Frage:
hallo zusammen,
hat das bei Dir mit dem Mietevertrag funktioniert???
Ich w%26auml;re auml;mlich auch fast in harzt IV gerutscht ( hab gerade noch in aller letzter Sekunde nen Job gefunden ) und hatte den Antrag schon abgegeben. Da ich auch noch bei meinen Eltern leben, habe ich nat%26uuml;rlich auch einen Mietvertrag %26uuml er eigene Zimmer im haus meiner Eltern beigef%26uuml;gt. Der Sachbearbeiter dort meinte jedoch, ob das den alles so stimmen w%26uuml;rde mit dem Mietvertrag oder ob man da dem Finanzamt nicht mal nen Wink geben sollte. ( hab vorher nat%26uuml;rlich auch keine Miete an meine Eltern abgegeben und sel t we , bezweifle ich, das die es beim Finanzamt angeben w%26uuml;rden,wer w%26uuml;rde das schon tun??? Da es sich in so einem Fall ja meist um Klei etr%26auml;ge handelt). Auf jeden Fall ist der Mietvertrag im Papierkorb gelandet.
W%26uuml;rde mich einfach nur intere ieren,ob das bei mir alles so richtig gelaufen ist. (Waren auml;mlich einige merkw%26uuml;rdige Sachen, wie Unterlagen, die verloren gegangen sind und %26auml;hnliches)
Viele Gr%26uuml zlig;e,
Katro
Antwort :
@KatRo
we du wi en willst, was alles pa ieren ka , we man bei seinen Eltern wohnt und da auf bl%26ouml;de acute trifft, da lies mal hier:
http://www.elo-forum.org/forum/viewtopic...804%26am lighter=bgb
Antwort :
Also meinen Termin beim habe ich am Mittwoch....
Ich habe dort am Do erstag angerufen und gefragt wie das mit Terminen au ieht und ob ich den Antrag nicht auch schon vorher einreichen k%26ouml te. Die Sachbearbeiterin em ouml;rt : " Wie, Antrag abgeben ? Den f%26uuml;llen wir hier gemei am aus !! "
Ich : " Ja, aber den ka man doch online downloaden..." .
Darauf sie : " Ja, die Fragen d%26uuml;rfen sie sich schon mal a chauen. "
( Oh wie g auml;dig - vielen Dank auch ! )
Das fand ich schon recht unversch%26auml;mt. So ganz nach dem Motto : We sie erst mal hier sind, ohne auf die Fragen vorbereitet zu sein, finden wir schon einen Weg damit sie kein Alg 2 bekommen....
Vor Mittwoch werde ich mich noch ausf%26uuml;hrlich informieren, damit ich gut vorbereitet bin !
Ich finde es %26uuml rige dreist, das die bei dir damit gedroht haben dem Finanzamt einen Ti zu geben. Ist das eigentlich erlaubt ??
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von E i am 12.02.2006 < an cla ="time">18:13. an>
Antwort :
Was hat ein Untermietvertrag mit dem Finanzamt zu tun?
Oder mei t das f%26uuml;r die Eltern - als auszuweisende Ei ahmen aus Vermietung und Verpachtung auf der elterlichen Einkomme teuererkl%26auml;rung?
Das d%26uuml;fte sich ja f%26uuml;r Eltern er%26uuml rigen, weil die Miete des "untermietende quot; Kindes f%26uuml;r die Eltern ja nur ein Durchlaufposten ist und zusammen mit der Miete der Eltern an den Vermieter bezahlt wird.
Und der mu zlig; die Miete auf seiner Einkomme teuererkl%26auml;rung unter der schon erw%26auml;hnten Rubrik Ei ahmen aus Vermietung und Verpachtung nachweisen. Da soll mal der Sachbearbeiter des AA mal anfangen logisch zu denken und mit seinen Gedanken nicht auf dem halben Wege stecke leiben.
Antwort :
KwTm
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GG? habe ich mir mal gekauft, h%26auml gt jetzt auf dem Klo und wird Seitenweise verwendet. Mehr ist es nicht mehr wert, zu mehr ist es nicht mehr uuml;tzlich...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LinksDenker am 19.02.2006 < an cla ="time">13:25. an>
Antwort :
So wie LinksDenker es schon vorschl%26auml;gt, ab zu einer Arbeitsloseninitiative. Adre en findest Du bei Tacheles e.V Wu ertal und www.erwer los.de in den jeweiligen Adre zlig;date anken. Von den Leuten l%26auml zlig;t Du Dich beraten und jede f%26uuml;r Dich zutreffende Stelle im Fragebogen f%26uuml;llt Ihr gemei am aus. We m%26ouml;glich, geht Ihr auch gemei am zur rechstunde der AA-Sachbearbeiterin.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 13.02.2006 < an cla ="time">02:14. an>
Antwort :
Also morgen habe ich ja meinen Termin und ich bin immer noch beim Ausf%26uuml;llen der Zusatzbl%26auml;tter....
Dazu habe ich noch Fragen :
Und zwar bekomme ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch den Brutto Lohn + Urlau geld + %26Uuml erstunden Ende Februar ausgezahlt. We ich Pech habe wird das Urlau geld sogar erst Ende M%26auml;rz ausgezahlt...
Z%26auml;hlt das da zu Einkommen ??
Mu zlig; ich das da mit angeben und we ja wo ?
Mir wird ganz schlecht bei dem Gedanken daran, das die Aasgeier sich wohlm%26ouml;glich noch an meinen Urlaub, sowie den %26Uuml erstunden bereichern und dieses mir da abgerechnet wird
Diese ganzen Zusatzbl%26auml;tter treiben mich noch in den Wah i ...
Eine Frage noch zum Zusatzblatt 1 : Ka ich dort auch einfach nur die Warmmiete angeben, da ich die einzelnen Betr%26auml;ge wie heizkosten etc nicht ke e ?
Vielen Dank
Antwort :
Es wird beim Alg I nach ect; 130 SGB III ab der unteren Variante verfahren, in der Regel z%26auml;hlt der Beme ungszeitraum 2 statt bisher 3 Jahre und Arbeitszeiten und Arbeitsverdie te bis zum Wirksamwerden der K%26uuml digung. Die Arbeitsverdie te m%26uuml en bis zum K%26uuml digungstermin auf dem Girokonto zugeflo en und gutgeschrieben sein. In der Praxis erh%26auml;lt man zumeist den letzten Arbeitsverdie t f%26uuml;r den laufenden Monat zwischen den 10. und 15. des Folgemonat. D.h. der letzte Monat fliegt raus aus der Beme ung des Alg I. die AA/ARGE beschei zlig;t auf dieser Rechtsgrundlage die Arbeitslosen um einen Monat Arbeitsverdie t, der das Alg I ein bi zlig;chen erh%26ouml;hen w%26uuml;rde.
Wie ka man AA und ARGE austricksen?
Den letzten Arbeitsverdie t verlangt man bis 1 Tag vorm K%26uuml digungstermin in bar ausgezahlt zu bekommmen und l%26auml zlig;t sich den Erhalt schriftlich auf einem Quittung eleg best%26auml;tigen. Das Original bleibt bei Dir, die Kopie geht an den AG. Auf diese Weise flie zlig;t Dir der Arbeitsverdie t noch vor dem Stichtag zu und geh%26ouml;rt in die Beme ung des Alg I. Die Kopie des Quittung elegs geht mit der Arbeit escheinigung zu den Antrag apieren auf Alg I und wird beim AA/ARGE abgegeben.
Vorbeugend solltest Du Deinen AG einen Schadenersatza ruch androhen, we er nicht rechtzeitig zahlt, auml;mlich um den Verlust den Alg I f%26uuml;r die gesamte Bezugsdauer des Alg I gegen das Alg I, was Du bei rechtzeitigem Erhalt bea ruchen k%26ouml test.
ect; 130 SGB III Beme ungszeitraum
In der Fa ung des Gesetzes zur Inte ivierung der Bek%26auml;mpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenh%26auml gender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
(1) Der Beme ungszeitraum umfa zlig;t die Entgeltabrechnungszeitr%26auml;ume, die in den letzten 52 Wochen vor der Entstehung des A ruches, in denen Versicherung flicht bestand, enthalten sind und beim Au cheiden des Arbeitslosen aus dem Versicherung flichtverh%26auml;ltnis vor der Entstehung des A ruches abgerechnet waren.
(2) Enth%26auml;lt der Beme ungszeitraum weniger als 39 Wochen mit A ruch auf Entgelt, so verl%26auml gert er sich um weitere Entgeltabrechnungszeitr%26auml;ume, bis 39 Wochen mit A ruch auf Entgelt erreicht sind. Eine Woche, in der nicht f%26uuml;r alle Tage Entgelt bea rucht werden ka , ist mit dem Teil zu ber%26uuml;cksichtigen, der dem Verh%26auml;ltnis der Tage mit A ruch auf Entgelt zu den Tagen ent richt, f%26uuml;r die Entgelt in einer vollen Woche bea rucht werden ka .
Text des ect; 130 SGB III ab 01.01.2005
ect; 130 Beme ungszeitraum und Beme ungsrahmen
(1) Der Beme ungszeitraum umfa t die beim Au cheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeitr%26auml;ume der versicherung flichtigen Besch%26auml;ftigungen im Beme ungsrahmen. Der Beme ungsrahmen umfa t ein Jahr; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherung flichtverh%26auml;ltni es vor der Entstehung des A ruchs. (2) Bei der Ermittlung des Beme ungszeitraums bleiben au zlig;er Betracht
1. Zeiten einer Besch%26auml;ftigung, neben der %26Uuml ergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teil%26uuml ergangsgeld oder Teilarbeitslosengeld geleistet worden ist,
2. Zeiten einer Besch%26auml;ftigung als helfer im Si e des Gesetzes zur F%26ouml;rderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder als Teilnehmer im Si e des Gesetzes zur F%26ouml;rderung eines freiwilligen %26ouml;kologischen Jahres, we sich die beitrag flichtige Ei ahme nach ect; 344 A . 2 bestimmt
3. Zeiten, in denen der Arbeitslose Erziehungsgeld bezogen oder nur wegen der Ber%26uuml;cksichtigung von Einkommen nicht bezogen hat oder ein Kind unter drei Jahren betreut und erzogen hat, we wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche w%26ouml;chentliche Arbeitszeit gemindert war
4. Zeiten, in denen die durchschnittliche regelm%26auml zlig;ige w%26ouml;chentliche Arbeitszeit auf Grund einer Teilzeitverei arung nicht nur vor%26uuml ergehend auf weniger als 80 Prozent der durchschnittlichen regelm%26auml zlig;igen Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitbesch%26auml;ftigung, mindeste um f%26uuml f Stunden w%26ouml;chentlich, vermindert war, we der Arbeitslose Besch%26auml;ftigungen mit einer h%26ouml;heren Arbeitszeit i erhalb der letzten dreieinhalb Jahre vor der Entstehung des A ruchs w%26auml;hrend eines sechs Monate umfa enden zusammenh%26auml genden Zeitraums ausge%26uuml t hat.
Satz 1 Nr. 4 gilt nicht in F%26auml;llen einer Teilzeitverei arung nach dem Altersteilzeitgesetz, es sei de , das Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltnis ist wegen Zahlungsunf%26auml;higkeit des Arbeitgebers beendet worden.
(3) Der Beme ungsrahmen wird auf zwei Jahre erweitert, we
1. der Beme ungszeitraum weniger als 150 Tage mit A ruch auf Arbeitsentgelt enth%26auml;lt oder
2. es mit R%26uuml;cksicht auf das Beme ungsentgelt im erweiterten Beme ungsrahmen u illig hart w%26auml;re, von dem Beme ungsentgelt im Beme ungszeitraum auszugehen.Satz 1 Nr. 2 ist nur anzuwenden, we der Arbeitslose dies verlangt und die zur Beme ung erforderlichen Unterlagen vorlegt.
ect; 134 SGB III
In der Fa ung des Gesetzes zur Inte ivierung der Bek%26auml;mpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenh%26auml gender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
ect; 134 Entgelt bei versicherung flichtiger Besch%26auml;ftigung
(1) F%26uuml;r Zeiten einer Besch%26auml;ftigung ist als Entgelt nur das beitrag flichtige Arbeitsentgelt zu ber%26uuml;cksichtigen, das der Arbeitslose erzielt hat. Arbeitsentgelte, auf die der Arbeitslose beim Au cheiden aus dem Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltnis A ruch hatte, gelten als erzielt, we sie zugeflo en oder nur wegen Zahlungsunf%26auml;higkeit des Arbeitgebers nicht zugeflo en sind. Au zlig;er Betracht bleiben
1. Arbeitsentgelte, die der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverh%26auml;ltni es erh%26auml;lt oder die im hi lick auf die Arbeitslosigkeit verei art worden sind,
2. Wertguthaben nach ect; 7 A . 1a des Vierten Buches, die nicht gem%26auml zlig; einer Verei arung %26uuml er flexible Arbeitszeitregelungen verwendet werden ( ect; 23b A . 2 des Vierten Buches).
(2) Als Entgelt ist zugrunde zu legen,
1. f%26uuml;r Zeiten einer Besch%26auml;ftigung bei dem Ehegatten, dem Lebe artner oder einem Verwandten in gerader Linie das Arbeitsentgelt aus der Besch%26auml;ftigung, h%26ouml;chste das Arbeitsentgelt, das familienfremde Arbeitnehmer bei gleichartiger Besch%26auml;ftigung gew%26ouml;hnlich erhalten,
2. f%26uuml;r Zeiten einer Besch%26auml;ftigung zur Berufsau ildung, we der Arbeitslose die A chlu zlig r%26uuml;fung bestanden hat, die h%26auml;lfte des tariflichen Arbeitsentgelts derjenigen Besch%26auml;ftigung, auf die das Arbeitsamt die Vermittlung em%26uuml;hungen f%26uuml;r den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat, mindeste das Arbeitsentgelt der Besch%26auml;ftigung zur Berufsau ildung,
3. f%26uuml;r Zeiten, in denen der Arbeitslose Kurzarbeitergeld oder eine Winterausfallgeld-Vorausleistung ( ect; 211 A . 3) bezogen hat, das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt h%26auml;tte,
4. f%26uuml;r Zeiten einer Verei arung nach ect; 7 A . 1a des Vierten Buches das Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose f%26uuml;r die geleistete Arbeitszeit ohne eine Verei arung nach ect; 7 A . 1a des Vierten Buches erzielt h%26auml;tte; f%26uuml;r Zeiten einer Freistellung das erzielte Arbeitsentgelt,
5. f%26uuml;r Zeiten einer Besch%26auml;ftigung zur Berufsau ildung mit Leistung von Unterhaltsgeld nach diesem Buch das Arbeitsentgelt, nach dem das Unterhaltsgeld beme en worden ist, mindeste das Arbeitsentgelt der Besch%26auml;ftigung zur Berufsau ildung,
6. f%26uuml;r Zeiten einer Teilzeitbesch%26auml;ftigung, in denen der Arbeitslose Teilunterhaltsgeld oder Teil%26uuml ergangsgeld bezogen hat, zu auml;tzlich zum Arbeitsentgelt das Entgelt, nach dem die Teilleistung zuletzt beme en worden ist,
7. f%26uuml;r Zeiten einer Besch%26auml;ftigung zur Berufsau ildung mit A ruch auf %26Uuml ergangsgeld wegen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben das Arbeitsentgelt, nach dem das %26Uuml ergangsgeld zuletzt beme en worden ist, mindeste das Arbeitsentgelt der Besch%26auml;ftigung zur Berufsau ildung,
8. f%26uuml;r Zeiten, f%26uuml;r die dem Arbeitslosen eine Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine %26auml;hnliche Leistung %26ouml;ffentlich-rechtlicher Art zuerka t ist, das Arbeitsentgelt aus der Besch%26auml;ftigung, h%26ouml;chste ein Entgelt in h%26ouml;he der hinzuverdie tgrenze,
9. f%26uuml;r Zeiten einer Besch%26auml;ftigung, neben der Teilarbeitslosengeld geleistet worden ist, zu auml;tzlich zum Arbeitsentgelt der Besch%26auml;ftigung das Entgelt, nach dem das Teilarbeitslosengeld beme en worden ist und
10. f%26uuml;r Zeiten einer Besch%26auml;ftigung als helfer im Si e des Gesetzes zur F%26ouml;rderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder als Teilnehmer im Si e des Gesetzes zur F%26ouml;rderung eines freiwilligen %26ouml;kologischen Jahres, deren beitrag flichtige Ei ahme sich nach ect; 344 A . 2 bestimmt, das Entgelt, das der Arbeitslose w%26auml;hrend des letzten Versicherung flichtverh%26auml;ltni es vor Begi des freiwilligen sozialen oder %26ouml;kologischen Jahres zuletzt erzielt hat.
Text des ect; 134 SGB III ab 01.01.2005
ect; 134 Berechnung und LeistungDas Arbeitslosengeld wird f%26uuml;r Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es f%26uuml;r einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.
Antwort :
Ich f%26uuml;rchte da habe ich jetzt schlechte Karten....
Barauszahlung machen die grund auml;tzlich nicht und das der Betrag noch vor dem Wirksamwerden der K%26uuml digung auf meinem Konto erscheint ist mehr als unwahrscheinlich, das w%26auml;re auml;mlich da in zwei Tagen...
Die Firma ist eh immer sehr langsam gewesen was Zahlungen betrifft und Sonderauszahlungen hat es da glaube ich auch noch nie gegeben.
Ach so, der Antrag betrifft Alg 2, aber das %26auml dert wohl kaum etwas...
So t ka man da nichts machen ?
Antwort :
Wie siehts bei Alg II und dem daf%26uuml;r zust%26auml digem SGB II aus?
Das Einkommen ielt f%26uuml;r den A ruch auf alg II und die h%26ouml;he des Alg II keine Rolle. hier m%26uuml en die Zugangsvorau etzungen f%26uuml;r Alg II erf%26uuml;llt sein.
dquo;hilfebed%26uuml;rftig ist, wer seinen Lebe unterhalt %26helli und den Lebe unterhalt der mit ihm in Bedarfsgemei chaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend decken ka ( ect; 9 A . 1 S. 1 SGB II) %26helli dquo;vor allem nicht aus dem zu ber%26uuml;cksichtigenden Einkommen und Verm%26ouml;ge ldquo;( ect; 9 A . 1 S. Nr. 2 SGB II)
Daraus ergibt sich:
ALG II ist eine bedarfsabh%26auml gige Leistung,
ull; ALG II wird nicht von der Verf%26uuml;gbarkeit f%26uuml;r den Arbeitsmarkt mit mehr als 14,9 Wochenarbeit tunden abh%26auml gig gemacht = man mu nicht %26raquo;arbeitslo laquo; sein,
sondern bed%26uuml;rftig (im ALG I gilt diese Regelung noch),
ull; dabei ist unerheblich, ob der Leistung erechtigte versicherung flichtig Besch%26auml;ftigter oder Sel tst%26auml diger, Freiberufler oder Ich - AGler ist,
ull; es ist auch ein ALG I - und ALG II dash;Do elbezug m%26ouml;glich (gro zlig;e Familie, kein ausreichendes ALG I, daher erg%26auml zende ALG II - Leistungen)
ull; ALG II wird auch an Personen gezahlt, die ihre Arbeitskraft aus einem wichtigen Grunde nicht ei etzen m%26uuml en, z.B. wegen Kindererziehung, Pflege Angeh%26ouml;riger, Fortsetzung von Schule oder Au ildung ...
Es gibt entweder Alg II oder Sozialgeld
ALG II - Leistungen erhalten Personen im Alter zwischen dem 15. und vollendeten 65. Lebe jahr die, ( ect; 7 A . 1 Nr. 1 SGB II)
ull; erwer f%26auml;hig sind und im Si e der rentenrechtlichen Definition drei Stunden t%26auml;glich arbeiten k%26ouml en, ( ect; 8 A .1 SGB II)
ull; bed%26uuml;rftig sind, ( ect; 9 A . 1 Nr. 2 SGB II)
ull; ihren gew%26ouml;hnlichen Aufenthalt in der BRD haben, ( ect; 7 A . 1 Nr. 4 SGB II i.V. m. ect; 30 A . 3 SGB I)
ull; bei Ausl%26auml dern, die eine Arbeitserlau is haben oder erlaubt werden k%26ouml te, ( ect; 8 A . 2 SGB II)
ull; nicht l%26auml ger als 6 Monate in einer statio auml;ren Einrichtung untergebracht sind ( ect; 7 A . 4 SGB II)
ull; auch kranke arbeitsunf%26auml;hige die l%26auml ger als 6 Wochen krank geschrieben sind.
( ect; 25 SGB II) [%26Auml derung vom 29. M%26auml;rz 2005]
Sozialgeld erhalten
nur Personen die mit Erwer f%26auml;higen in einer Bedarfsgemei chaft leben und sel t nicht erwer f%26auml;hig sind ( ect; 28 A . 1 SGB II)
Das sind vorrangig:
ull; vor%26uuml ergehend (und nicht dauerhaft) erwer unf%26auml;hige Partner oder Eltern minderj%26auml;hriger Kinder, sowie
ull; minderj%26auml;hrige, unverheiratete Kinder unter 15 Jahren ( ect ect; 7, 28 A .1 SGB II)
Definition der %26raquo;Leistungen f%26uuml;r Unterkunft%26laquo;
Rechtsgrundlage: dquo;Leistungen f%26uuml;r Unterkunft und heizung werden in h%26ouml;he der tat auml;chlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angeme en sind%26ldquo; ect; 22 A . 1 S.1 SGB II
Was sind Leistungen f%26uuml;r Unterkunft ?
- monatliche Kaltmiete ei chlie zlig;lich Betrie kosten
- Betrie koste achforderungen des Vermieters (LPK-SGB II, ect; 22 RZ 18 )
- notwendige Aufwendungen Sch%26ouml heitsreparaturen (LPK-SGB II, ect; 22 RZ 17; Kruse/Reinhard/Winkler, ect; 22 Rz 22)
- auf den Mieter abgew%26auml;lzte Wartungskosten f%26uuml;r Geiser, heizung usw.
- mietvertraglich vorgeschriebene Renovierungen (i.d.R. alle 3 und 5 Jahre)
- we M%26uuml;ll- und Wa erge uuml;hren separat %26uuml er die Kommune oder Versorgungsunternehmen
erhoben werden, sind diese zu auml;tzlich als Aufwendungen zu tragen (Grund: sind Aufwendungen f%26uuml;r Unterkunft und geh%26ouml;ren zu den vom Vermieter umlagef%26auml;higen Kosten
von nach ect; 27 II.BV Zweite Berechnungsverordnung)
- Stellplatzkosten und Kabelfer ehen geh%26ouml;ren nur da zu den notwendigen Kosten der Unterkunft (KdU), we eine herausl%26ouml ung aus dem Mietvertrag von Vermieterseite abgelehnt wird
In der Regel ergeben sich die Aufwendung f%26uuml;r die Unterkunft aus dem Mietvertrag ( ect ect; 535 ff. BGB)
Sonderregelungen
- Unterkunftskosten k%26ouml en auch Entgelt f%26uuml;r eine vor%26uuml ergehenden Unterbringung bei einem Kumpel sein %26raquo;gib mir einen hunderter%26laquo;
- Kosten f%26uuml;r ein m%26ouml liertes Zimmer
- hotel- oder Pe io kosten (nach Brand- oder Zwangsr%26auml;umungsfall) (LPK-SGB II, ect; 22 RZ 10)
- Kosten f%26uuml;r die Beschaffung eines Wohnwage , Stellplatzkosten (Eicher/ ellbrink SGB II, ect; 22 Rz 20), Schrebergarten (KdU-Richtlinie Krefeld)
- Kosten und Ge uuml;hren f%26uuml;r Not- oder Obdachlosenunterk%26uuml fte (LPK-SGB II, ect; 22 RZ 10)
Vorrau etzung f%26uuml;r die Ber%26uuml;cksichtigung ist, da die Unterkunft tat auml;chlich genutzt wird (LPK-SGB II, ect; 22 RZ 14)
Warmwa erzubereitungskosten, i ofern in den heizkosten enthalten, sind von den Unterkunftskosten abzuziehen. (Das Sozialgericht Freiburg nimmt 6,22 %26euro;f%26uuml;r eine allein stehende Person an, Urteil vom 12.08.05 / Akt: S 9 AS 1456/05 )
Unterkunftskosten bei sel t genutztem Eigentum
Dabei k%26ouml en geltend gemacht werden:
- Schuldzi en
- Aufwendungen f%26uuml;r die Kredittilgung (Ge uuml;hren) (LPK-SGB II ect; 22 Rz 20)
- Steuern von Grundbesitz (hauck/Noftz SGB II ect; 22 Rz 14)
- Versicherung eitr%26auml;ge f%26uuml;r eine Ge auml;ude-, Brand-, Sturm- und Wa erschade versicherung
- %26uuml liche Bewirtschaftungskosten (ent rechend den Nebenkosten einer Mietwohnung)
- Erhaltungsaufwand f%26uuml;r nicht wertsteigernde Erneuerungsma zlig ahmen / Reparaturen s. auch ect; 7 A . 2 S. 2 der VO zu ect; 82 SGB XII (LPK-SGB II ect; 22 Rz 22 / hauck/Noftz SGB II ect; 22 Rz 26) (der
Einfachheit halber sind diese als einmalige Zahlung bei F%26auml;lligkeit zu %26uuml ernehmen)
- wertsteigernde Erneuerungsma zlig ahmen k%26ouml en auf Darlehe asis nach ect; 34 SGB XII %26uuml ernommen werden (Berlit in Sozialhilferecht, Kapitel 13, Rz 20, S. 263)
- Tilgungskosten k%26ouml en zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsma zlig ahmen im Rahmen der Wohnraumsicherung nach ect; 34 SGB XII %26uuml ernommen werden (LPK-SGB XII ect; 34 Rz 5)
Die j%26auml;hrlichen Kosten sind in der Regel auf den Monat umzurechnen. Sind hohe Forderungen von den Leistung erechtigten nicht zu decken, ist auch eine einmalige %26Uuml ernahme zum Zeitpunkt der
Forderung aufgrund des Bedarfsdeckung rinzi vorstellbar
heizkosten im SGB II
Rechtsgrundlage: dquo;Leistungen f%26uuml;r Unterkunft und heizung werden in h%26ouml;he der tat auml;chlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angeme en sind%26ldquo; ect; 22 A . 1 S.1 SGB II
Im SGB II gibt keine Erm%26auml;chtigungsgrundlage zur Pauschalierung von heizkosten dash;daher d%26uuml;rfen heizkosten nicht pauschaliert werden.
- Die Regelung von ect; 22 A .1 S. 1 SGB II stellt keine Erm%26auml;chtigungsgrundlage zur Pauschalierung da.
- Die Argen / kommunalen Tr%26auml;ger sind auch nicht das BMWA, nur das ist nach ect; 27 S. 1 Nr. 1 SGB II zur Pauschalierung befugt. Von dieser Erm%26auml;chtigung efugnis hat aber das BMWA keinen Gebrauch gemacht.
- hier lohnt sich ein Blick i SGB XII. Dort wird deutlich, wie eine Erm%26auml;chtgung zur Pauschalierung auszusehen hat: dquo;Leistungen f%26uuml;r heizung und Unterkunft werden in tat auml;chlicher h%26ouml;he erbracht, soweit sie angeme en sind. Die Leistungen k%26ouml en durch eine monatliche Pauschale abgegolten werde ldquo;, ect; 29 A . 3 S. 1 + 2 SGB XII.
Ein erheblicher Teil der SGB II dash;Leistungstr%26auml;ger pauschaliert bundesweit, das ist rechtwidrig.
Die Betroffenern haben %26uuml er den ect; 44 SGB X einen R%26uuml;ckzahlungsa ruch!
Die Regelung bedeutet:
das lediglich die angeme enen heizkosten, also Warmmiete und Vorrauszahlungen an Versorgungs- oder Fernw%26auml;rmeunternehmen zu %26uuml ernehmen sind, %26gt gt; die angeme enen heizkosten m%26uuml en aber nicht die der %26ouml;rtlichen Richtlinien sein
bei Einzelofenheizung (Kohle, %26Ouml;l, Fl%26uuml iggas) ka der Leistungstr%26auml;ger eine Bre toffbeihilfe zum Begi des Bedarfes und /oder der heizperiode bewilligen (hauck/Noftz SGB II ect; 22 Rz 12). (Ein Verweis auf den (teureren) Kauf von Bre toffen zu Begi der heizperiode d%26uuml;rfte rechtswidrig sein, weil keine dquo;Vermeidung und Verringerung von hilfebed%26uuml;rftigkeit%26ldquo; im Si e
von ect; 1 A . 1 Nr. 1 SGB II) und
die nach Ablauf der heizperiode f%26auml;lligen Nachzahlungen zu ber%26uuml;cksichtigen und zu %26uuml ernehmen (LPK dash GB II, ect; 22 Rz 49)
Nachforderungen sind zu %26uuml ernehmen, we zum Zeitpunkt der Nachforderungen die Vorau etzungen f%26uuml;r die hilfebed%26uuml;rftigkeit vorliegen (hauck/Noftz SGB II ect; 22 Rz 12)
Sind in den Energiekostenvorau zahlungen Kosten f%26uuml;r Kochenergie, Warmwa erzubereitung und den Betrieb elektrischer Ger%26auml;te enthalten, sind diese herauszurechnen. (sehr gute Aufstellung in Leitfaden SGB II, TuWas, S. 126 ff.)
Lediglich der pauschale Verweis auf %26ouml;rtliche heizkostenrichtlinien ist nicht rechtskonform.
Es sollten zu auml;chst die tat auml;chlichen heizkosten als angeme enen ber%26uuml;cksichtigt werden ( ect; 22 A . 1 S. 1 SGB II)
quadratmeterbezogene Richtwerte k%26ouml en nur einen Anhalt unkt bilden, der nach den Besonderheiten des Einzellfalls anzupa en ist (LPK dash GB II, ect; 22 Rz 51)
Kriterien zur Erh%26ouml;hung des heizbedarfes k%26ouml en sein:
objektive Faktoren:
- Lage und Bauzustand der Wohnung
- Lage der Wohnung (Dachgescho , Parterre, Keller oder %26uuml er Einfahrt)
- keine ausreichende W%26auml;rmed%26auml;mmung
- veraltete heizungsanlage
- Energiepreise
- zugige Fe ter
- Raumh%26ouml;he
- Fu zlig odenk%26auml;lte durch Betonfu zlig oden
Subjektive Faktoren:
- Kleinkind im Kra elalter
- h%26ouml;herer heizbedarf wegen Alter oder Behinderung
- Verbrauchsverhalten von Erwer t%26auml;tigen ist nur bedingt heranzuziehen, da diese durch Arbeit bedingt erheblich weniger in der Wohnung verbringen
- h%26ouml;herer heizbedarf wegen Krankheit
Notwendiges Verhalten der Beh%26ouml;rde bei unangeme enen heizkosten
Der Leistungstr%26auml;ger mu zu auml;chst die %26raquo;tat auml;chlichen heizkoste laquo; %26uuml ernehmen, auch we er sie f%26uuml;r unangeme en h%26auml;lt ( ect; 22 A . 1 S. 1 SGB II)
Danach hat der Leistungstr%26auml;ger eine Einzelfallpr%26uuml;fung (Anh%26ouml;rung nach ect; 24 SGB X) vorzunehmen und alle %26raquo esonderheiten des Einzellfall laquo; ( ect; 22 A . 1 S. 2 SGB II) zu ermitteln ( ect; 20 A . 1 SGB X) und ber%26uuml;cksichtigen. Dabei sind auch die %26raquo ouml;rtlichen Verh%26auml;ltni e%26laquo; zu ber%26uuml;cksichtigen ( ect; 33 S. 1 SGB I).
Erst we sich herau tellt, da zlig; die heizkosten immer noch unangeme en sind, ka der Leistungstr%26auml;ger nach Setzung einer angeme enen Frist (in der Regel bis zu 6 Monate) und unter Aufzeigung eines handlungsleitfade (Beratung flicht nach ect; 4 A . 1 Nr. 1 SGB II und nach ect; 14 SGB I) die heizkosten auf die dem Einzelfall ent rechenden angeme enen Kosten reduzieren.
Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen bei unangeme enen Unterkunftskosten
Der Leistungstr%26auml;ger mu zu auml;chst die %26raquo;tat auml;chlichen Unterkunftskoste laquo; %26uuml ernehmen ( ect; 22 A . 1 S. 1 SGB II).
Die unangeme enen Unterkunftskosten sind solange zu %26uuml ernehmen, wie es dem Leistung erechtigten durch Wohnungswechsel, Untervermieten oder auf andere Weise
nicht m%26ouml;glich oder
nicht zumutbar ist
die Unterkunftskosten zu senken ( ect; 22 A . 1 S. 2 SGB II).
im Regelfall nicht l%26auml ger als 6 Monate ( ect; 22 A . 1 S. 3 SGB II). (Bedeutet: in F%26auml;llen die nicht dquo;die Regel%26ldquo; sind, aber auch l%26auml ger)
Was bedeutet zu auml;chst %26raquo;tat auml;chliche Unterkunftskoste laquo; ?
Damit ist gemeint, da die Leistung erechtigten eine befristete Bestand chutzregelung haben, in der der Leistungstr%26auml;ger zu auml;chst die Leistungen f%26uuml;r die Unterkunft in ungek%26uuml;rzter, also tat auml;chlicher h%26ouml;he zu %26uuml ernehmen hat.
lediglich der Abzug etwaiger Kosten zur Warmwa erzubereitung ist zul%26auml ig, da diese Kosten aus der Regelleistung zu bestreiten sind.
unklar ist, wie mit Garagen, angemieteten Nebenge auml;uden und Kabelfer ehenge uuml;hren zu verfahren ist.
hier wird die Auffa ung vertreten: das diese zu auml;chst auch in tat auml;chlicher h%26ouml;he zu %26uuml ernehmen sind und erst nach Aufforderung und Setzung einer angeme enen Frist zur Koste enkung aus den Leistungen f%26uuml;r die Unterkunft herausgerechnet werden k%26ouml en.
Was bedeutet %26raquo icht m%26ouml;glich%26laquo; die Unterkunftskosten zu senken ?
1. Zu auml;chst mu es %26raquo;m%26ouml;glich%26laquo; und %26raquo icht unzumutbar%26laquo; sein die Kosten zu senken. M%26ouml;glichkeit bedeutet laut Gesetz: %26agrave; Umzug, Untervermieten oder so tige Weise
2. Wobei wohl zu auml;chst die Pr%26uuml;fung auf Untervermietung auf dem Plan steht. Eine Untervermietung ist nur zumutbar, bei nicht genutztem Wohnraum und der Vermieter einer Untervermietung zustimmt. Ist weder ein geeigneter Raum vorhanden, noch stimmt der VM der Untervermietung zu scheidet die M%26ouml;glichkeit der Untervermietung aus.
3. Koste enkung %26raquo;auf andere Weise%26laquo; meint vorrangig die Anfrage beim Vermieter auf freiwillige Reduktion der Miete. We der Vermieter dazu nicht bereit ist, ist es auch %26raquo icht m%26ouml;glich%26laquo; auf diese Weise die Kosten zu senken.
4. Koste enkung durch Umzug. hierf%26uuml;r m%26uuml en freie und angeme ene Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt vorhanden sein und f%26uuml;r den Leistung erechtigten auch %26raquo;erreichbar%26laquo; sein.
Es ist zu empfehlen ein Wohnung uchprotokoll zu fertigen. Aus diesem sollte ersichtlich sein, wie viel und welche Bem%26uuml;hungen zur Wohnung uche get%26auml;tigt wurden.
auszugsweise entnommen von der Quelle http://www.harald-thome.de/media/files/A...n_25_Nov_05.pdf