicht merken!)

Betreuungskunden k%26ouml ten sich sicherlich moralisch zu recht den Viertelj%26auml;hrlichen Meldeaufforderungen entziehen mit der zutreffenden begr%26uuml dung, die AA habe sie ohnedies abgeschrieben, mache nix mehr f%26uuml;r sie, und da seien sie auch nicht verpflichtet, f%26uuml;r eine viertelstunde / Vierteljahr den Meldeantanzbengel zu geben. Dieser Dem%26uuml;tigung entziehe man sich. Nur: Die AA wird sich diesen fall von Meldever auml;umnis naklar nicht entgehen la en. De auch das bleibt interne Anwiesung: errzeiten weiterhin offe iv verfolgen, wie gehabt.

Somit: keinen Anla geben. So schwer es f%26auml;llt bei diesem errzeitengesindel.
Antwort :
Ich bin seit der Zwangswiedervereinigung zum dritten Mal arbeitslos, auch we man in diesen Landen so einiges sch%26ouml f%26auml;rberisch anders bezeichnet.

Im August 1990 wurde in meiner heimatstadt der zentrale Leiterplattenhersteller Robotron-Elektronik auf Gehei zlig; von windigen Unternehme eratern und der Treuhand auf Kurzarbeit Null Stunden gesetzt. Riesa best%26uuml;ckte bis zur Wende f%26uuml;r alle DDR- uuml;ro-und Arbeit latz-PCs, f%26uuml;r Klein- und Gro zlig;rechner die Leiterplatten.

Da war ich als schwerbehinderter AN drau zlig;en trotz der besonderen K%26uuml digung chutzbedingungen. Keine ur der Schutzwirkung von einem Versorgungsamt oder einer haupf%26uuml;rsorgestelle. Die wurden damals ja erst aufgebaut und zeigten deshalb keine Wirkung zu Zeiten Wild-Ost.

Ich hatte nach einer Umschulung gesucht und sie auch gefunden - mit Finanzierung durchs Arbeitsamt
  • vom Arbeit ouml;komon zum staatlich gepr%26uuml;ften Betrie wirt an der Mei zlig er Ingenieurschule f%26uuml;r Arbeits- und Kraftmaschinen - die es heute nicht mehr gibt. Aus ihr wurde f%26uuml;r das bundesdeutsche Verwaltung ersonal die Fachhochschule f%26uuml;r die auml;chsische Verwaltung. Meine Umschulung war an sich si los, weil es dem Grunde nach die gleichen Au ildungsinhalte waren, nur in einer kapitalistisch orientierten Variation. A o ten fachlich da elbe in gr%26uuml . Den einzigen Vorteil, den man damit erlangte - man entging der primitiven Unterstellung von der abgehalfterten 3. Riege der exportierten Be erwe is aus der Politik, als DDR-%26Ouml;konom h%26auml;tte man eine staat t%26uuml;tzende Funktion ausge%26uuml t und m%26uuml e mit der Aberke ung seiner Qualifikation und Senkung seines Arbeitslohnes rechnen.
  • Ich hatte Gl%26uuml;ck nach der Umschulung und fand in einem halb private (Investor Plambeckgru e Cuxhaven), halb kommunalen Deponiewirtschaft etrieb des Landkreises Mei zlig;en einen Job als Leiter des Abfallge uuml;hre uuml;ros. Gemei am mit einem Chemnitzer Ingenieur- und EDV- uuml;ro, dem Mei zlig er Abfallwirtschaftsamt entwickelten wird ein haushaltbezogenes Abfallge uuml;hre ystem auf Date ankbasis von dBase IV 1.1 (Asthon Tate, auml;ter Borland) auf PC-Netzwerkbasis auf und brachten es zur Anwendungsreife. Bis dahin gab es diese Abrechnungs- und Auswertung rogramme nur f%26uuml;r den AS 400. Von Okt. 1991 bis M%26auml;rz 1996 hatte ich gemei am mit dem hersteller einer LKW-Tiefbettwaage von O.A.S. Schwimmbeck das pc-gest%26uuml;tzte Waageprogramm und die Einweisung des Waagepersonals vorzunehmen. Nachdem das sich einge ielt hatte, bekam ich meine Entla ung apiere. Keine Anh%26ouml;rung durch den Betrie rat und kein besonderer K%26uuml digung chutz vom Integratio amt Dresden.

  • Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bekam ich vom Arbeitsamt Riesa au ahmsweise die Genehmigung an einer 11monatigen Fortbildung zum Projektingenieur f%26uuml;r Multimedia bei mediadesign Gmbh Dresden. Au ahme deshalb, weil eigentlich nur Grafiker, Filmleute, Dekorateure, Werbeleute und Studiena recher aus diesen Richtungen zugela en wurden. Ich war hart auml;ckig und sah in der damaligen Seife lase Multimedia meine berufliche Zukunft. Man beachte auch die Lehrgangsdauer 11 statt 12 Monate und noch l%26auml ger. Damals bekam man noch die Restzeit des Algs bewilligt, we man im A chlu zlig; an FuU keinen Job fand und mindeste 12 Monate eine Lohnersatzleistung bezog. Also trickste man mit der verk%26uuml;rzten Lehrgangsdauer.
  • Ich schlo zlig; die FuU-Ma zlig ahmen mit gutem A chlu zlig; ab und fand einen Job als Mitarbeiter f%26uuml;r computergest%26uuml;tzte Produktio vorbereitung in meriner heimatstadt bei einem mittelst%26auml dischen Malerbetrieb (emalige Produktio geno e chaft des handwerks - PGh - mit 150 Besch%26auml;ftigte des Maler- und Lackierhandwerks, der Ge auml;udesanierung, W%26auml;rmed%26auml;mmung, Industriea trich, Korro io chutz, Verkehr childer-, Bau- und Werbetafelbau, Fahrbahnmakierung und Ausgestaltung von Me en und Vera taltungen). Mein Aufgabe ereich war - der technische Zeichnungsentwurf von gro zlig;formatigen Vorwegweisern, Wegweisern, Schilderbr%26uuml;cken f%26uuml;r Bunde tra zlig;en und Autobah eschilderung, - die Statikberechnungen von Fundament, Mast und Schild - abh%26auml gig von der Windlast am Aufstellungsort,
    - die Digitalisierung der Zeichnungsdaten f%26uuml;r das Au chneiden der Schildelemente (Zielangaben, Symbole, A-/E-/B-Nummern, verkleinerte Verkehr childer, Pfeilsch%26auml;fte und - itzen, Rand- und Kontraststreifen aus sel treflektierender Verkehrsfolie,
    - die Aufbereitung von Grafiken, die u Werbestudios und -agenturen auf Datentr%26auml;gern %26uuml ergaben f%26uuml;r den gro zlig;formatigen Farbdigitaldruck,
    - Nachjustieren von Farben, helligkeit, Kontrast, auml;ttigung, Mittelt%26ouml e, Lichter, Schatten am Bildverarbeitung rogramm des Digitaldruckers,
    - hochri en der Grafik auf das fertige Druckma zlig;, Festlegung der Druckbreite und der %26Uuml erla ung ereiche der zu druckenden Papier-, Stoff-, Folien- oder Backlightbahnen
    - Dr%26uuml;ck%26uuml erwachung von bis zu 6st%26uuml digen Drucken
    - date ank- und CD-ROMgest%26uuml;tzte Datenarchivierung der erstellten Verkehr childer und der Ei tellung arameter von gedruckten Grafiken

    Nachdem die Auftr%26auml;ge zur%26uuml;ckgingen und die Konkurrenz von kleinen Krauterexistenzen zunahm, die mit Dumpingpreisen den Markt versauten, wurde ich unter fade cheinigen Gr%26uuml den im Sept. 2001 entla en.

Ich k%26auml;mpfte mit der Verwaltung telle IG Bauen-Agrar-Umwelt, der DGB Recht chutz-Gmbh Dresden und Chemnitz, um den Erhalt meines Arbeit latzes, um die Zahlung eines tariflichen Verzugsgehalts, der ausgebliebenen Bezahlung meiner erbrachten %26Uuml erstunden, Urlau - und Weihnachtsgelder bis zur I olvenz des Arbeitgebers. Ich k%26auml;mpfte gegen das Integratio amt Dresden, da zlig; dem AG in mehreren Gef%26auml;lligsentscheidungen zu 3 versuchten AG-K%26uuml digungen im Verlauf der Arbeitsrechtsverfahren die K%26uuml digungen unterst%26uuml;tzen, da sie sich Verei arungen mit dem AG erhofften. Ich k%26auml;mpfte gegen das Arbeitsamt, weil den Beme ungszeitraum und die Gehaltsh%26ouml;hen in den letzten 52 Wochen vor der unzul%26auml igen K%26uuml digung sel therrlich k%26uuml;rzte.

Ich bin der Auffa ung, we einem Unrecht geschieht, sollte man schon in wei zlig;er Vorau icht in sozialen und arbeitsrechtlichen Dingen %26uuml er eine Recht chutzm%26ouml;glichkeit verf%26uuml;gen und diese nutzen.

"Wer k%26auml;mpf ka verlieren, wer nicht k%26auml;mpft hat schon verloren!"

Ich bin der Meinung, dort wo es gute Erfolgsau ichten in einem Recht treit gibt, sollte man sie nutzen und im Falle der windigen Eingliederungsverfahren sehe ich anhand der vorliegenden Argumente der sozialrechtlich versierten Fachleute auch gute Erfolgsau ichten.

Es ist dringender de je notwendig, da zlig; eun f%26uuml;r allemal der Inhalt, die Form, die Bestandteile, die Rechtsa r%26uuml;che bei Pflichtverletzungen der Beh%26ouml;rde von Sozialgerichten entschieden werden. Da zur Zeit ein rechtsfreier Raum durch Willk%26uuml;rhandlungen der Arbeitsagenturen existiert, bedarf es ein paar eindeutiger Grundsatzurteile gegen die BA und Arbeitsagenturen.

Ich sehe deshalb gute Chancen f%26uuml;r recht uchende Arbeitslose, weil in den BT-Drs. sogar die rechtlichen Modalit%26auml;ten im Intere e der Arbeitslosen skizziert werden. Ablehnende und korrigierde handlungen des Arbeitslosen d%26uuml;rfen danach nicht mit errzeiten enden. Ist dieser Fall eingetreten, so bedarf es im Intere e der gleichfalls 5 Mio. offiziell registrierten Schikanierten des Rechtsweges.

So nun ka t Du aus den hamsterrad heraus und wir beenden die Disku ion. U ere Standpunkte haben wir ausreichend abgegrenzt.
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