Frage:
hallo,
Seit 1.4. bin ich ALG2 empf%26auml ger.
Am 30.3. bekam ich die letzte ALG1 Zahlung.
Am 23.4 die erste ALG2 Zahlung.
Nun bekam ich heute nochmal eine ALG2 zahlung.
Da das ALG2 im vorraus gezahlt wird, wird das schon
stimmen.
Aber warum ist das so?
Was ist we ich jetzt z.b. einen Job finde? Da wird mir
der Lohn ja in der Regel im Nachhinein gezahlt. Also fehlt
mir da ein ganzer Monat.
Eigentlich m%26uuml te ich die komplette letzte Zahlung genau f%26uuml;r
diesen Fall aufheben, aber wer macht das schon...
So wirds doch nochmal schwerer gemacht sich in die Arbeits-
welt wieder einzuf%26uuml;gen.
Oder sehe ich da was komplett falsch?
Gru zlig;
Andi
Antwort :
da i er !! gro zlig;es Gri en
http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=4931
ist fast da elbe prob was du hast !!
Zitat:
Du hast solange das Recht das volle ALG II zu beziehen bis das Geld von ALGI auf Deinem Konto erscheint. Ist wie bei Arbeitsaufnahme. Es z%26auml;hlt das Zuflu zlig rinzip.
stand nicht weit unter deinem thread !!
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Wer bei ROT,GELB aber auch bei GR%26Uuml lebend %26uuml er die Stra zlig;e m%26ouml;chte ,mu ganz genau nach LINKS und REChTS schauen !
Zitat von meiner Mama als ich noch klein war !! hat aber an Aktualit%26auml;t nichts verloren!
Antwort :
hiho,
also we ich das richtig verstehe ist das da so?:
Vorrausgesetzt ich bekommen am 1.6. eine Arbeit in
der ich so viel verdiene das ich keinen A ruch auf ALG2
habe.
Der Verdie t von der Arbeit kommt am 30.6. aufs Konto.
Bekomme ich da ALG2 f%26uuml;r die Zeit vom 1.6. bis 30.6 ?
Obwohl ich da schon Arbeite?
Weil a o ten bek%26auml;me ich ja ALG2 im vorraus bis zum
1.6. (Arbeitsaufnahme) Anfang Mai.
Da w%26uuml;rde da ein Monat fehlen.
Gru zlig;
Andi
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von VAN ELLEN am 29.04.2006 < an cla ="time">18:06. an>
Antwort :
Das hat nix mit Arbeit ,sondern mit Bed%26uuml;rftigkeit zu tun !!!
und du bist so lange Bed%26uuml;rftig wie du kein Geld hast !
soviel ich das wei !!
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Zitat von meiner Mama als ich noch klein war !! hat aber an Aktualit%26auml;t nichts verloren!
Antwort :
hiho,
"Das hat nix mit Arbeit ,sondern mit Bed%26uuml;rftigkeit zu tun !!!
und du bist so lange Bed%26uuml;rftig wie du kein Geld hast !"
Ja, leuchtet ein. Nur hab ich, we das alles so stimmt,
eine komplette Zahlung Alg2 zweimal.
Ich hab nichts gegen Geld
Aber da stimmt doch da
was nicht?
Gru zlig;
Andi
Antwort :
We du tat auml;chlich am 1.6 die Arbeit aufnimmst und am 30.6 deinen Lohn bekommst, so darfst du das ALG-II f%26uuml;r den Monat zur%26uuml;ckzalhen. Es gilt das Zuflu zlig rinzip.
__________________
Gru zlig; ToTo
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToTo am 29.04.2006 < an cla ="time">19:30. an>
Antwort :
das wollte ich eigendlich noch schreiben !!!
so seh ich das auch !
aber das ka t du da mit raten abzahlen !!
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Antwort :
hiho,
Jo, gut.
Nur verstehe ich das prinzip nicht. Warum wird das ALG2
im vorraus gezahlt, das ALG1 im nachinein?
Warum wird das nicht individuell entschieden?
Ka mir schon vorstellen das jemand der "richtig in der
schei zlig;e" steckt das ALG2 sofort braucht um seine Miete
zu bezahlen etc.
Aber warum bei %26Uuml ergang von ALG1 auf ALG2? So habe ich
doch einen kompletten Monat atz ALG2 "geschenkt" bekommen.
Wird da verlangt das ich mir das aufhebe f%26uuml;r den Fall das ich
Arbeit bekomme (wo ja des Gehalt im nachhinein gezahlt wird)?
Also ich versteh das nicht, f%26auml;llt das unter die kategorie "hartz4-
Fehler ohne Grenze quot; oder so? Weil we , da is mir des wurscht
und mach mir da keinen Kopf mehr. hab mal versucht die ganzen
Merkbl%26auml;tter und so t was im Netz zu finden ist, durchzulesen.
Aber da setzt mein hirn aus und ich m%26ouml;cht mich da auch nicht
weiter damit besch%26auml;ftigen.
Nur die eine Sache halt mit dem Vorraus - im Nachhinein.
"Auf dem dunklen Pfad, auf dem ein Me ch hier auf Erden gehen
mu zlig;, gibt es gerade so viel Licht, wie er braucht, um den auml;chsten
Schritt zu tun. Mehr w%26uuml;rde ihn nur blenden."
Gru zlig;
Andi
Antwort :
Nein, du mu zlig;t die dir als %26quot Uuml erzahlung" vorkommende Leistung die beim %26Uuml ergang gezahlt wird nicht a aren.
Geregelt wird das alles durch das SGB II. Und die Vorauszahlung macht durchaus Si , also nicht beklagen, freuen
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Gru zlig; ToTo
Antwort :
OK da das ja jetzt im Prinzip gekl%26auml;rt ist , frage doch auml;chstes mal deinen "Fallmanager" vergi aber nicht eine kammera mitzunehmen !!
das Gesicht m%26ouml;chte ich doch sehen !!!!
vorallem aber seine Antwort ,warum das so ist !(sofern er eine geben ka )
poste es da auf jeden Fall hier rein !!!
MfG
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