"Ehe%26auml;hnliche Gemeinschaft" - oder nicht?

Frage: f%26uuml;r die ARGE und die Sozialgerichte handelt es sich beim Zusammenwohnen von zwei Me chen wohl a cheinend immer um eine "ehe%26auml;hnliche Gemei chaft" ...

Zitat: Weitere hinweistatsachen k%26ouml en sich aus der Ausgestaltung des Mietverh%26auml;ltni es oder der Art des (r%26auml;umlichen) Zusammenlebe ergeben, wobei das blo zlig;e Zusammenleben unter derselben Meldeadre e regelm%26auml zlig;ig nicht zur A ahme einer ehe%26auml;hnlichen Gemei chaft (BVerfG vom 02.09.2004 FamRZ 2004, 1950; so schon G vom 24.03.1988 GE 63, 12) ge uuml;gt. So richt das Nichtvorhande ein einer eigenen Intim h%26auml;re i erhalb der Wohnung oder die gemei ame Nutzung mehrerer R%26auml;ume, i esondere eines Schlafzimmers, f%26uuml;r eine i ere Bindung, wobei jedoch auch getre te Wohn- oder Schlafbereiche nicht zwangsl%26auml;ufig zur Ablehnung der A ahme einer ehe%26auml;hnlichen Gemei chaft f%26uuml;hren wird.

Auch der Frage, ob undinwieweit die Partner gemei am wirtschaften, ob etwa die Befugnis besteht, %26uuml er Einkommen und Verm%26ouml;gen des jeweils anderen zu verf%26uuml;gen (dazu LSG Baden-W%26uuml;rttemberg vom 12.01.2006 L 7 AS 5532/05 ER-B), oder ob gar ein gemei ames Konto besteht, ka Bedeutung zukommen. So stellt das Vorhande ein eines gemei amen Kontos zwar ein gewichtiges Indiz f%26uuml;r das Vorliegen einer ehe%26auml;hnlichen Gemei chaft dar, de en Fehlen schlie zlig;t eine solche jedoch nicht aus.

Die A ahme einer ehe%26auml;hnlichen Gemei chaft setzt hingegen nicht voraus, da zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen ( G vom 29.04.1998 SozR 3-4100 ect; 119 Nr 15 unter hinweis auf BVerfG vom 17.11.1992 BVerfGE 87, 234/268 ). Sind solche jedoch - ohne da Ermittlungen durch den Leistungstr%26auml;ger in diese Richtung vorzunehmen sind (vgl hierzu: BVerfG vom 17.04.1992 BVerfGE 97, 234) - beka t und damit verwertbar, so ka auch dies Indiz f%26uuml;r eine enge i ere Bindung sein. herr K%26uuml;hnel wies in einem anderen Thread freundlicherweise auf ein intere antes Urteil des he ischen Lande ozialgerichtes hin - ich erlaube mir, es hier zu wiederholen:

Zitat: Bedarfsgemei chaft -- ja oder nein
Arbeitsagenturen d%26uuml;rfen hartz-IV-Empf%26auml gern nicht automatisch eine ehe%26auml;hnliche Gemei chaft unterstellen und das Arbeitslosengeld streichen, we beide zusammen in einer Wohnung leben. Das he ische Lande ozialgericht entschied: bei einer Woh ituation, in der die Bewohner sich nur K%26uuml;che, Flur und Bad teilen, ist nicht von einer ehe%26auml;hnliche Gemei chaft auszugehen. Das Zusammenleben unter einer Meldea chrift ist kein geeignetes Kriterium f%26uuml;r die A ahme einer ehe%26auml;hnliche Gemei chaft.
(Az. L 7 AS 86/06 ER)
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