man teilte mir mit, da ich nun 6 Monate arbeitslos (davon 4 Monate in einer Fortbildung gewesen) bin, mindeste 10 Zeitfirmen i erhalb von 1-2 Wochen anzuschreiben.
Ich hatte bereits schon 5 Vermittler angeschrieben, aber das ge uuml;gte nicht.
1. Bin ich wirklich an eine solche Zahl gebunden?
2. Was ist, we ich i erhalb dieser Zeit dies nicht getan habe?
3. Ich ka immer haufenweise andere Bewerbungen vorzeigen - k%26ouml te man mir das ALG aufgrund der Zeitfirmen streichen?
Ich bewerbe mich wirklich tatkr%26auml;fitg - habe %26uuml er 50 A agen schon hinter mir und zur Zeit aktuell 16 Bewerbungen drau zlig;en + 5 Vermittler.+ 6 Profile im Internet hinterlegt + Stellenanzeigen in "meine Stadt" + diverse Initiativbewerbungsma en zu Gro zlig;firmen - aber der meinte dies w%26uuml;rde nicht reichen, ich m%26uuml zlig;te 10 Zeitfirmen i erhalb dieser Zeit a chreiben, da ja bald das Sommerloch anf%26auml gt.
Na ja..mein hat da noch gesagt, beim auml;chsten Besuch w%26uuml;rde es nicht reichen, da zlig; ich meine Excel Tabelle (Zusammenfa ung) und die Bewerbungen vorzeige, sondern ich m%26uuml zlig;te vorzeigen, da zlig; ich in 10 ZF in die Kartei aufgenommen wurde??!!
K%26ouml t ihr mir hier helfen? Ich habe in anderen Foren auch schon Beitr%26auml;ge geschrieben, aber die Antworten sind zweigeteilt.
Der eine sagt, es steht nicht in SGBIII drin also m%26uuml zlig;te man dieses nicht tun und der andere sagt halt, es steht auch nicht drin das man es nicht m%26uuml zlig;te..
Gibt es hier vielleicht intere Richtlinien/ Anordnungen wie die Agenturen verfahren sollen?
Vielen Vielen Dank f%26uuml;r evtl. Bem%26uuml;hungen !!!
Gr%26uuml zlig;e
Antwort :
Es ist unzul%26auml ig Zahlenangaben vorzugeben, wieviel Bewerbungen Du in einem Zeitraum erf%26uuml;llen mu zlig;t.
Es mu zlig; f%26uuml;r Dich auch finanziell zumutbar sein und das h%26auml gt ab vom j%26auml;hrlichen Betrag der AA ab, der f%26uuml;r Dich zu Bewerbungszwecken bereitgehalten wird.
Brosch%26uuml;re: Arbeitslose rojekt TuWas, Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose, Der Rechtsratgeber zum SGB III, Fachhochschulverlag Frankfurt am Main, 23. Auflage, Stand 01.02.2006, S. 55:
"1.1 Bewerbungskosten
Erstattungsf%26auml;hig sind z.B. Kosten f%26uuml;r Lichtbilder, Beglaubigungen, Gesundheitszeugni e, Bewerbungsma en, %26Uuml ersetzungen von Zeugni en.
%26Uuml ernommen werden k%26ouml en gem%26auml zlig; ect; 4 A . 1 A-UBV auch Bewerbungskosten %26raquo;die bei Nutzung moderner Informatio - und Kommunikatio techniken anfallen.%26laquo; Wir (die Redaktion des Leitfade ) nehmen an, da darunter u.a. die Kosten f%26uuml;r den Besuch eines Internetcafes, f%26uuml;r Telefonge r%26auml;che mit Arbeitgebern und f%26uuml;r Bewerbungsfaxe zu fa en sind.
Nicht %26uuml ernommen werden die Kosten f%26uuml;r
- Stellengesuche in Fachzeitschriften und Zeitungen,
- die Abo ements solcher Bl%26auml;tter,
- die Beschaffung von hard- und Software ( ect; 4 A . 2 A-UBV).
Im Jahr ist pro bewerbender Pa ase 260 %26euro; f%26uuml;r alle Aufwendungen vorgesehen, die mit Bewerbungen im Zusammenhang stehen. Das Amt kalkuliert in etwa mit 5 %26euro; pro Bewerbungsma e.
260 %26euro;/St%26uuml;ck, Jahr : 5 %26euro;/St%26uuml;ck = 52 Bewerbungen/Jahr : 12 Monate rund 4 Bewerbungen/Monat sind kalkulatorisch vorgesehen und keine 10 pro Monat. Oder Du verst%26auml digst Dich mit dieser Sachbearbeiterin auf 26 im halben Jahr und da ist Schlu zlig; mit der Zwang ewerberei. Das ielchen wiederholt sich da jedes Jahr von Neuem.
Ob Firmen in den Sommermonaten wegen Betrie urlaub erreichbar sind, ielt dabei %26uuml erhaupt keine Rolle.
Weiter auf S. 126ff. des Leitfade , 23. Auflage:
"Einige AA nutzen die Grauzonen zu recht zweifelhaften, Arbeitslose ei ch%26uuml;chternden Bescheiden. So schickte ein Arbeitsamt seinen langzeitarbeitslosen Beziehern folgendes Formularschreiben:
%26raquo ie hatten erkl%26auml;rt, alle M%26ouml;glichkeiten zur Beendigung ihrer Besch%26auml;ftigungslosigkeit nutzen u utzen zu wollen. (...)
Folgende Auflagen sind zu erf%26uuml;llen: 5 Bewerbungen w%26ouml;chentlich. (...)
Bei per ouml licher Bewerbung ist grund auml;tzlich vom Arbeitgeber beigef%26uuml;gter Nachweis auszuf%26uuml;llen. (...)
Aufwendungen f%26uuml;r Eige em%26uuml;hungen und f%26uuml;r die geforderten Nachweise k%26ouml en grund auml;tzlich nicht erstattet werden.%26laquo;
Der vom Arbeitgeber auszuf%26uuml;llende Nachweis sah so aus:
%26raquo;herr X hat sich heute bei u um eine Arbeit telle u.a. auch als hilfskraft beworben. Das kostenlose Praktikum von 12 Wochen und den Arbeitgeberzuschu von mindeste 12 Mon. 50% bei Ei tellung hat er angeboten (...)
Firme tempel und Unterschrift%26laquo;
Mindeste f%26uuml f Fragen dr%26auml gen sich bei diesem Formularschreiben auf:
- Ist die pauschale Forderung nach f%26uuml f Bewerbungen pro Woche zumutbar?
- Ist die pauschale Forderung, sich u.a. als hilskraft zu bewerben, zumutbar?
- Ist das Angebot von Zusch%26uuml en und das Andienen der Arbeitskraft im Rahmen eines kostenlosen Praktikums zumutbar?
- Ist der pauschale hinweis auf grund auml;tzliche Nichterstattung der Aufwendungen rechtm%26auml zlig;ig?
- Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Eige em%26uuml;hungen zu stellen?
Nach einem Urteil des SG Frankfurt am Main vom 25.11.2003 (S 1 AL 1171/02, info also 2004, heft 5, S. 209 ff.) mu das allgemein abgefa te Gesetz ei chr%26auml kend ausgelegt werden, we fehlende Eige em%26uuml;hungen zum Verlust des Alg f%26uuml;hren sollen. Der Arbeitslose m%26uuml e
%26raquo icht alle sich bietenden M%26ouml;glichkeiten au ch%26ouml fe laquo;. Er m%26uuml e sich nur um ihm zumutbare Arbeit tellen k%26uuml;mmern und m%26uuml e nur ihm zumutbare M%26ouml;glichkeiten der Arbeit uche nutzen. Dies h%26auml gt von den Umst%26auml den des Einzelfalles, i esondere von den per ouml lichen (z.B. famili%26auml;ren, gesundheitlichen) Verh%26auml;ltni en des Arbeitslosen, seinen Arbeitsf%26auml;higkeiten und der Arbeitsmarktlage a die Bem%26uuml;hungen m%26uuml ten auch konkrete Erfolgsau ichten besitzen. Die AA habe nicht ber%26uuml;cksichtigt, da der Kl%26auml;ger sechs Eige em%26uuml;hungen nachgewiesen habe. Es sei jedenfalls f%26uuml;r ihn nicht erke ar gewesen, da dies unzureichend sein sollte. Die AA habe ihm nicht gesagt, in welchem Umfang Bewerbungen auf dem allgemein zumutbaren Arbeitsmarkt h%26auml;tten stattfinden m%26uuml en.
Gegen den Grundsatz der Einzelfallpr%26uuml;fung verst%26ouml zlig;t das oben zitierte Formularschreben (ebe o Ute Winkler, info also 2001, heft 2, S. 73). Es fragt nicht, was im Einzelfall angesichts der F%26auml;higkeiten des individuellen Arbeitslosen ver uuml ftig und angeme en ist. Offe ichtlich fragt es auch nicht nach den Arbeitsmarktchancen des einzelnen Arbeitslosen. Gefragt ist schlicht %26raquo linder Bewerbungsaktionismu laquo;, der nach Leandro Valgolio (Ka eler handbuch des Arbeitsf%26ouml;rderungsrechts, ect; 10, RandNr. 238) nicht verlangt werden ka .
Da die Anzahl der verlangten Bewerbungen f%26uuml;r jeden einzelnen Sozialleistungsempf%26auml ger in Abh%26auml gigkeit von den konkreten Erfolgschancen festgelegt werden mu , hat das Verwaltungsgericht ha over (Beschlu vom 18.01.1999, info also 1998, heft 2, S. 80 ff.) bezogen auf Sozialhilfeempf%26auml ger ausf%26uuml;hrlich begr%26uuml det (siehe auch Leitfaden, 23. Aufl., S. 491). Es hat i esondere entschieden, da das pauschale Verlangen nach f%26uuml f Bewerbungen pro Woche so lange rechtswidrig ist, solange das Sozialamt die besonderen Umst%26auml de, die so eine Bewerbungsflut erfolgreich erscheinen la en, nicht zusamme tellt und darlegt (Beschlu vom 18.01.1999, info also 1999, heft 2, S. 86f.). Dies mu erst recht von der AA verlangt werden gege uuml er Arbeitslosen, die mit ihren Beitr%26auml;gen die Arbeit der AA mitfinanzieren.
"zu 4.: %26raquo;Grund auml;tzlich hat der Arbeitslose die anl%26auml lich seiner Eige em%26uuml;hungen entstehenden notwendigen Aufwendungen sel t zu tragen. Soweit er die erforderlichen Mittel f%26uuml;r die Besch%26auml;ftigung uche nicht aufbringen ka , k%26ouml en Bewerbungs- und Reisekosten aufgrund der ect ect; 45, 46 %26uuml ernommen werden,%26laquo;, meint die Bundesagentur f%26uuml;r Arbeit (BA) in der noch immer geltenden Durchf%26uuml;hrungsanordnung (DA) Nr. 4 zu ect; 119.
Nach u erer Meinung (Redaktion des Leitfade ) sind Alg-Bezieher kostentr%26auml;chtige Aktivit%26auml;ten nur zuzumuten, we sie von der Arbeitsagentur (AA) finanziert werden. Seit 2003 gibt es gem%26auml zlig; ect; 45 SGB III in Verbindung mit der %26raquo;Anordnung zur Unterst%26uuml;tzung der Beratung und Vermittlung%26laquo; Bewerbungs- und Reisekosten, ohne da noch die Bed%26uuml;rftigkeit von der AA gepr%26uuml;ft werden mu zlig; (siehe S. 55, Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose, 23. Aufl.).
Zum Nachweis eigener Bewerbungen gleich das auml;chste Posting von mir.
Mittlerweile gibt es die 23. Auflage mit Bearbeitung tand 01.02.2006 vom Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose vom Fachhochschulverlag Frankfurt am Main zu 11 Euro plus Versandkosten. Bestellt man die Brosch%26uuml;re beim %26ouml;rtlichen Buchhandel fallen die Versandkosten weg.
Die Brosch%26uuml;re f%26uuml;hrt garantiert auch eine Arbeitsloseninitiative in Deiner Wohnort auml;he. Dort ka t Du auch mal einen Blick hineinwerfen.
Wie findest Du eine Arbeitsloseninitiative:
a) bei Tacheles e.V. in der Adre date ank von Beratung tellen, Rechtsanw%26auml;lten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre en/default.a x und
b) bei der Koordinierung telle gewerkschaftlicher Arbeitsloseninitiativen unter Adre en http://www.erwer los.de/adre en/anfrage.html Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 01.06.2006 < an cla ="time">14:46. an>
Antwort :
zu 5. Welche Anforderungen sind an den Nachweis der Eige em%26uuml;hungen zu stellen?
Leitfaden 23. Aufl. S. 127
%26raquo;Auf Verlangen der AA hat der Arbeitslose seine Eige em%26uuml;hungen nachzuweisen, we er rechtzeitig auf die Nachwei flicht hingewiesen worden ist%26laquo;, orakelte der still und heimlich abgeschaffte ect; 119 A . 5 Satz 2 SGB III. Dunkel blieb und bleibt, was, wie und nach welchem hinweis nachgewiesen werden mu ( auml;heres zur Problematik der Nachwei flicht: Ulrich Stascheit, info also 1997, heft 3, S. 148). Nach A chaffung des ect; 119 A . 5 Satz 2 SGB III k%26ouml en nach u erer Meinung nur in der Eingliederungsverei arung verei arte Nachweise verlangt werden.
(Meine Anmerkung: Steht in der Eingliederungsverei arung nichts %26uuml er
- die Anzahl der Bewerbungen der Bewerbungsformen - online, schriftlich, per E-Mail,
- die Unternehme art, bei denen man sich bewerben soll und
- die Nachweisform - Adre auflistung der Firmen mit A rechperson und Telefon/E-Mail, Exceltabelle, Eingang est%26auml;tigung chreiben von Betrieb
Stets mu zlig; die Art und Weise, wie der Nachweis zu f%26uuml;hren ist, zumutbar sein.
%26raquo;In der Regel reicht es aus, we Sie ihre Eige em%26uuml;hungen m%26uuml dlich darlegen k%26ouml en. We konkrete Nachweise %26uuml er ihre Eige em%26uuml;hungen erforderlich werden, erhalten Sie von ihrer Agentur f%26uuml;r Arbeit ein gesondertes Aufforderung chreibe laquo; (so die BA im %26raquo;Merkblatt f%26uuml;r Arbeitslose%26laquo;, S. 17).
(Meine Anmerkungen: schriftliche, detaillierte Auflistungen %26uuml er die Bewerbungen sollten nur da gerechtfertigt sein, we der Sachbearbeiter schlechte Erfahrungen mit dem konkreten Arbeitslosen gesammelt hatte, rich we er falsche Angaben machte, die von der AA nachgepr%26uuml;ft wurden. Eine vorsorgliche Vorverurteilung und Zwang zur detaillierten Nachweisf%26uuml;hrung ohne konkrete Anhalt unkte f%26uuml;r eine mangelne Mitwirkung des Arbeitslosen ist %26uuml ertrieben und damit eine unzumutbare Willk%26uuml;r. Dasartet da in si lose Sel tbesch%26auml;ftigung der Sachbearbeiter der AA aus, statt da sie aktive Jobaquise f%26uuml;r ihre Arbeitslosen durchf%26uuml;hren. Und da sollten die sachbearbeiter nicht im Amt am Schreibtisch festkleben, sondern in den Betrieben den Unternhmern auf den Geist gehen.
Da fragt man sich doch, welche Pflichten die Sachbearbeiter in der Eingliederungsverei arung f%26uuml;r den Arbeitslosen eingehen und wie sie bei fehlender amtlicher Unterst%26uuml;tzung sanktioniert werden?
In der Einheit des F%26ouml;rder und Forder sollte das Fordern auch an die Sachbearbeiter und Unternehmer gerichtet werden und ihre erbrachten Leistungen dem Arbeitslosen gege uuml er nachgewiesen werden.)
In u erem Ausgangsfall wurden die Arbeitslosen schriftlich aufgefordert, vom Arbeitgeber eine von diesem zu fertigende Bescheinigung %26uuml er das erfolglose Vor rechen zu verlangen. Wir halten diese Aktivit%26auml;t f%26uuml;r unzumutbar. Bei nur 1.000 arbeitslosen Alg-Beziehern, die sich jeweils f%26uuml fmal pro Woche bewerben m%26uuml en, h%26auml;tten die Arbeitgeber in einem einzigen AA-Bezirk pro Jahr rund 250.000 Bescheinigungen auszustellen! Diese imme e Belastung der Arbeitgeber l%26auml t es auch fraglich erscheinen, o eine AA - wie im oben zitierten Formularschreiben - verlangen ka , eine dem Arbeitslosen mitgegebene, vorgefertigte Bescheinigung a tempeln und unterschreiben zu la en.
Ich sehe in Deinem konkretem Fall den Tatbestand der si losen Nachweisf%26uuml;hrung erf%26uuml;llt. du hast in der Vergangenheit Deine Eige em%26uuml;hungen weit %26uuml er das geforderte und zumutbare Ma zlig; erf%26uuml;llt, so da zlig; Nachweise zu Karteieintr%26auml;gen %26uuml ertrieben ist. Bis jetzt hast Du dem Sachbearbeiter kein X f%26uuml;r ein U vorgemacht und er hat damit keinen Anla zlig; Dich sch%26auml;rfer zu kontrollieren. halte ihm die Pa age aus dem Merkblatt f%26uuml;r Arbeitslose, S. 17 unter die Nase, wonach eine m%26uuml dliche Darlegung v%26ouml;llig ausreichend ist. Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 01.06.2006 < an cla ="time">15:26. an>
Antwort :
Wow, da hab ich ja was zu lesen gehabt.
Jetzt wei zlig; ich gar nicht wo ich anfangen soll..
habe mit der hotline ge rochen, diese haben mir den Aktenvermerk vorgelsen. Mein hat mich auf "minder" qualifizierte Bewerbungen unter meiner Bildung usw aufgekl%26auml;rt und auch auf A Uuml; Ma zlig ahmen.
Nirgendwo steht wohl was mit 10 Bewerbungen bei Zeitfirmen (aber vielleicht k%26ouml en die herrschaften auch irgendwo Bemerkungen hinterlegen die man nicht auf Anhieb sieht)
Bisher wurde ich auf jeder!!! Einladung von der Agentur aufefordert, meine Bewerbungsdokumetationen mitzubringen. Von anfang an..
We ich den Thread nun richtig nachvollziehe, da ist der "Leitfade quot; dieser A icht - aber gibt es de in meinen konkreten Falle de auch eine Gesetzesgrundlage?
Die Argumentation mit der Erstattung der Bewerbungskosten und der damit verbundenen Erf%26uuml;llbarkeit we man 4 Bewerbungen verschickt hat, w%26uuml;rde ich gerne %26uuml ernehmen - de damit l%26auml;ge ich mit meinen Bewerbungen schon weit %26uuml er den geforderten Ma zlig;e - ABER - zieht diese Argumentation auch?
Vor Ort habe ich mich mit einem Arbeitslosenzentrum in Kontakt gesetzt. Man ka te zwar auch nicht die Zahl "10" aber man fragte mich auch, warum ich mich dagegen so wehren w%26uuml;rde, de es w%26auml;re nunmal eine M%26ouml;glichkeit wieder Arbeit zu finden.
Grund auml;tzlich stimme ich dem zu, allerdings w%26uuml;rde ich mich nur auf ezifische Stellenangebote dieser Firmen bewerben und nicht allgemein meine Ma e dort abgeben.
Man verwies mich allerdings an den Bundesdate chutz - nach der hiesigen Au age, w%26uuml;rde dies den Date chutz verletzten??
Also irgendwie wei zlig; ich nunmehr gar nicht was ich tun soll oder auch nicht..
Am lie ten w%26uuml;rde ich meinen wechseln, da dieser mich von Anfang an auf dem Kicker hatte.
Bei einer Vertretung ist immer alles reibungslos abgelaufen, aber bei meinm?? horror sage ich Euch !!
Antwort :
Es hat schon seinen Grund, warum der Gesetzgeber wie die Katze um den hei zlig;en Brei rundherumstreicht.
We man die Bedingungen zu den Eige em%26uuml;hungen haarklein im SGB III und II als Pflichten und Rechte des Arbeitslosen, der Arbeitsagenturen (AAs), der Bildungstr%26auml;ger und der Unternehmer festschreiben w%26uuml;rde, da h%26auml;tte man sich ja sel t als Amt alle Schlupfl%26ouml;cher verschlo en, um einen R%26uuml;ckzieher machen zu k%26ouml en, we man a olut grundlos und willk%26uuml;rlich den Arbeitslosen schikaniert. Da h%26auml;tte der Arbeitslose auch eine handhabe, um die AA und ihre Sachbearbeiter bei Fehlverhalten juristisch die Faust aus den Wider r%26uuml;chen rau trecken zu la en.
Und das darf ja nicht sein. Man mu zlig; der Natter AA ge uuml;gend ielraum verschaffen, damit sie sich in alle himmelsrichtungen drehen und winden ka , aber nicht dingfest gemacht werden ka . Dazu leisten ja u ere geschmierten Politiker die beste Sch%26uuml;tzenhilfe.
Also verstreut man sch%26ouml weitverteilt seine Rechtsauslegungen in Gesetzen, Die tanweisungen, Verwaltungsvorschriften und l%26auml zlig;t dem Arbeitslosen und den Arbeitsloseninitiativen keinen Ei lick in die Dinge. Tacheles e.V. Wu ertal klagt z.B. gegen die Geheimniskr%26auml;merei der Bundesagentur f%26uuml;r Arbeit, weil sie ihre Die tanweisungen und Verwaltungsvorschriften nicht zur Pr%26uuml;fung rausr%26uuml;ckt. Tacheles e.V. Wu ertal: Zum Verfahre tand der Anfrage herausgabe der Die tanweisungen der BA
Au zlig;erdem verfa zlig;t man ganz bewu zlig;t die Vorschriften im Kanzlei- oder Amtsdeutsch und ickt sie mit unverst%26auml dlichen Fachbegriffen. Das ist so %26uuml lich bei Diktaturen wie dieser hier in der BRD - der Diktatur des Kapitals.
Ich zitiere deshalb noch ein paar Pa agen aus der 23. Auflage des Leitfade , S. 123/124, die dieses Schmierentheater noch be er verdeutlicht:
%26quot ect ect; 2 A . 5 Nr. 2, 119 A . 1 Nr. 2 SGB III la en den Arbeitslosen zu auml;chst im Unklaren, wie weit seine Pflicht zur Besch%26auml;ftigung uche geht. Auch die Gesetze egr%26uuml dung schafft mit der folgenden Kommentierung keine Klarheit:
%26raquo;Das AA soll die M%26ouml;glichkeit erhalten, konkret zu pr%26uuml;fen, ob der Arbeitslose hinreichende Eige em%26uuml;hungen unternimmt und alle M%26ouml;glichkeiten au ch%26ouml ft, die sich ihm bieten, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden.%26laquo; (Bundestagsdrucksache BT-Drs. 13/4941, S. 140)
Das Gesetz (Anmerkung: SGB II und III) ent richt nicht dem vom Recht taat rinzip geforderten Bestimmtheitsgebot (hierzu ausf%26uuml;hrlich Ulrich Stascheit, info also 1997, heft 3, S. 145 f.; ihm folgend SG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.11.2003 - S 1 AL 1171/02, info also 2004, heft 5, S. 209 ff.). Ein Leistungsempf%26auml ger mu nicht alle M%26ouml;glichkeiten nutzen, wie ect; 119 A . 4 Satz 1 SGB III es verlangt, und nicht jede Arbeit a ehme er mu vielmehr nur jede zumutbare M%26ouml;glichkeit au ch%26ouml fen, um zu einer zumutbaren Arbeit zu kommen.
Was an Arbeit zumutbar ist, wird auf S. 129 Leitfaden, 23. Aufl. beschrieben.
welche Wege bei der Besch%26auml;ftigung uche zumutbar sind, ist jedoch unklar. Klarheit bringt auch nicht ect; 119 A . 4 Satz 2 SGB III. Er ne t drei Bei iele f%26uuml;r Eige em%26uuml;hungen:
- %26raquo;Die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus der Eingliederungsverei arung,
- die Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte und
- die Ina ruchnahme der Sel tinformatio einrichtungen der Agentur f%26uuml;r Arbeit.%26laquo;
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeit latz und Au ildung t%26auml;tte frei zu w%26auml;hlen. Die Berufsau uuml ung ka durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, au zlig;er im Rahmen einer herk%26ouml;mmlichen allgemeinen, f%26uuml;r alle gleichen %26ouml;ffentlichen Die tleistung flicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zul%26auml ig.
Mir ist nicht beka t, da zlig; man Arbeitslose zwingen ka , Jo anzunehmen, die unter dem eigenen F%26auml;higkeiten, Fertigkeiten, Fachwi en, Qualifikation und Berufserfahrung liegen. Es wird zu diesem Problem detailliert im Leitfaden f%26uuml;r Arbeitslose, 23. Auflage, ab S. 130 eingegangen und man argumentiert gegen die Abwertung des Arbeitslosen hi ichtlich der Verschlechterung seiner beruflichen Qualifikation, seiner schlechteren Entlohnungsa r%26uuml;che, seiner erh%26ouml;hten Mobilit%26auml;tsaufwendungen und so ig verschlechterten Arbeit edingungen mit der Entschlie zlig;ung des Bundesrats zum ect; 121 SGB III:
%26raquo;Die Versch%26auml;rfung der Zumutbarkeitsregelungen negiert das Problem ma iver Unterbesch%26auml;ftigung aufgrund akuten Mangels an Arbeit l%26auml;tzen und f%26ouml;rdert lediglich Verdr%26auml gungseffekte auf dem Arbeitsmarkt. Dar%26uuml er hinaus benachteiligen diese Regelungen Frauen %26uuml erproportional in nicht akzeptabler Weise%26laquo; (Entschlie zlig;ung des Bundesrates, BT-Drs. 13/7051, S. 1). Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von joachimkuehnel am 01.06.2006 < an cla ="time">18:07. an>
Antwort :
wer pino en vom staat kriegt soll auch gef%26auml;lligst zusehen seinen arsch so schnell wie m%26ouml;glich zur arbeit zu bewegen egal was f%26uuml;r eine arbeit
Antwort :
WurstKalle, hast Du Dich dabei an die eigene Nase gefa zlig;t.
Von anderen was fordern ist einfach, sel t als Vorbild aufzutreten und sich diesen Bedingungen zu beugen, ist be er!
Antwort :
Aus dem Netz gefischt zum Thema Eige em%26uuml;hungen:
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Eine Weigerung des hilfesuchenden, sich beim Arbeitsamt zur Vermittlung zu melden, kommt in den Folgen einer Verweigerung zumutbarer Arbeit gleich (BVerwGE 12, 129; vgl. ect; 25 Rz4). Auf der anderen Seite reicht allerdings die Meldung beim Arbeitsamt und die Vorstellung bei den von dort vermittelten Arbeitgebern als Nachweis der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme au eigene Bem%26uuml;hungen daneben m%26uuml en entgegen zunehmender pauschaler Praxis von ShT in der Regel nicht erfolgen (so auch Siebenhaar BldW 1989, 264; a.A. OVG hamburg FEVS 41, 417, 421). Eine solche Aufforderung darf auch nicht mit der Androhung verbunden werden, bei Au leiben ent rechender Belege %26uuml er eige t%26auml dige Bem%26uuml;hungen w%26uuml;rde wegen fehlender Mitwirkung i.S.v. ect ect; 60, 66 SGB I die hilfe eingestellt werden (OVG L%26uuml eburg info also 1990, 96). ... Eine Aufforderung zur Vorstellung bei privaten Arbeitgebern ist schlichtes Verwaltungshandeln (kein hoheitlich bestimmter Verwaltungsakt wie die Anordnung einer konret bestimmten Arbeit, s. Vor ect; 18 Rz 5); f%26uuml;r den Betroffenen bietet Recht chutz i oweit die Abwehr von auml;teren Ma zlig ahmen nach ect; 25 (s. dort Rz 16 ff.; so auch OVG L%26uuml eburg FEVS 42, 412, 416)
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Bitte fragt mich nicht nach der Adre e, ich glaube, es war aus dem Erwer losenforum. Es sieht nat%26uuml;rlich anders aus, we man eine Eingliederungsverei arung mit einer festgelegten Anzahl an Bewerbungen pro Monat unterschrieben hat.
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hier ist Deutschland. hier wird nicht rebelliert. hier auml;uft man sich
'ne Wampe an, kotzt den Stammtisch voll und tr%26auml;umt davon, das
BILD-Pinup zu pimpern.
Antwort :
So eine Schikane habe ich auch erlebt als normaler Arbeitsloser der die Mitte 40 schon %26uuml erschrittet hat.
Aber nicht mal die Zeitarbeitsfirmen wollten mich haben - trotz guter Zeugni e, ich habe mich nicht mal bem%26uuml;hr meine Bewerbung schlecht abzugeben.
Ich bin zu alt f%26uuml;r meinen Job im uuml;ro mit mitte 40
Antwort :
Wie schon zu recht geschrieben wurde,
herrscht in diesem Land ein kollegtiver Wahnwitz
als Denkmuster bei Entscheidungstr%26auml;gern
gege uuml er arbeitslosen gewordenen %26auml;lteren
Arbeitnehmern vor.
(...eri ert mich irgendwie an das M%26auml;rchen:
des Kaisers neue Kleider und die Schild uuml;rger)
Oftmals standen diese jetzt Outgesourcten noch
wenige Tage zuvor "ihren Ma oder Frau" in einem
Unternehmen in qualifizierter, engagierter und
berufserfahrener Lage zu Verf%26uuml;gung.
Manchesterkapitalismus hab`Dank k%26ouml en all
die jetzt zu gut Bezahlten gegen billiges und
williges "Frischfleisch" ausgetauscht werden und
gleich einem Ladenh%26uuml;ter d%26uuml;rfen die vormals
so gesch%26auml;tzten "human Re ource quot; um Verwertung
jeglichen Preises bitten, de jegliches Angebot
schafft sich laut sayischem Theorem, soweit
die Theorie der angebot eoliberalen Parasiten,
ja seine Nachfrage sel t, als sei der Me ch ein
Prokukt zu Verwertung.
Ich hoffe das eines Tages die Zeit kommen wird,
da zlig; eine Mehrheit begreift, da zlig; der gena te
Neoliberalismus keine rein %26ouml;konomische Theorie
als vielmehr ein Ko trukt des Verbreche ist.