Frage:
hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage.
Ein Beka ter von mir ist ALG2-Empf%26auml ger - er hat jetzt die Betrie kostenabrechnung bekommen - Nachzahlung von 170%26euro; und Erh%26ouml;hung der Miete um 20%26euro; mtl.
Jetzt zu meinen Fragen:
Ist die ARGE gesetzlich verpflichtet die Betrie kostenabrechnung sowie die Mieterh%26ouml;hung zu %26uuml ernehmen?
We ja bitte ich um den ent rechenden gesetzlichen ect; .
Der grund meiner Frage ist: Mein Beka ter ist auf der ARGE gewesen und hat die %26Uuml ernahme der Kosten beantragt - er bekam zur Antwort das er bevor der Fall gepr%26uuml;ft wird eine schrifliche Stellungnahme zu schreiben hat warum sich die Kosten erh%26ouml;ht haben - weiter wurde gesagt das es sein ka das er die Kosten selber zu tragen h%26auml;tte weil dieses Jahr die Gelder kna w%26auml;ren und von "ganz obe quot; eine Anweisung gekommen w%26auml;re die %26Uuml ernahme der Betrie kosten nicht mehr so einfach zu erm%26ouml;glichen.
Ich bedanke mich schon mal im vorraus f%26uuml;r Ti
mfg
Andreas
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Ein-Euro-Scho en statt Ein-Euro-Jo en!
Antwort :
Solange die Kosten angeme en sind, m%26uuml en sie abz%26uuml;glich der Kosten f%26uuml;r die Warmwa erbereitung %26uuml ernommen werden. Eine Anh%26ouml;rung ist ungew%26ouml;hnlich und macht nur Si we die Angeme enheit nicht gegeben ist. Gleiches gilt f%26uuml;r die Mieterh%26ouml;hung.
SGB II ect; 22 Leistungen f%26uuml;r Unterkunft und heizung
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Gru zlig; ToTo
Antwort :
hallo ToTo,
herzlichen Dank f%26uuml;r Deine schnelle hilfe, ich werde das gleich mal ausdrucken und Ihm vorbeibringen.
mfg
Andreas
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