%26Uuml;berbr%26uuml;ckungsgeld

Frage: Aloha,

ich wei zlig;, im Prinzip ist das das falsche Forum daf%26uuml;r, jedoch wird hier mehr nachgeschaut.

%26Auml;hm, ich habe vor zwei Jahren schon einmal %26Uuml erbr%26uuml;ckungsgeld in A ruch genommen, und w%26uuml;rde das gerne ein zweites Mal machen.

Laut ect;57 SGB III - Arbeitsf%26ouml;rderung steht mir nach 24 Monaten erneut %26Uuml erbr%26uuml;ckungsgeld zu, we ich erneut ein tolles konzept a egnen la e.

Ich verstehe folgenden A atz im ect;57 nur nicht :

"(2) %26Uuml erbr%26uuml;ckungsgeld wird geleistet, we der Arbeitnehmer

1. in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der sel t%26auml digen T%26auml;tigkeit oder der vorgeschalteten Teilnahme an einer Ma zlig ahme zu deren Vorbereitung

a) Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch bezogen hat oder einen A ruch darauf h%26auml;tte oder

b) eine Besch%26auml;ftigung ausge%26uuml t hat, die als Arbeit eschaffungsma zlig ahme gef%26ouml;rdert worden ist,

und

2. eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle %26uuml er die Tragf%26auml;higkeit der Existenzgr%26uuml dung vorgelegt hat; fachkundige Stellen sind i esondere die Industrie- und handelskammern, handwerkskammern, beruf t%26auml dischen Kammern, Fachver auml de und Krediti titute."

Also zu 1. ist mir ein R%26auml;tsel, was die mir damit sagen wollen.

Ka mir das jemand %26uuml ersetzen.

Gr%26uuml zlig;e

BOA
Antwort :
Aloha,

die meinen ich mu zlig; ALG oder Alhi kurz vorher bezogen haben, bzw. A ruch darauf haben.

"Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch" sind Alg oder Alhi.
ok,ok

Sorry, da zlig; ich genervt habe.

Gr%26uuml zlig;e

BOA
Antwort :
Aber falsch warst Du hier IMhO nicht ! Bitte um Berichtigung, we ich falsch liege.
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"Wer k%26auml;mpft, ka verlieren, wer nicht k%26auml;mpft, hat schon verlore quot;

"We Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtm%26auml zlig;ig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Antwort :
Also 2 Jahre m%26uuml en seit Wiederei etzen der Bezugs von AG/Ahi mindeste vergangen sein. Und du darfst es nicht mehr im selben Bereich versuchen. Bei letzterem ka dir jeder Sachbearbeiter ohne Probleme gro e K uuml el zwischen die Beine werfen. In so einem Fall mu t du wohl Ich-AG beantragen de da brauch man (noch) kein Konzept.
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