ALG2 - R%26uuml;ckforderung -Frist.

Frage: Tach,
habe heute einen netten Brief von meiner ARGE bekommen, indem darauf verwiesen wird, das ich vor %26uuml er einem Jahr zu unrecht Arbeitslosengeld 2 (%26uuml er 400 Euro) erhalten haben soll und das ein R%26uuml;ckforderung escheid in einem Monat erla en wird.
Gi bei solchen F%26auml;llen eine bestimmte Frist, die, die ARGE einhalten mu , bevor eine R%26uuml;ckforderung verj%26auml;hrt?
Antwort :
Meines Wi e liegt die Verj%26auml;hrungsfrist bei 4 Jahren.
__________________
Gru zlig; ToTo

Antwort :
hm, schade. Da werde ich gleich mal zur Bank und nachschauen, ob die sich nicht verrechnet haben. Oder gibt es noch irgendwelche andere Wege einer R%26uuml;ckforderung entgegen zu wirken?
Antwort :
Nur we sie u egr%26uuml det ist. Wurdest du %26uuml erzahlt, mu t du auch erstatten. Bist du dazu finanziell nicht in der Lage, so ka t du einen Erla oder eine Niederschlagung beantragen.
__________________
Gru zlig; ToTo

Antwort :
w%26uuml;rd ich mal nicht u edingt sagen,da es u edingt zur%26uuml;ckgezahlt werden mu .
beruht die %26uuml erzahlung auml;mlich auf einen fehler der arge, mu man gar nix zur%26uuml;ckzahlen. es sei de ,der %26uuml erzahlte betrag wurde durch bewu t falsche angaben, also betrug, erschlichen.
Antwort :
Auch we die Forderung gerechtfertigt ist, wo nichts ist, ka t du auch nichts zur%26uuml;ckzahlen. Am Besten ist, du hast nix, woher auch?
Da k%26ouml test du ggf. bei der ArGe ein Darlehen beantragen und damit deine Schulden bei der ArGe zu bezahlen. Nach einem Jahr wird das ausgezahlte Darlehen da %26uuml erpr%26uuml;ft, solltest du in diesem einem Jahr noch nichts zur%26uuml;ckzahlen k%26ouml en, verf%26auml;llt das Darlehen normalerweise.

Lg - uuml;rokratie ist schrecklich ich hoffe, korrekt informiert zu haben.
__________________
Denken ist Arbeit, Arbeit verbraucht Energie, Energie soll man aren.

Antwort :
Erstmal danke f%26uuml;r die Antworten, ich hab mir von meiner Bank die Kontoausz%26uuml;ge geben la en und nach mehrmaligen durchschauen habe ich festgestellt, das die ARGE mir nach einem Besch%26auml;ftigungsverh%26auml;ltni anfang letzen jahres zuviel %26uuml erwiesen hat (nachdem sie sich ungeheuer Zeit gela en hat, den Neuantrag auf ALG2 zu bearbeitn - %26uuml er zwei Monate! - wegen der R%26uuml;ckzahlung ist es mir auch nicht aufgefallen, das sie mir zuviel %26Uuml erwiesen hat.). Der geforderte Betrag befindet sich nach meinem errechnungen in einem Rahmen, der dem geforderten Betrag aber nicht gleicht. rich; die ArGe fordert aus meiner Sicht von mir zuviel Geld zur%26uuml;ck.
habe da an meinem Sachbearbeiter ne nette Mail geschrieben, das er mir bitte seine Kalkulation schriftlich vorlegen sollte.
Naja, ich warte jetzt seid 1.5 Wochen auf ne Antwort, falls ich bis zum ende dieser Woche nichts von der ArGe h%26ouml;re, werde ich ein Ei ruch via Ei chreiben a chicken.

In dem Erstschreiben (und bis jetzt einzigem Schreiben), das ich von meinem Sachbearbeiter bekommen habe, steht das er mir gegebenenfalls eine Ratenzahlung bewilligt, aber auch nur, we ich mich i erhalb eines Monats bei ihm gemeldet und mich zu der Angelegenheit ge%26auml;u ert habe. Da er nach Ablauf dieser Frist den R%26uuml;ckforderung escheid erl%26auml t.

Inwiefern wird sich ein Ei ruch wohl auf die Sache auswirken? Bekomme ich endlich ei icht in die Kalkulation des Sachbearbeiters? Wird die frist bis zum R%26uuml;ckforderungserla verl%26auml gert? habe ich nach der einmonatigen %26quot tellung ahme"frist noch recht auf eine Ratenzahlung oder ist alles nur gro e Panikmache?
Antwort :
Lese dir bitte diesen Thread zu R%26uuml;ckforderungen durch: hartz IV - Was tun, we das Amt Geld zur%26uuml;ckfordert?

Nach Ablauf eines Jahres und nicht nach vier hast Du Ruhe, we die in dem Escherartikel beschriebenen Bedingungen erf%26uuml;llt sind. We das Amt ab Ke tnis seines %26Uuml erzahlungsfehlers ein Jahr lang nichts unternimmt, um die R%26uuml;ckforderung zu realisieren, ka sie nichts von Dir retour fordern.

Du mu zlig;t in Erfahrung bringen, ab wa das Amt von der %26Uuml erzahlung Ke tnis hatte. Erst mit diesem Zeitpunkt begi t die Jahresfrist zu laufen. Gegebenenfalls solltest Du einen bereits vorhandenen Recht chutz in Sozialrecht nutzen und einen Fachanwalt f%26uuml;r Sozialrecht beauftragen, das ent rechende Bewei t%26uuml;ck mit dem Bearbeitungsvermerk und -tag in Kopie zu beschaffen. Ist das Jahr ab diesem Datum bereits %26uuml erschritten, schaut das Amt dumm aus der W%26auml che.

Andererseits gibt es Pf%26auml dungsfreigrenzen und nur der alleinige Bezug von Alg f%26auml;llt zumeist unter die Pf%26auml dungsfreigrenze. Auch da siehts f%26uuml;r das Amt schlecht aus. Die k%26ouml en sich einen Rechtstitel beschaffen mit 30j%26auml;hriger Wirkungsdauer und we Du irgendwa wieder zu Einkommen %26uuml er der Pf%26auml dungsfreigrenze gekommen bist, mu zlig;t Du die %26Uuml erzahlung a tottern. Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 24.05.2006 < an cla ="time">11:53.
Copyright © 2007 - 2008 www.quizcollection.com